Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025.
Die Mai-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von der Zweiten Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.
Bevor Claudia Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- „Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“: Titelerneuerung (Top 2)
- Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 (Top 3)
- Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 (Top 4)
- Bekanntgabe einer Verkehrsbeschränkung: Auf der Staatsstraße St 2356 zwischen Kreisel am Freibad und Hohenwart (Top 5)
- Straßenverkehr/Anordnung des Verkehrszeichens VZ 136 Kinder auf der GV-Straße 66 „Straße von der St 2356 über Rehdorf Richtung Achfeld“ in Rehdorf (Top 6)
- Straßenverkehr/Anordnung des Verkehrszeichens VZ 2445 Feuerwehrzufahrt auf den Zufahrten zum Place de Wingen-sur-Moder (Top 7)
- Straßenverkehr/Anordnungen zur Regelung des Fahrradverkehrs in der Altöttinger Straße (Top 8)
- Straßenverkehr/Anordnung des Verkehrszeichens VZ 260 auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ (Top 9)
- Regionalplan Südostoberbayern: Beteiligungsverfahren zu 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“ (Top 10)
- Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Tüßling: Übernahme der Organisation und die finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet des Marktes Tüßling (Top 11)
- Bekanntgaben (Top 12)
- Anfragen (Top 13)
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Bürgermeisterin Claudia Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
„Fairtrade-Gemeinde Burgkirchen“: Titelerneuerung
Sachverhalt:
Seit 26.09.2019 gehört die Gemeinde Burgkirchen offiziell zu den „Fairtrade-Towns“. Am 09. Mai 2023 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde erneut um den Titel „Fairtrade-Gemeinde“ bewirbt und so ein Zeichen für Solidarität und Fairness setzt. Aktionen wie Faire Wochen mit Gottesdiensten, Wochenmarktaktionen oder Frühlingsfesten „regional & fair“ sowie Flyer, Ortsschild und Internetpräsenz informieren und zeigen Flagge.
Highlights in Burgkirchen seit 2019:
- 19.2.2020: Vortrag und Podiumsgespräch zu Gemeinwohlökonomie (Referent Christian Felber).
- 11.2.2021: Burgkirchen ist Gastgeber der Südostbayerischen FT-Towns Online wegen Corona. 36 Teilnehmer aus 18 Kommunen - Thema u. a. „Eine-Welt-KiTa“.
- „1.000 Schulen für unsere Welt“ initiiert durch Gemeinde- und Städtetag. GR 9.3.2021: Bürgerprojekt Erweiterung der Mother Kevin Junior School in Uganda. Wir finanzierten mit 22.767€ das Dach der Schule.
- 2 Burgkirchner Kindergärten sind ausgezeichnete „Eine-Welt-KiTa“ (Auslöser 11.2.2021, Zertifikat 29.11.2021, zertifiziert 2023).
- Titelerneuerung 2021: Unterstützung für 1.000-Schulen-Projekt.
- Titelerneuerung 2023: Tombola für Bürgersozialfonds (860 €).
- Faire Woche / Wochenmarkt 20.9.2024: Erlös für Jugendtreff (1.633 €).
Turnusgemäß ist die Erneuerung des Titels bis Juli 2025 zu beantragen. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Steuerungsgruppe die Titelerneuerung vorbereitet und zur Prüfung einreicht.
Herr Alexander Olbort zeigt die Hintergründe und Ziele von Fairtrade auf. Er gibt an, dass es in Burgkirchen eine Steuerungsgruppe gibt, die von Herrn. Martin Rasch geleitet wird. Herr Olbort bedankt sich recht herzlich beim anwesenden Martin Rasch im Namen der Gemeinde Burgkirchen für seine Arbeit und sein Engagement als Leiter der Steuerungsgruppe.
GR Stefan Feilkas nennt die 5 Kriterien, die es braucht, um eine Fair Trade Gemeinde zu werden:
- Vorhanden sein einer Steuerungsgruppe (in Burgkirchen bestehend aus 13 Mitgliedern).
- Produkte aus fairem Handel müssen in der Gastronomie und im Handel in Burgkirchen angeboten werden (Weltladen, Gastro Habedere).
- Die zivile Bevölkerung muss das Projekt mit unterstützen. Schulen, Kirche, Vereine usw. werben für Fairtrade und setzen sich für fair gehandelte Waren ein. (Mindestlöhne für Menschen in ärmeren Ländern, keine Kinderarbeit, Schutz der Umwelt).
- Öffentlichkeitsarbeit und Medienbeiträge (Gemeindezeitung, ANA, Podcasts des Jugendtreff-Teams …..).
