Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Haushalt 2025 (Top 2)
- Kindertagesstätte St. Hedwig: Genehmigung Haushaltsplan 2025 (Top 3)
- SV Hirten: Antrag für Jahreszuschuss 2025 (Top 4)
- Musikschule Burgkirchen (Top 5)
- Änderung der Regelung zum Defizitausgleich (Top 5.1.)
- Haushaltsplan 2025 (Top 5.2.)
- Bekanntgaben (Top 6)
- Anfragen (Top 7)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Haushalt 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
- die geänderte „Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen“ gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik zum Haushalt 2025.
- die geänderte Haushaltssatzung 2025.
Sachverhalt:
Die Kommunalaufsicht - Landratsamt Altötting - gelangte bei der Prüfung des Haushalts 2025 auf folgende Unklarheit:
Aufgrund der neuen Regelung des Artikels 71 Absatz 3 GO kann die einmal im Finanzplanungszeitraum erteilte Kreditermächtigung nicht mehr von der Gemeinde aufgegeben werden, wie dies bisher durch eine nicht erfolgte Bildung von Haushaltseinnahmeresten der Fall war. Daher kann die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2022 in Höhe von 1.176.814,00 € nicht von der Gemeinde aufgegeben werden.
Um den Sinn und die Zahlen des Haushaltsplans mit den o. g. Rechtsgrundlagen in Einklang zu bringen, sind die Haushaltssatzung und die Anlage „Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen“ gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik anzupassen.
TOP 3
Kindertagesstätte St. Hedwig: Genehmigung Haushaltsplan 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2025 der Kindertagesstätte St. Hedwig einstimmig, der
- im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 1.339.920 € und Ausgaben in Höhe von 1.249.600 € abschließt und
- im Investitions- und Instandhaltungsplan 2025 mit Aufwendungen von 7.000 € rechnet.
Sachverhalt:
Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Hedwig (Ortscaritasverband Burgkirchen), den Haushaltsplan 2025 fristgemäß vor. Der Haushalt steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde.
Der Haushalt 2025 schließt im Wirtschaftsplan mit Einnahmen von 1.339.920 € und Ausgaben von 1.249.600 €. Im Investitions- und Instandhaltungsplan 2025 sind Aufwendungen von 7.000 € vorgesehen.
TOP 4
SV Hirten: Antrag für Jahreszuschuss 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Hirten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 25.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2025 vorzulegen.
Auf die Verpflichtungen aus § 99 Ziffer 2 Buchstabe a bzw. Ziffer 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) wird hingewiesen. Verstöße können sich schädlich auf die Förderung auswirken.
Sachverhalt:
Der SV Hirten beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 25.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.
Mittel in Höhe von 31.000 € sind im Haushalt 2025 vorgesehen
TOP 5
Musikschule Burgkirchen …
Top 5.1. … Änderung der Regelung zum Defizitausgleich
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
- der Musikschule Burgkirchen ab dem Haushaltsjahr 2025 einen Zuschuss nach folgenden Regeln zu gewähren:
- Die Gemeinde gewährt (maximal, vergleiche Buchstabe c) 50% der Lehrpersonalausgaben als Jahreszuschuss.
- Der Jahreszuschuss beträgt maximal 220.000 €.
- Zum Jahresabschluss muss das Ergebnis kleiner als 0,01 € Gewinn sein.
- Daher ist zum Jahresschluss eines jeden Haushalts- bzw. Kalenderjahres ein Ausgleich innerhalb der bisher genannten Grenzen zu ziehen.
- Der im Dezember 2024 gewährt Abschlag auf den Zuschuss 2025 wird als eigener Zuschuss für 2024 nachträglich bestätigt und nicht in die neue Berechnung mit aufgenommen.
- Die Gemeinde beschließt weiterhin, dass, um der Vorstandschaft, der Lehrerschaft und den Schülern Planungssicherheit zu geben garantiert wird, dass ein begonnenes Schuljahr auch im zugehörigen 2. Kalenderjahr immer im Rahmen der o.g. Regeln durch die Gemeinde bezuschusst wird. Die Betragsgrenzen orientieren sich dabei an einem 8/12-Jahresbetrag.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat 2016 beschlossen der Musikschule zur Erreichung des höchstmöglichen Staatszuschusses 35% der Lehrpersonalausgaben als Zuschuss zu gewähren.
2024 wurde das Förderverfahren des Staats umgestellt. Wie hoch die Förderpauschale liegen wird und ob es trotzdem noch Abwandlungen geben wird, wird wohl erst im Herbst 2024 bekannt gegeben werden können. Klar scheint, dass innerhalb von Stufen, Förderbeträge nach folgender Maßgabe ausgeschüttet werden sollen:
Die Musikschule Burgkirchen bewegt sich innerhalb Stufe 3.
Aufgrund der Umstellung des Berechnungsmodells des Staatszuschusses und des Gemeindezuschusses kam es zu einer Minderfinanzierung am Ende des Haushaltsjahres 2024.
