Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Jahresabschluss 2023: BgA Versorgungsbetrieb - Wasserversorgung und PV-Anlagen (Top 2)
- Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED (Top 3)
- Kindertagesstätte St. Martin: Abschluss der Betriebsträgervereinbarung (Top 4)
- Schülerhort St. Christophorus: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung (Top 5)
- Kindertagesstätte Paul Gerhardt: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025xxx (Top 6)
- Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025 (Top 7)
- Kindertagesstätte in der Weberau: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025 (Top 8)
- SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2025 (Top 9)
- Bekanntgaben (Top 10)
- Anfragen (Top 11)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Jahresabschluss 2023: BgA Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen)
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den steuerlichen Jahresabschluss des BgA Versorgungsbetrieb 2023 fest.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresverlust 2023 in Höhe von 658.572,17 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die laufenden Verrechnungsschulden des Versorgungsbetriebs bei der Gemeinde Burgkirchen weiterhin banküblich zu verzinsen.
Sachverhalt:
Der steuerliche Jahresabschluss (Bilanz) 2023 des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen) wurde fertig gestellt. Für dieses Gewerk ist separiert aus ertragssteuerlichen Gründen eine Bilanz zu erstellen.
Das Ergebnis liegt nun vor:
- Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Verlust von 658.572,17 € ab.
- Die Bilanzsumme beträgt 11.724.812,19 €.
TOP 3
Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED auch ohne die Landesförderung aus dem KommKlimaFöR und nur mit Mitteln der Bundes-Kommunalrichtlinie durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Burgkirchen hat im Rahmen der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 16.12.2022 bei der zuständigen Firma Z.U.G. gGmbH (Zukunft Umwelt Gesellschaft) einen Förderantrag eingereicht. Kosten von 390.417,27 € sollten mit Bundesmitteln von 25 % mit 97.604,00 € bezuschusst werden.
Im Anschluss an die Bundesförderung wäre eine Landesförderung mit Mitteln des KommKlimaFöR möglich gewesen. Aus der KommKlimaFöR wären zwischen bis zu 50 % und bis zu 70 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert worden. 10 % Eigenanteil verblieben immer bei der Gemeinde.
Nachdem Z.U.G. gGmbH keine Förderzusage erteilte, lehnte die Regierung von Oberbayern, als bayerische Förderbehörde mit Bescheid vom 12.02.2025 die Landesförderung ab. Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel wurde zum 19.09.2024 ein Förderstopp ausgerufen, Anträge wurden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen. Leider konnten auch die bis zum 18.09.2024 eingereichten Anträge nicht mehr vollständig bedient werden.
Durch die eingesparten Stromkosten aufgrund der eingesetzten LED-Technik wäre eine Amortisation der Investition in wenigen Jahren möglich.
Haushaltsmittel sind 2024 eingeplant und werden entsprechend als Haushaltsreste übertragen.
- Bundesmittel: 79.000 €
- Ausgaben: rund 370.000 €
Die Mehrkosten sind durch Mehreinnahmen gedeckt.
TOP 4
Kindertagesstätte St. Martin: Abschluss der Betriebsträgervereinbarung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Betriebsträgervereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Passau e.V. bezüglich der Kindergartenstätte St. Konrad als Folgevereinbarung für den Kindergarten St. Martin beschlossen werden soll.
Sachverhalt:
Noch vor den Osterferien wird die Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte St. Martin erfolgt sein. Der Träger der Kindertagesstätte St. Konrad (Caritasverband für die Diözese Passau e.V.) wird in den Osterferien mit seinem Team und den betreuten Kindern in den Osterferien den Umzug vornehmen und den Betrieb der Kindertagesstätte im neuen Gebäude weiterführen.
Entsprechend wird zu gleichen Bedingungen die Betriebsträgervereinbarung im neuen Gebäude weitergeführt. Im Unterschied zu bisher ist nun nur das Gebäude samt Erstgrundausstattung (Möbel, Außenspielgeräte) von der Gemeinde Burgkirchen gestellt.
