Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024.

Die April-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Katholischen Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg: Zuschussantrag zur Sanierung der Umfassungsmauern und zur Anpassung des Altarraums an die liturgischen Anforderungen samt Volksaltar der Kirche Maria Himmelfahrt (Top 2)
  • Keltenhalle Burgkirchen: Übernahme der Feuerwehrschule durch die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS) / Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der NWS und Auflösung bestehender Verträge mit der InfraServ Gendorf (Top 3)
  • Außenbereichssatzung „Vorbuch“ (Top 4)
  • Freibad Burgkirchen: Änderung der Entgeltordnung aus dem „Baustellenjahr“ 2021 (Top 5)
  • Bürgerversammlung 2024 (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)
  • Tagesordnungspunkt (TOP)

    TOP 1

    Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

    Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

    TOP 2

    Katholischen Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg: Zuschussantrag zur Sanierung der Umfassungsmauern und zur Anpassung des Altarraums an die liturgischen Anforderungen samt Volksaltar der Kirche Maria Himmelfahrt

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg als Investitionskostenförderung zur Sanierung der Umfassungsmauern der Kirche Maria Himmelfahrt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.500 € zu gewähren.

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg als Investitionskostenförderung zur Anpassung des Altarraums an die liturgischen Anforderungen samt Volksaltar der Kirche Maria Himmelfahrt einen Zuschuss in Höhe von ebenfalls 12.500 € zu gewähren.

    Abschläge bis zu 95% der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich. Ein prüfbarer Verwendungs- und Finanzierungsnachweis ist nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

    Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.

    Sachverhalt:

    Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg beantragt einen Investitionskostenzuschuss zur Sanierung der Umfassungsmauern und zur Anpassung des Altarraums an die liturgischen Anforderungen samt Volksaltar der Kirche Maria Himmelfahrt.

    Die auf die Pfarrkirchenstiftung entfallenden Kosten werden auf 135.000 € geschätzt.

    Im Haushalt 2024 sind keine Mittel vorgesehen.

    TOP 3

    Keltenhalle Burgkirchen: Übernahme der Feuerwehrschule durch die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS) / Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der NWS und Auflösung bestehender Verträge mit der ISG

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit der NWS Feuerwehrschule GmbH einen Pachtvertrag für das Grundstück Burghauser Straße 15 nebst Gebäude auszuhandeln und abzuschließen sowie „Zug um Zug“ den bestehenden Vertrag mit der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG in beiderseitigem Einvernehmen zu beenden.

    Sachverhalt:

    Der Gemeinderat stimmte im Juni 2016 dem Antrag der InfraServ Gendorf (ISG) auf Nutzungsänderung der Keltenhalle in der Burghauser Straße 15 zum Ausbildungs- und Kompetenzzentrum für Feuerwehren zu. Diesbezüglich wurde am 17.06.2016 ein Mietvertrag mit einer 10-jährigen Laufzeit zwischen der Gemeinde Burgkirchen und der ISG geschlossen.

    Wie in jüngsten Gesprächen an die Gemeinde Burgkirchen herangetragen wurde, soll der Betrieb der Feuerwehrschule der ISG zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der Firma Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS) bzw. von der eigens dafür gegründeten „NWS Feuerwehrschule GmbH“ übernommen werden. Die ISG wird weiterhin das Angebot der Feuerwehrschule nutzen. Darüber hinaus soll das Angebot erweitert und einem breiteren Nutzerspektrum zugänglich gemacht werden.

    TOP 4

    Außenbereichssatzung „Vorbuch“

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig folgendes:

  • Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Vorbuch“ mitsamt seiner Begründung in der Fassung vom 20.03.2024 wird gebilligt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
  • Sachverhalt:

    Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Januar-Sitzung 2024 einstimmig die Einleitung des Satzungsgebungsverfahrens für die Außenbereichssatzung „Vorbuch“ beschlossen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs und seiner Begründung beauftragt. Dem ist die Bauabteilung nachgekommen und legt diesen nunmehr zur Billigung für die anstehende formale Veröffentlichung im Internet und zur Planauslage vor. Satzungstext und Begründung in der Entwurfsfassung vom 20.03.2024 sind der Beschlussvorlage beigefügt. Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche Planauslage sind in der Zeit vom 22.04. bis einschließlich 21.05.2024 geplant. Zeitgleich wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Frist zur Stellungnahme bis zum 21.05.2024 gewährt. Die Bekanntmachung der Internetseite, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, und die Dauer der Veröffentlichungsfrist werden voraussichtlich am 18.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

    TOP 5

    Freibad Burgkirchen: Änderung der Entgeltordnung aus dem „Baustellenjahr“ 2021

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Entgeltordnung des Freibades aus der Saison 2021 wie vorgetragen zu ändern und die Entgelte für den Saisonschrank bzw. die Saisonkabine um jeweils 5,00 € auf 50,00 € bzw. auf 60,00 € anzuheben sowie den Beginn für den Abendtarif auf 17.30 Uhr zu verlegen.

