Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 19.11.2024.
Die November-Sitzung 2024 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- SV Gendorf Burgkirchen: Antrag auf Investitionskostenzuschuss (Top 2)
- Kindertagesstätte St. Konrad: Genehmigung Haushaltsplan 2025 (Top 3)
- Kindertagesstätte St. Margarethe: Genehmigung Haushaltsplan 2025 (Top 4)
- Wasserabgabesatzung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (Top 5)
- Entwässerungssatzung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (Top 6)
- Gewerbeverein Burgkirchen: Investitionskostenzuschuss und laufender Zuschuss (Top 7)
- Bekanntgaben (Top 8)
- Anfragen (Top 9)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
SV Gendorf Burgkirchen: Antrag auf Investitionskostenzuschuss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Gendorf Burgkirchen als Investitionskostenförderung zur Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik der A- und B-Plätze im Alzstadion, als auch des C-Platzes einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 € zu gewähren. Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-) Ausgaberechnungen sind möglich. Ein prüfbarer Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.
Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.
Die Mittel sind im Haushalt 2025 vorzusehen. Der SV Gendorf Burgkirchen wird darauf hingewiesen, dass eine verspätete Auszahlung von Fördermitteln anderer Fördergeber durch den SVGB aufzufangen sind.
Der Pachtvertrag vom 16.09.2004 für das Alzstadion samt Umkleidetrakt und den Außenanlagen wird bis zum 31.12.2052 verlängert.
Sachverhalt:
Der SV Gendorf Burgkirchen (SVGB) möchte die Flutlichtanlagen des A- und B-Platzes im Alzstadion sowie des C-Platzes auf LED-Technik umstellen. Die Kosten hierfür belaufen sich laut SVGB auf 135.000 €. Der Verein bittet um einen Investitions-kostenzuschuss für die laut Finanzierungsplan noch nicht gedeckten Restkosten von 25 % der Gesamtmaßnahme, das sind 33.750,00 €.
Auf Grund der Bedingungen der BLSV-Förderung muss eine 25-jährige Zweckbindung eingehalten werden. Diese ist bei Baumaßnahmen auf Pachtflächen durch einen entsprechend langen Pachtvertrag zu gewährleisten. Der Pachtvertrag endet derzeit am 31.12.2041 und muss deshalb mindestens bis zum 31.12.2052 verlängert werden.
TOP 3
Kindertagesstätte St. Konrad: Genehmigung Haushaltsplan 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2025 der Kindertagesstätte St. Konrad einstimmig, der
- im Wirtschaftsplan mit Einnahmen in Höhe von 1.152.760 € und Ausgaben in Höhe von 1.105.170 € abschließt und
- im Investitions- und Instandhaltungsplan 2025 mit Aufwendungen in Höhe von 11.300 € rechnet.
Sachverhalt:
Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Konrad - der Caritasverband für die Diözese Passau - den Haushaltsplan 2025 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2025 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen in Höhe von 1.152.760 € und Ausgaben in Höhe von 1.105.170 € ab.
Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2025 sind Aufwendungen in Höhe von 11.300 € vorgesehen.
TOP 4
Kindertagesstätte St. Margarethe: Genehmigung Haushaltsplan 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2025 der Kindertagesstätte St. Margarethe einstimmig, der
- im Wirtschaftsplan mit Einnahmen in Höhe von 637.740 € und Ausgaben in Höhe von 656.940 € abschließt und
- im Investitions- und Instandhaltungsplan 2025 mit Aufwendungen in Höhe von 7.700 € rechnet.
Sachverhalt:
Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Margarethe - der Caritasverband für die Diözese Passau - den Haushaltsplan 2025 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2025 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen in Höhe von 637.740 € und Ausgaben in Höhe von 656.940 € ab.
Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2024 sind Aufwendungen in Höhe von 7.700 € vorgesehen.
TOP 5
Wasserabgabesatzung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung nach Neukalkulation
Bürgermeister Kirchenbauer betont zu Beginn seiner Ausführungen dass TOP 5/6 äußerst schwierige Entscheidungen sind. Er gibt einige Infos, wie z.B. dass die gesamte Gemeindefläche 46 km² mit 120 km Wasserleitungsnetz beträgt. Grundlage der Überprüfung ist das Kommunalabgabegesetz. Aufgrund einer 4-jährigen Überprüfungperiode erstellt der bayrische Prüfungsverband die Nach- und Neukalkulation. Die erheblich gestiegenen Energiekosten, Verteuerungen der benötigten Ersatzteile sowie gestiegene Personalkosten fließen mit in die neue Beitrags- und Gebührensatzung mit ein.
