Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024.

Die September-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Tagesordnungspunkt (TOP)

Bevor Bürgermeister Kirchenbauer die GR-Sitzung eröffnete, bittet er die Anwesenden sich von ihren Plätzen zu erheben um der kürzlich verstorbenen, ehemaligen Gemeinderätin Christel Reineke in einer Schweigeminute zu gedenken. 

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

SV Gendorf Burgkirchen: Investitionskostenzuschuss für die Warmwasserbereitung im Alzstadion

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen als Investitionskostenförderung zur Erneuerung der Warmwasserbereitung im Alzstadion einen Zuschuss in Höhe von 35 T€ zu gewähren. Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich. Ein prüfbarer Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.

Die Mittel sind im Haushalt 2025 bzw. im Nachtragshaushalt 2024 vorzusehen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zur Erneuerung der Warmwasserbereitung im Alzstadion. Die Gesamtkosten werden auf 35.000 € geschätzt.

Im Haushalt 2024 sind keine Mittel vorgesehen.

Sachverhalt:

Vom SV Hirten kam (aktuell, und deshalb nicht auf der Tagesordnung) schriftlich ebenfalls eine Anfrage bezgl. eines finanziellen Zuschusses. Durch die Neugründung einer Abteilung besteht der Bedarf an der Beschaffung von Geräten und Ausrüstungsmaterial. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Hirten einen Zuschuss über 6 T€ zu gewähren. 

TOP 3

24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“ wegen Einstellung des Verfahrens

Dieser Tagesordnungspunkt wurde, da noch nicht entscheidungsreif, von der Tagesordnung genommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den TOP von der Tagesordnung zu nehmen.

TOP 4

Förderung der Seniorenarbeit/Einrichtung eines seniorengerechten Quartierskonzeptes

Bürgermeistermeister Krichenbauer gibt Hintergrundinformationen zum geplanten seniorengerechten Quartierskonzeptes, geht auf Eckpunkte und Handlungsfelder darin ein. Anschließend übergebt er das Wort an den Seniorenreferenten Klaus Kölbl. Kölbl gibt einen Situationsbericht zur Seniorenarbeit sowie abgeschlossenen und laufenden Projekten zum seniorenpolitischen Gesamtkonzept im Landkreis Altötting. 

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet  einstimmig, die Schaffung eines nachhaltig auf Dauer ausgerichteten seniorengerechten Quartierskonzeptes.

Die Verwal­tung wird beauftragt, die Bausteine eines seniorengerechten Gesamtkonzeptes zu erarbeiten, die An­tragstellung für die diesbezügliche Förderung beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in die Wege zu leiten und den Förderantrag zu stellen.

Der notwendige Eigenanteil der Maßnah­me ist bei der Haushaltsplanaufstellung und in der Finanzpla­nung zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Im Februar 2024 wurde die Überarbeitung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Altötting abgeschlossen. Damit wird das seniorenpolitische Gesamtkonzept aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Zum überarbeiteten Konzept fand im Juni 2024 eine Informationsveranstaltung des Landkrei­ses Altötting statt. Hierbei wurde insbesondere auch die Förderrichtlinie „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ vorge­stellt. Hiernach werden u. a. „seniorengerechte Quartierskonzepte“ gefördert. Diese sollen dazu beitra­gen, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben, sich versorgen und ihre sozialen Kontakte pflegen können.

Seniorengerechte Quartierskonzepte sind ein gutes Instrument der Kommunen, um im Rahmen der Da­seins-Vorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, die an die Bedürfnisse älterer Menschen an­gepasst ist. Im Rahmen von seniorengerechten Quartierskonzepten werden Anlaufstellen sowie Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut. Ziel ist der Aufbau seniorengerechter Struk­turen, die letztendlich allen Generationen zugutekommen.

Ein seniorengerechtes Quartierskonzept baut in seiner konkreten Umsetzung immer auf den bestehenden Ressourcen und Rahmenbedingungen des „Quartiers“ auf. Unter „Quartier“ wird das über die Wohnung hin­ausgehende räumliche und soziale Umfeld verstanden. Es lebt vom Zusammenspiel unterschiedli­cher Akteure, insbesondere der aktiven Beteiligung der Kommune und der Bürgerinnen und Bürger. Es ist nicht statisch, sondern entwickelt sich orientiert an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger der Ge­meinde und der in der Gemeinde vorhandenen Strukturen kontinuierlich weiter. Die Eckpunkte des gemeindlichen Konzeptes können in Koordination mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) nahezu kostenfrei erarbeitet werden. Hierzu gehören die Erstellung einer Ist-Analyse, die u. a. auf Grundlage von Bürger- und Expertenbefragungen erstellt wird, und die darauf ba­sierende Planung des gemeindlichen Konzeptes.

Das seniorenpolitische Engagement der Kommune in „seniorengerechten Quartierskonzepten“ wird vom Freistaat Bayern durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 80.000 € für maximal 4 Jahre gefördert. Eine glaub­hafte Absichtserklärung der Gemeinde zur Fortsetzung der Maßnahme nach dem Förderzeitraum ist Vor­aussetzung für  die Förde­rung. Die Zuwendung beträgt maximal 90 % der zuwen­dungsfähigen Gesamt­ausgaben. Gefördert wer­den die anfallenden angemessenen Personal- und Sachkosten.