- Der GR einer Gemeinde bzw. Kommune muss sich zu Fairtrade bekennen und dazu einen Beschluss fassen.
Auch Herr Feilkas bedankt sich nach seinen Ausführungen bei Herrn Rasch.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, weiterhin an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die Titelerneuerung als „Fairtrade-Town“ zu beantragen. Hierzu sollen die fünf Kriterien der „Fairtrade-Towns Kampagne“ erfüllt werden.
TOP 3
Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 (Entlastung)
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2022 gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2022 gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO festzustellen.
Der Sprecher des Rechnungsprüfungsausschusses stellte den Prüfungsbericht für 2022 vor.
In seiner Ausführung bittet er die Verwaltung, dass wenn die Kosten bei einem Beschluss des Gemeinderates um 25.000 € überschritten werden, der GR-Gremium darüber informiert wird.
Im Anschluss bittet er um die Entlastung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) einstimmig fest.
Der Gemeinderat erteilt gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
TOP 4
Rechnungsprüfungsausschuss: Ergebnis der Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 (Entlastung)
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2023 gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO festzustellen.
Der Sprecher des Rechnungsprüfungsausschusses stellte den Prüfungsbericht für 20232 vor.
* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) einstimmig fest.
Der Gemeinderat erteilt gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
TOP 5
Bekanntgabe einer Verkehrsbeschränkung: Auf der Staatsstraße St 2356 zwischen Kreisel am Freibad und Hohenwart
Sachverhalt:
Wie in der Vergangenheit bereits bekanntgegeben, sind die Straßenschäden auf der Staatsstraße 2356 zwischen Hohenwart und dem Kreisel am Freibad so großflächig, dass kleinere Ausbesserungsarbeiten nicht mehr ausreichend sind und stattdessen eine komplette Sanierung durchgeführt werden muss. Diese Sanierung wird laut Auskunft des Landratsamtes im Jahr 2025 nicht mehr durchgeführt werden können. Um die Fahrzeuglenker effektiver auf die Gefahren durch die Straßenschäden hinzuweisen, hat die untere Verkehrsbehörde nun am 09.04.2025 angeordnet, die bisherige Beschilderung zu entfernen und durch eine neue zu ersetzen. Insbesondere wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im gesamten Bereich auf 70 km/ h gesenkt bzw. im Bereich der größten Fahrbahnunebenheiten auf Tempo 50 km/ h beschränkt. Diese Absenkung der Höchstgeschwindigkeit war wegen der Größe der Straßenschäden nötig, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhalten.
Beschluss:
Kein Beschluss notwendig.
Dieser TOP diente zur Information des Gemeinderates bzw. zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
TOP 6
Straßenverkehr: Verkehrsrechtliche Anordnungen des Verkehrszeichens VZ 136 Kinder auf der GV-Straße 66 „Straße von der St 2356 über Rehdorf Richtung Achfeld“ in Rehdorf
Sachverhalt:
Die Anwohner des Anwesens Rehdorf 18 sind an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, zum Schutz der dort und in der Nachbarschaft wohnenden Kinder Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h, Gefahrenzeichen VZ 136 Kinder) anzuordnen. Hierzu wurde in der Zeit von 30.01. bis 25.02.2025 eine Verkehrsmessung durchgeführt. Im Aufstellungszeitraum (26 Tage) wurde ein Durchlauf von 760 Fahrzeugen (Tagessdurchlauf 29 Fahrzeuge) dokumentiert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 31 km/h der V85-Wert bei 36 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h (bei derzeit zulässigen 50 km/h) wurde gegen 7.30 Uhr morgens gemessen.
Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zu den beantragten Verkehrsbeschränkungen um Stellungnahme gebeten und hat folgendes mitgeteilt:
- Nach vorläufiger Bewertung besteht dort eher keine besondere Gefahrenlage, die die Anordnung von Tempo 30 erfordert.
- Zu einer möglichen Anordnung des VZ 136 bestehen deswegen keine Bedenken.
Feststellung der Verwaltung:
In Rehdorf wohnen derzeit 6 Kinder im Alter zwischen 3 ½ und 10 Jahren, davon 5 Kinder im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 18 und Rehdorf 31 (ein Kind lebt abseits der Durchgangsstraße). Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 21 und Rehdorf 33 die Aufstellung des Verkehrszeichens 136 Kinder anzuordnen.
Ein Zuhörer aus der Bevölkerung bittet um das Rederecht, das ihm auch durch das Gremium erteilt wurde.
Er stellt die Situation aus seiner Sicht dar, und bittet zusätzlich um das Aufstellen des Tempo 30 Verkehrszeichen.
