Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 03.06.2025.
Die Juni-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von 3. Bürgermeister Michael Windsperger geleitet.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Straßenverkehr: Anordnung eines Schwerbehindertenparkplatz in der Hoechster Straße (Top 2)
- Bekanntgaben (Top 3)
- Anfragen (Top 4)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
3. Bürgermeister Windsperger begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Straßenverkehr: Anordnung eines Schwerbehindertenparkplatzes in der Hoechster Straße
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in der Hoechster Straße auf Höhe der Anwesen zwischen den Anwesen Hoechster Straße 13 und 15 einen Schwerbehindertenparkplatz (VZ 314-20 mit ZZ 1044-10) auszuweisen.
Sachverhalt:
Eine Anwohnerin des Anwesens Hoechster Straße 15 hat beklagt, dass sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte hat, dieser aber nicht hilfreich sei, da im Bereich der von ihr bewohnten Wohnung kein Parkplatz für Schwerbehinderte ist. Sie regt an, dort Schwerbehindertenparkplätze zu schaffen.
Feststellungen der Verwaltung: Die Gemeinde Burgkirchen hat entlang der Hoechster Straße öffentliche Parkplätze angelegt. Diese sind, weil die Hauseigentümer ihrerseits nur ungenügend Parkplätze auf ihren vorhandenen privaten Flächen geschaffen haben, meist voll belegt. Deshalb ist es gerade für gehbehinderte Menschen schwer, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Die Verwaltung regt an, in dem aus der Skizze der Beschlussvorlage ersichtlichen Bereich einen Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen (aus bisher 2 Stellplätzen wird 1 Schwerbehindertenparkplatz). Dadurch fällt zwar ein Parkplatz weg, andererseits hätten aber die Grundstückseigentümer genug Möglichkeiten, für ihre Mieter Parkplätze auf den Wohnhausgrundstücken anzulegen. Zudem hat die Gemeinde Burgkirchen die moralische Verpflichtung, den besonderen Schutzbedürfnissen schwerbehinderten Menschen nachzukommen und die Interessen dieser Personengruppe mit den Interessen anderer Bevölkerungsgruppen gegeneinander abzuwägen. Dieser Verpflichtung wird mit der Schaffung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte Rechnung getragen. Der Wegfall von 2 Parkplätzen für die Allgemeinheit steht unter Betrachtung der verbleibenden Parkplätze gegenüber dem Interesse Schwerbehinderter auf Schaffung von Schwerbehindertenparkplätzen zurück.
Der gewählte Standort des Stellplatzes nimmt einen zentralen Punkt im hinteren Bereich der Hoechster Straße ein.
Die Polizei-Inspektion Burghausen hat zur beabsichtigten Änderung folgende Stellungnahme abgegeben: Aus verkehrspolizeilicher Sicht gibt es hinsichtlich der begründeten Anordnung des Schwerbehindertenparkplatzes keine Bedenken oder Einwände. Die Polizei-Inspektion Burghausen stimmt dem Vorhaben zu. Ein linksseitig angebrachtes Z.314-20 mit ZZ1044-10 für die eindeutige Kenntlichmachung des Schwerbehindertenparkplatzes dürfte ausreichend sein, da die Parkfläche danach endet.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beschilderung gemäß dem Vorschlag der Polizei-Inspektion anzuordnen.
TOP 3
Bekanntgaben
3.1. Erneuerung der 110-Kilovolt-Leitung von Töging zum Bayernwerk in Pirach
Planfeststellungverfahren für die Erneuerung der 110-Kilovolt-Leitung von Töging zum Bayernwerk in Pirach wurde von der Bayernwerk Netz GmbH bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Mit dem 32-Millionen-Euro-Projekt will die Bayernwerk Netz GmbH auf der rund 18 km langen Strecke insgesamt 74 Masten standortgleich ersetzt. Nach einem positiven Abschluss des nun eingereichten Genehmigungsverfahrens soll im Sommer/Herbst 2026 mit den Bauarbeiten begonnen werden und im Sommer 2027 zum Abschluss kommen.
Die entsprechenden Planungsunterlagen können hier eingesehen werden:
Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr - Regierung von Oberbayern
Einwendungen gegen die Planungen können an die Gemeindeverwaltung gemeldete werden.
3.2. „Startchancenprogramm“ für Grundschulen
In das „Startchancenprogramm“ wurden insgesamt 581 Grundschulen aufgenommen, eine davon ist die Grundschule in Burgkirchen. Aufgebaut auf drei Säulen bestehen mit dem „Startchancenprogramm“ über 10 Jahre hinweg spezielle Fördermöglichkeiten:
Einzelheiten zum „Startchancenprogramm“ sind im Internet unter:
Startchancen-Programm | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
zu finden.
TOP 4
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Eine Gemeinderatskollegin wies darauf hin, dass ihrem Wunsch auf Einlagerung von Blumenzwiebeln nicht nachgekommen wurde. Die Verwaltung bestätigte diesen Sachverhalt und bedauert, diesen Vorschlag leider nicht umgesetzt zu haben.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich nach den Baustellen in der Ortsmitte von Burgkirchen und in Gendorf. Hierbei handelt es sich aktuell um die Erneuerung der Hydranten für das Bürgerhaus und um die Sanierung der Altgendorfer Straße.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.