    Sachverhalt:

    Die aktuelle Entgeltordnung für das Freibad Burgkirchen trat am 01.05.2022 in Kraft. Insbesondere die darin enthaltenen Eintrittspreise sollen auch für die anstehende Freibadsaison 2024 beibehalten werden.

    Die Verwaltung schlägt jedoch vor, die Preise für die Saisonkabinen wie folgt anzuheben:

  • Saisonschrank von 45 € auf 50 €
  • Saisonkabine von 55 € auf 60 €
  • Weiter wird empfohlen, den Beginn für den Abendtarif von 16.00 Uhr auf 17.30 Uhr zu verlegen.

    TOP 6

    Bürgerversammlung 2024

    Beschluss:

    Kein Beschluss erforderlich

    Sachverhalt:

    Gemäß Artikel 18 Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat innerhalb von 3 Monaten nach der Bürgerversammlung über die eingegangenen Empfehlungen aus der Bürgerversammlung zu befinden.

    Artikel 18: Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)

    (1) In jeder Gemeinde hat der 1. Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.

    (4) Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Diese Frist und die Frist nach Absatz 2 Satz 1 ruhen während der gemäß Artikel 32 Absatz 4 Satz 1 bestimmten Ferienzeit.

    In der diesjährigen Bürgerversammlung, die am 19. März 2024 im Bürgerzentrum abgehalten wurde, gingen keine Empfehlungen ein, mit denen sich ein gemeindliches Gremium zu befassen hätte. Die in der Bürgerversammlung vorgebrachten Anregungen und Fragen wurden überwiegend direkt beantwortet bzw. werden verwaltungsseitig abgearbeitet.

    TOP 7

    Bekanntgaben

    Beim letzten Förderprogramm für den Breitbandausbau hat die Gemeinde Burgkirchen keine Förderung erhalten. Es wird ein neues Programm aufgelegt. Hierfür wird 2025 die Entscheidung fallen. Insgesamt stehen für den Freistaat Bayern 465 Mio. € zur Verfügung.

    Die Gemeinde Burgkirchen wird wieder eine Förderung beantragen. Hierzu ist nach jetzigem Stand keine erneute Markterkundung notwendig.

    TOP 8

    Anfragen

    Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

    Für die Freien Wähler stellt Dieter Wüst drei Anfragen und hat folgende Antworten von Bürgermeister Krichenbauer erhalten:

  • Spielplatz in Gendorf neben Grundschule: Spielgeräte sind alt, werden aber regelmäßig geprüft; nach Abschluss der Baustelle wird hier einiges modernisiert.
  • Gemeindewappen am sogenannten Stocker-Kreisel bröckelt und wird renoviert.
  • Unterführung Ortsmitte: Sanierung ist notwendig, Sanierungsvorschlag liegt vor
  • Gemeinderätin Gertraud Munt dankt dem Bauhof und der Verwaltung für das tolle Ergebnis der Sanierung des Spielplatzes in Grasset.

    GR Klaus Kölbl fragt nach, ob der Pumptrack schon wieder freigegeben ist? Bürgermeister Krichenbauer verneint dies.

    Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass Gemeinderat Klaus Kölbl und er ein klärendes Gespräch hatten. Hierbei stellte GR Kölbl klar, dass einige seiner Aussagen - Kölbl hatte Bürgermeister Krichenbauer im Rahmen der SPD-Hauptversammlung in Zusammenhang mit dem Bau des Hackschnitzel-Heizwerk in Gendorf der Lüge bezichtigt - falsch kommuniziert wurden. Er entschuldigt sich bei ihm - Bürgermeister Krichenbauer - und hat um entsprechende Kommunikation in der Gemeinderatssitzung gebeten. Hiermit ist das Thema für ihn - Bürgermeister Krichenbauer - erledigt.

    Ende des öffentlichen Teils.

    Hinweis:

    Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.