Die Verwaltung gibt bekannt, dass noch eine 2 Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist. Dementsprechend wurde der Beschluss geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, auf der GV-Straße 66 „Straße von der St 2356 über Rehdorf Richtung Achfeld“ in Rehdorf im Bereich zwischen den Anwesen Rehdorf 21 und Rehdorf 33 die Aufstellung des Verkehrszeichen 136 Kinder anzuordnen.
Der Beschluss zur zusätzlichen Aufstellung des Verkehrszeichen Tempo 30 wird verschoben, bis das Ergebnis einer 2. Geschwindigkeitsmessung
TOP 7
Straßenverkehr: Verkehrsrechtliche Anordnungen des Verkehrszeichens VZ 2445 Feuerwehrzufahrt auf den Zufahrten zum Place de Wingen-sur-Moder (W14)
Sachverhalt:
Mit Email vom 13.05.2025 hat die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen mitgeteilt, dass es gut wäre, für den vorbeugenden Brandschutz an den Zufahrten zum Wingenplatz die Zufahrt der Feuerwehr durch die Aufstellung des Verkehrszeichen 2445 „Feuerwehrzufahrt“ zu gewährleisten. Bei den Feuerwehrzufahrten sollten auch die Lichtraumprofile zugeschnitten werden. Laut Expertise des Bauhofleiters (gleichzeitig für Burgkirchen zuständiger Kreisbrandmeister) ist insbesondere die Beschilderung der Zufahrten vom Fichtenweg und von der Altgendorfer Straße her wichtig. Dort gibt es auch keine Probleme mit den Lichtraumprofilen. Feststellungen der Verwaltung: Im Bereich des Geh- und Radweges zwischen Altgendorfer Straße und Mozartstraße parken häufig PKWs. Dies stellt eine Beeinträchtigung des Brandschutzes für die Gebäude rund um den Place de Wingen-sur-Moder dar. Zur Sicherung des Brandschutzes sollten zwei geeignete Zufahrten als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet werden. Geeignete Zufahrten sind die Zufahrt vom Fichtenweg her und der Geh- und Radweg zwischen Altgendorfer Straße und Mozartstraße. Folgende Beschilderung wird vorgeschlagen: VZ 2445 bei der Einfahrt am Fichtenweg und bei der Einfahrt von der Altgendorfer Straße her.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, auf folgenden Zuwegen zum „Place de Wingen-sur-Moder“ (W14) das Verkehrszeichen VZ 2445 „Feuerwehrzufahrt“ anzuordnen: Zufahrt vom Fichtenweg her und Zuwegung von der Altgendorfer Straße her.
TOP 8
Straßenverkehr: Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung des Fahrradverkehrs in der Altöttinger Straße
Sachverhalt:
Zwischen den beiden Kreiseln an der Altöttinger Straße besteht beidseits ein Bürgersteig. Dieser ist auf der südwestlichen Seite vom „Stockerkreisel“ bis zur Fuß- und Radwegabzweigung beim Sportpark Castello als Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ und ab dort bis zum „ALDI-Kreisel“ als Gehweg und auf der nordöstlichen Seite vom „Stockerkreisel“ bis zur Abzweigung zum Pumptrack als Geh- und Radweg (Benutzungszwang) und ab dort als Gehweg ausgezeichnet. Damit ergibt sich folgende Problematik:
Nordostseite:
- Die Breite des Geh- und Radweges beträgt 2,40 m (vorgeschriebene Regelbreite ist 2,75 m!)
- Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, müssen nach der Brücke auf die Straße ausweichen!
- Lösungsvorschlag: Aufhebung des Radweges und stattdessen Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer frei auf der kompletten Strecke zwischen den beiden Kreisverkehren
Südwestseite:
- Radfahrer die vom Stockerkreisel herkommen und geradeaus fahren, müssen bei der Abzweigung beim Castello absteigen.
- Lösungsvorschlag: Gehweg durch Zusatzschild „Radfahrer frei“ für die gesamte Strecke zwischen den Kreiseln.
Stellungnahmen der Polizei-Inspektionen Altötting und Burghausen:
- Beide Polizei-Inspektionen befürworten diesen Vorschlag voll und ganz.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, zwischen den Kreisverkehren auf der Altöttinger Straße folgende Anordnungen zu treffen:
- Nordostseitig (vom Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße zum Kreisverkehr an der Jahnstraße): → VZ 239 „Gehweg“ mit VZ 1022-10 „Radfahrer frei“.
- Nordostseitig am Kreisverkehr an der Jahnstraße: → ZZ 2202 „Pfeilwegweiser Fahrränder rechts“.