In der Wei­terführung der Maßnahme ist für finanzschwache Gemeinden im Raum mit besonderen Hand­lungsbedarf eine Anschlussfinanzierung (jährlich 20.000 €) möglich. Als finanzschwach gelten Gemein­den, deren Finanzkraft unter dem Landesdurchschnitt vergleichbaren Gemeinden liegt. Die Finanzkraft der Gemeinde Burgkirchen lag im Rückblick der vergangenen 8 Jahre unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden. Im Jahr 2023 lag die Finanzkraft der Gemeinde Burg­kirchen 226,97 € je Einwohner unter dem Landesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2017 und 2019 lag die Finanzkraft der Gemeinde Burgkirchen über dem Landesdurchschnitt.

Fazit: Mit der anstehenden Verrentung der sogenannten „Babyboomer-Jahrgänge“ wird der Bedarf an der Schaffung seniorengerechter Strukturen auch in der Gemeinde Burgkirchen größer werden. Die vor Ort bereits bestehenden Einrichtun­gen und Angebote können durch ein seniorengerechtes Quartiersmanagement gestärkt und miteinan­der vernetzt werden. Außerdem können durch ein Quartiersmanagement weitere bedarfsorientierte Maßnahmen ergriffen und gut strukturiert fortgeführt werden. Ein seniorengerechtes Quartierskonzept kann die Seniorenarbeit vor Ort zukunftsorientiert ausrichten. Die Schaffung der Stelle für einen Quartiersmanagers ist die Grundlage dieses Konzeptes. Die dauer­hafte Finanzierung der Personal- und Sachkosten wird durch die staatliche Förderung und die Einstellung der notwendigen Eigenmittel im Haushalt auf 4 Jahre gesichert. Darüber hinaus ist eine Anschlussfinanzierung möglich, wenn die Finanzkraft der Gemeinde Burgkirchen als Gemeinde mit besonderem Handlungsbedarf un­ter dem Landesdurchschnitt liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die weitere Finanzierung durch Eigen­mittel, die im Haus­halt einzustellen sind, zu sichern.

Die Erarbeitung eines seniorengerechten Quartierskonzeptes wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

TOP 5

Neufassung der Lärmschutzverordnung

Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde, da noch nicht entscheidungsreif, von der Tagesordnung genommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den TOP von der Tagesordnung zu nehmen.

TOP 6

Straßenverkehr/Verkehrsbeschränkung des Weges B-62 für Fußgänger und Radfahrer

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Weg B-62 als Geh­weg auszuweisen und diesen Gehweg für Radfahrer freizugeben. Die Aufstellung der Verkehrszeichen VZ-239 mit dem Zusatzschild Z 1022-10 „Radfahrer frei“ wird empfohlen.

Sachverhalt:

Der Fußweg vom Fuß- und Radweg am Altmannsberg zum Gehweg entlang der St 2107 soll als solcher beschildert werden. Damit dieser auch von Radfahrern genutzt werden kann, soll das Zusatzschild „Radfahrer frei“ angeordnet werden. Der Gehweg entlang der St 2107 ist im Bereich über die Brücke zur Alten-Haupttor-Straße hin ebenfalls für Radfahrer freigegeben. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollen jeweils vor der Brücke Umlaufsperren errichtet werden.

Der Gehweg Richtung Bushaltestelle ist ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorgesehen. In den Zugangsbereichen zum Gehweg von Fuß- und Radweg entlang des Werksparkplatzes werden von Werksseite Umlaufsperren errichtet.

Die Verkehrssituation der Wege im Bereich des Flurstücks Fl.-Nr. 777/1 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizei-Inspektion Altötting besprochen. In diesem Zusammenhang kam man zu dem Schluss, dass eine ins Auge gefasste Asphaltierung des auf dem Luftbild erkennbaren Tram­pelpfades nicht sinnvoll ist, sondern dass dieser aus Gründen der Verkehrssicherheit durch geeignete Maßnahmen aufgelöst werden soll. Die Zuwegung zur Staatsstraße soll ausschließlich über die angeleg­ten Wege erfolgen (B-62). Diese sollen auch für langsam fahrende Radfahrer nutzbar sein. Die oben aufgeführte Beschilderung trägt dem Gesprächsergebnis Rechnung.

Als geeignete Maßnahme zur Auflösung des Trampelpfades wurde in Koordination mit den Vertretern des CPG besprochen, dass entlang des Radweges am Altmannsberg auf der Fl.-Nr. 777/1 ein Holzgeländer angebracht werden soll.

TOP 7

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer gibt Informationen zum Breitbandausbau. Nach der wiederholten Nichtberücksichtigung beim Bundesförderungsprogramm zum Breitbandausbau wurde ein Antrag zum Umstieg auf das neue Lückenschlussprogramm (50% Wahrscheinlichkeit der Förderung) gestellt. 

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Am 17.09.2024 erschien in der pnp der Artikel "Trinkwasser in einwandfreien Zustand". Dies sind sehr positive Nachrichten an die Bevölkerung. 

Bürgermeister Krichenbauer gibt als Ergänzung dazu die Information dass die Nitratwerte ebenfalls gesengt werden konnten. 

Die sich abzeichnende schlechte Versorgung durch allgemeine Ärzte wurde angesprochen. Bürgermeister Krichenbauer gibt detaillierte Informationen zur Problematik der medizinischen Versorgung.  

Der Feuerwehreinsatz am Wochenende auf der Baustelle des Kindergartens St. Martin wurde angesprochen. Bürgermeister Krichenbauer gibt die Information, dass das stehende Wasser im Bereich der verdichteten Fläche, die demnächst gepflastert wird, abgepumpt wurde. 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.