Eine entsprechende Folgevereinbarung ist mit dem Träger vereinbart worden. Aus formellen Gründen ist dazu ein Bestätigungsbeschluss des Gemeinderats notwendig.
TOP 5
Schülerhort St. Christophorus: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die geänderte Benutzungssatzung für den Schülerhort St. Christophorus der Gemeinde Burgkirchen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die geänderte Gebührensatzung für den Schülerhort St. Christophorus der Gemeinde Burgkirchen.
Sachverhalt:
Die Grundlage für die Betreuung im Schülerhort St. Christophorus liegt in der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung. Auf Grund des Beschlusses in der März-Gemeinderatssitzung 2025 über die Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestgebühren der Kindertagestätten in Burgkirchen ab September 2025, ist auch die Gebührensatzung des Schülerhort St. Christophorus anzupassen.
Aufgrund der Tariferhöhung und der inflationsbedingten Kostensteigerung müssen auch die Gebührensätze entsprechend angepasst werden.
TOP 6
Kindertagesstätte Paul Gerhardt: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2025 der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte, der mit Einnahmen in Höhe von 650.836 € und Ausgaben in Höhe von 688.187 € abschließt.
Sachverhalt:
Aufgrund § 3 Absatz 2 der Trägervereinbarung legte der Träger der Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte (Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Burgkirchen) den Haushaltsplan 2025 vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2025 schließt mit Einnahmen von 650.836 € und Ausgaben von 688.187 €.
TOP 7
Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2025 der Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße, der mit Einnahmen von 575.233 € und Ausgaben in Höhe von 588.940 € abschließt.
Sachverhalt:
Aufgrund § 6 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße (BRK-Kreisverband Altötting) den Haushaltsplan 2025 vor. Die Gemeinde Burgkirchen hat das Einvernehmen mit dem Haushalt zu erklären.
Der Haushalt 2025 schließt mit Einnahmen von 575.233 € und den Ausgaben von 588.940 € und sieht somit einen Verlust von 13.707 € vor.
TOP 8
Kindertagesstätte in der Weberau: Genehmigung des Haushaltsplans für 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2025 der Kindertagesstätte in der Weberau, der mit Einnahmen von 387.661 € und Ausgaben in Höhe von 410.702 € abschließt.
Sachverhalt:
Aufgrund § 6 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte in der Weberau (BRK-Kreisverband Altötting) den Haushaltsplan 2025 fristgemäß vor. Die Gemeinde Burgkirchen hat das Einvernehmen mit dem Haushalt zu erklären.
Der Haushalt 2025 schließt mit Einnahmen von 387.661 € und den Ausgaben von 410.702 € und sieht somit einen Verlust von 23.041 € vor.
TOP 9
SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 225.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2024 vorzulegen.
Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.
Sachverhalt:
Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 231.000 € (Vorjahr 200.000 €). Die Übernahmen von Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann nur gegen Kostenerstattung möglich.
Im Haushalt 2025 sind für diesen Zuschuss 225.000 € vorgesehen.
TOP 10
Bekanntgaben
keine Bekanntgaben.
TOP 11
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Ein Vorschlag einer Gemeinderatskollegin lautete: in den Gärten werden laufend Blumenzwiebel ausgegraben und entsorgt. Diese könnten im Bauhof abgegeben und zwischengelagert werden. Im kommenden Frühjahr könnten die eingelagerten Blumenzwiebel an geeigneten Plätzen im Gemeindegebiet eingepflanzt werden.
Am 1. Mai 2025 findet vor dem Trachtenheim in Burgkirchen a.d.Alz das “Maibaumaufstellen” statt. Den Baum dazu spendete die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz. Bisher, so wurde berichtet, sind keine “Maibaumdiebe” bekannt.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.