- Südwestseite (Kreisverkehr an der Jahnstraße zum Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße): → VZ 239 „Gehweg“ mit VZ 1022-10 „Radfahrer frei“.
- Südwestseite (am Kreisverkehr an der Burghauser Straße/Ludwigshafener Straße: → ZZ 2202 „Pfeilwegweiser Fahrränder rechts“.
TOP 9
Straßenverkehr: Verkehrsrechtliche Anordnungen des Verkehrszeichens VZ 260 auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“
Sachverhalt:
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ ist mit dem Verkehrszeichen VZ 250 für den Gesamtverkehr gesperrt. Zugelassen ist nur landwirtschaftlicher Verkehr. Um auch Radfahrern die Nutzung zu gewähren wurde in der Bürgerversammlung vorgeschlagen, anstatt des Verkehrszeichens 250 die Aufstellung des Verkehrszeichens 260 anzuordnen.
Feststellungen der Verwaltung:
Die Straße zwischen Flöcking und Kobl ist unbefestigt. Dementsprechend ist eine Sperrung des Weges für Kraftfahrzeuge zum Schutz der Anlieger (Staubentwicklung, Straßenschäden) geboten. Eine Nutzung durch Radfahrer stellt keine Beeinträchtigung dar. Ebenso ist die Nutzung für den Anliegerverkehr und dementsprechend für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr ist zu gewährleisten.
Folgende Beschilderung wird vorgeschlagen:
- VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
- ZZ 1020-30 Anlieger frei.
Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zur vorgeschlagenen Beschilderung um Stellungnahme gebeten und hat folgendes mitgeteilt:
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen zu der angedachten Beschilderung keine Bedenken oder Ergänzungsvorschläge. Landwirtschaftlicher Durchgangsverkehr wird damit ausgeschlossen.
Fazit:
Aufgrund des baulichen Zustandes des Weges soll nur Anliegerverkehr zu den bestehenden Anwesen und den am Weg anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken zugelassen werden. Fahrzeuge, die auf die St 2357 wollen, können über die asphaltierten Straßen über Irlhaid bzw. über Pirach fahren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 78 „Straße von der St 2357 über Kobl, Posch nach Flöcking“ folgende Verkehrsbeschränkungen anzuordnen:
- VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
- ZZ 1020-30 Anlieger frei
TOP 10
Regionalplan Südostoberbayern: Beteiligungsverfahren zu 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“
Sachverhalt:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 12. März 2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“ beschlossen. Seit dem 9. April 2025 sind die Verfahrensunterlagen im Internet eingestellt. Bis einschließlich 6. Juni 2025 haben die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich zu den inmitten stehenden Änderungen schriftlich oder elektronisch zu äußern.
Grund der hiesigen Teilfortschreibung ist die aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) herrührende landesplanerische Zielvorgabe (LEP 6.2.2 Z), 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 für Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.
Seinerzeit befassten sich bereits die 10. und die 17. Teilfortschreibung mit der raumordnerischen Deklaration von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergieanlagen. Letztere war speziell auf den Bedarf des Windparks der Firma Qair WP Altötting GmbH & Co. KG zugeschnitten. Dabei war ursprünglich schon bei der besagten Teilfortschreibung die Festlegung von (zwei) Vorranggebieten auf dem Gemeindegebiet Burgkirchen beabsichtigt.
Dem entgegnete die Gemeinde Burgkirchen damals mit eigenen wasserwirtschaftlichen Interessen: Im Öttinger Forst unterhalten die Gemeinden Burgkirchen a.d.Alz und Kastl eine gemeinsame Trinkwassergewinnungs-, Wasseraktivkohle- sowie eine Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage zur kommunalen Trinkwasserversorgung.
Geschuldet war der Einwand der rechtlichen Tragweite: Vorranggebiete begründen ein Primat für die bestimmte Nutzung und schließen andere Nutzungen, die mit der vorrangigen Funktion und Nutzung nicht vereinbar sind, aus (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG).
Im Kontrast zum Daxenthaler und Burghauser Forst, die zugleich ein Vorranggebiet für die Wasserversorgung darstellen, ist der Öttinger Forst ungeachtet seiner Grundwasserreserven und seiner Bedeutung als Wasserreservoire raumordnungsrechtlich nicht besichert. Mithin besteht keine Nutzungskonkurrenz. Lediglich die befristet genehmigten Wasserrechte (Wasserbewilligung für die Dauer von 30 Jahren) der Versorger - vornehmlich Kommunen - und darauf fußende Wasserschutzgebiete konteragierten noch die Windenergievorrangigkeit.