Um die Wasserversorgung auch in Notsituationen aufrecht halten zu können, wird eine Notwasserversorgung aufgebaut (Kosten ca. 400.000 €). Bürgermeister Kirchenbauer erklärt die Thematik bezgl. der beiden "Wassergäste", der VG Emmerting/Mehring und der InfraServ Gendorf.
Auf Nachfrage erklärt er, dass es nicht möglich ist, Subventionen z.B. an die Landwirtschaft zu vergeben.
Es gibt bayernweit keine 2 Gemeinden die miteinander verglichen werden können.
Der neue, durchschnittliche Gebührensatz von 2,35 €/m³ bedeutet, dass 1 Liter Trinkwasser 0,0023 Euro kosten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme) die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) als Satzung.
Sachverhalt:
Entsprechend der Nach- und Neukalkulation ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu zu erlassen.
Bayernweit sind derzeit durchweg Anstiege der Gebühren von 30 bis 40 % v. a. auf Grund der gestiegenen Energiekosten und weiterer inflationsbedingter Mehrkosten zu verzeichnen.
Die Gebühren für die Verbrauchsgebühren steigen von 1,70 € pro m³ auf dann 2,35 € pro m³ sowie für Bauwasser von 1,92 € pro m³ auf 3,00 € pro m³.
TOP 6
Entwässerungssatzung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung nach Neukalkulation
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasser-beseitigung Grundgebühren und Schmutzwassergebühren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) als Satzung.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten sind Bestandteil der Satzung.
Sachverhalt:
Entsprechend der Nach- und Neukalkulation ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu zu erlassen.
Bayernweit sind derzeit durchweg Anstiege der Gebühren von 30 bis 40 % v. a. auf Grund der gestiegenen Energiekosten und weiterer inflationsbedingter Mehrkosten zu verzeichnen.
Die Abwassergebühren steigen von 2,17 € pro m³ auf dann 3,27 € pro m³ sowie das Niederschlagswasser von 0,34 € pro m² auf 0,49 € pro m².
TOP 7
Gewerbeverein Burgkirchen: Investitionskostenzuschuss und laufender Zuschuss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Gewerbeverein Burgkirchen einen Investitionskostenzuschuss zur Generalsanierung der Marktbuden in Höhe von bis zu 16.000 € aus Mitteln des Haushalts 2025 zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Gewerbeverein Burgkirchen für den laufenden Betrieb des Standl-Markts zur Adventszeit ab 2025 einen Jahreszuschuss in Höhe von bis zu 10.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme vorzulegen.
Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2010 wurden die gemeindeeigenen 11 Marktbuden an den Gewerbeverein Burgkirchen kostenfrei übertragen. Der Gewerbeverein Burgkirchen verpflichtete sich der Gemeinde Burgkirchen die Marktbuden bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Burgkirchen stellt seitdem unentgeltlich einen Lagerplatz für die Marktbuden im Bauhof zur Verfügung. Die Vermarktung der Marktbuden und der Unterhalt gingen auf den Gewerbeverein Burgkirchen über. Auf Grund eines mündlichen Antrags bittet der Gewerbeverein Burgkirchen nun um einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16.000 € für die Generalsanierung der Marktbuden. Der Betrag wäre im Haushalt 2025 zu veranschlagen. Weiterhin bittet der Gewerbeverein Burgkirchen um einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Kosten des Standl-Markts zur Adventszeit in Höhe von bis zu 10.000 € ab 2025.
TOP 8
Bekanntgaben
Bürgermeister Kirchenbauer gibt bekannt, das die Renovierung des Steges als Fuß- Radweg über die Alz (Eisenbahnbrücke) nun abgeschlossen ist.
Die Renovierung der Fußgängerunterführung unterhalb der Staatsstraße ist abgeschlossen.
Die neue Homepage der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist online. Die Website ist noch nicht komplett überarbeitet.
TOP 9
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen keine Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.