Bis einschließlich 2023 berechnete sich der für den Staatszuschuss notwendige Gemeindezuschuss - landläufig bezeichnet als 35% der Lehrpersonalausgaben - nicht nur aus den reinen Personalausgaben, sondern auch nach anderen Berechnungsschemen.
Der Beschluss im Juli 2024 auf reine Lehrpersonalausgaben abzustellen, bei einer nun geklärten Staatszuschusssituation führte zu einem rechnerischen Gemeindezuschuss von 149.229,79 € (35% aus 426.370,82 €). Im Haushalt 2024 plante die Musikschule 195.000 € ein.
Der Musikschulverband führte parallel zur Änderung der Berechnungsmethode der Förderpauschale nach Angaben der Musikschule Burgkirchen zusätzlich eine Regelung ein, wonach ein Jahresüberschuss auf den Staatszuschuss des Jahres angerechnet wird. Damit sind zwar Verluste möglich, aber keine ausgleichenden Zahlungseingänge im Folgejahr, ohne den Staatszuschuss zu gefährden.
Durch eine Umstellung der Zahlungstermine der Musikschulgebühren 2024 kam die Musikschule Ende 2024 in Liquiditätsenge. Deshalb gewährte die Gemeinde eine Abschlagszahlung in Höhe von 70.000 € (gemeinderatsbeschlusskonform) auf den Zuschuss 2025.
Bei Betrachtung der durch den Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.2024 veranlassten Zuschussminderung von 46.000 € bei gleichzeitiger Steigerung der Personalkosten von 275.000 € (Plan 2023) auf über 425.000 € (Ist 2024) war eine zu große rechnerische Unterfinanzierung im Nachhinein nur logisch, aber so nicht gewollt.
Mit dem 1. Vorsitzenden wurde folgende künftige neue Regelung skizziert:
- Die Gemeinde gewährt (maximal, vergleiche Buchstabe c) 50% der Lehrpersonalausgaben als Jahreszuschuss.
- Der Jahreszuschuss beträgt maximal 220.000 €.
- Zum Jahresabschluss muss das Ergebnis kleiner als 0,01 € Gewinn sein.
- Daher ist zum Jahresschluss eines jeden Haushalts- bzw. Kalenderjahres ein Ausgleich innerhalb der bisher genannten Grenzen zu ziehen.
Um der Vorstandschaft, der Lehrerschaft und den Schülern Planungssicherheit zu geben, könnte die Gemeinde darüber hinaus der Musikschule garantieren, dass ein begonnenes Schuljahr immer im Rahmen der beschlossenen Regeln durch die Gemeinde bezuschusst wird. Die Betragsgrenzen orientieren sich dabei an einem 8/12-Jahresbetrag.
Top 5.2. … Haushaltsplan 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan der Musikschule Burgkirchen für 2025 einstimmig.
Sachverhalt:
Nach § 8 der Satzung des Musikschulvereins steht der Haushaltsplan des Jahres unter Genehmigungsvorbehalt durch die Gemeinde.
Der Musikschulverein legte seinen Haushalt 2025 vor.
Er sieht gemeindliche Zuschüsse in Höhe von 205.000 € für das Jahr 2025 vor.
Der Haushalt 2025 ist ausgeglichen.
TOP 6
Bekanntgaben
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TOP 7
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Grauer Rauch aus Hackschnitzelwerk:
Ein besorgter Burgkirchner Bürger meldete grauen Rauch aus dem Hackschnitzelwerk in Gendorf. Er meine, die angelieferten Hackschnitzel wurden an geregnet, was eventuell ihre Qualität verschlechtere. Es wird um einen allgemeinen Bericht in der Gemeindezeitung von Burgkirchen gebeten, um über den Zustand und das Heizen im Hackschnitzelwerk zu berichten, damit die Bürger über die einwandfreie Heizleistung informiert sind.
Straßensanierungen:
Die Sanierung der ST2107 im Bereich des Orgazitbergs vom Zentraltor bis zum Kraftwerktor ist für diesen Frühherbst vorgesehen.
Der Plan für die Sanierung der ST2356 ab dem Kreisverkehr am Schwimmbad bis Hohenwart liegt bereits bei der Regierung vor. Nun muss noch die Frage der Finanzierung geklärt werden. Es ist vorgesehen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Sanierung festgelegt wird.
Gasthaus Habedere – Belieferung Schulen / Kindergärten:
Das Habedere beliefert aktuell die Grundschule, Mittelschule und den Hort. 2024 waren es insgesamt 26.140 Essen - die Tendenz steigt, da ab September 2026 auch an den Freitagen und an den Ferien das Mittagessen geliefert werden soll.
Die Belieferung der Kindergärten ist im Gespräch.
Bioqualität des gelieferten Essens für Schulen:
Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass die Bioqualität beim Fleisch gering sei, jedoch der größte Teil des Gemüses aus biologischer Erzeugung stammt. Im Allgemeinen wird auf Regionalität geachtet, was die Beschaffung von biologischem Lebensmittel oft nicht möglich macht.
Zudem steht ein Biocoaching an, welches zur Bio-Zertifizierung der Habedere-Küche beitragen soll.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.