Dem Einwand wurde schließlich in der Weise abgeholfen, als dass man die Gebietsart in Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen abwandelte. Vorbehaltsgebiete genießen zwar ebenfalls ein Privileg, bedingen aber eine Abwägung bei konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen.
Zur großen Überraschung sieht die eingangs genannte Teilfortschreibung nunmehr erneut Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Öttinger Forst vor, die zudem die beiden aus der 17. Teilfortschreibung resultierenden Vorbehaltsgebiete vollständig überlagern, mithin überholen.
Ausweislich der Tekturkarte vom 12.03.2025 sind in Burgkirchen jeweils in Teilen drei Vorranggebiete vorgesehen: Vorranggebiet W29 im Öttinger Forst östlich der Bahntrasse, W30 westlich der Bahntrasse (Weberbogen) und W54 im Süden des Gemeindegebietes an dem Gemeindegrenzdreieck Halsbach/Burgkirchen/Tittmoning an der Rieder Leite.
Das Vorranggebiet W29 ist mit Abstand das problematischste: Es erschließt sich nicht, weshalb der Regionale Planungsverband die im Zuge der 17. Teilfortschreibung gewonnenen Erkenntnisse und widerstreitenden Interessensgefüge ignoriert respektive in die vorliegende Konzeption nicht einbezieht.
Die Grundwassernutzung zu Zwecken der Trinkwasserversorgung und die Belange der Wasserwirtschaft müssen mindestens im Gleichrang mit den Windenergieausbauinteressen stehen. Künftigen Neubewilligungen und/oder Erweiterungen von Wasserrechten dürfen Belangen der Windenergie unter keinen Umständen nachrangig sein. Vielmehr sind sie auf ihre Korrelation und Interoperabilität einzelfallbezogen zu evaluieren.
Resümierend daraus schlägt die Verwaltung die nachfolgende Einlassung vor:
- Die Gemeinde Burgkirchen erhebt unter Bezugnahme auf ihre Einlassung zur 17. Teilfortschreibung Einwände gegen die Festlegung des Vorranggebietes W29 und regt an, dieses im Bereich der Gemeinden Burgkirchen und Kastl zu separieren sowie zu Vorbehaltsgebieten festzulegen.
- Im Öttinger Forst unterhalten die Gemeinden Burgkirchen und Kastl eine gemeinsame Trinkwassergewinnungs-, Wasseraktivkohle- sowie eine Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage zur kommunalen Trinkwasserversorgung.
- Vorranggebiete begründen ein Primat für die bestimmte Nutzung und schließen andere Nutzungen, die mit der vorrangigen Funktion und Nutzung nicht vereinbar sind, aus (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG).
- Ungeachtet seiner Grundwasserreserven und seiner Bedeutung als Wasserreservoir ist der Öttinger Forst raumordnungsrechtlich nicht besichert. Mithin besteht keine Nutzungskonkurrenz zwischen Windenergie und Wasserwirtschaft.
- Weshalb der Regionale Planungsverband die im Zuge der 17. Teilfortschreibung gewonnenen Erkenntnisse und bekundeten widerstreitenden Interessensgefüge ignoriert respektive in die vorliegende Konzeption nicht einbezieht, erschließt sich nicht.
- Die Grundwassernutzung zu Zwecken der Trinkwasserversorgung und die Belange der Wasserwirtschaft müssen mindestens im Gleichrang mit den Windenergieausbauinteressen stehen. Künftigen Neubewilligungen und/oder Erweiterungen von Wasserrechten dürfen Belangen der Windenergie unter keinen Umständen nachrangig sein. Vielmehr sind sie auf ihre Korrelation und Interoperabilität einzelfallbezogen zu evaluieren, zumal der Umweltbericht die negativen Auswirkungen auf den Grundwasser- bzw. Trinkwasserschutz aufgrund großflächiger Überlagerungen nicht ausschließt.
Die Fraktionssprecher bedanken sich bei der Verwaltung für das nochmalige Aufarbeiten des Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Berücksichtigung der Grundwassernutzung.
- Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die von ihr ausgearbeitete Einlassung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 16. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“ einzubringen.
TOP 11
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Tüßling: Übernahme der Organisation und die finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet des Marktes Tüßling
Sachverhalt:
Die Gemeinde Burgkirchen betreibt eine Dienststelle zur Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs. Der Markt Tüßling trat an die Gemeinde Burgkirchen mit der Bitte heran, die Organisation und finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet des Marktes Tüßling im Rahmen einer Zweckvereinbarung zu übernehmen. Eine Zweckvereinbarung ist von beiden Seiten jeweils ohne Angabe von Gründen bis 30. September zum Jahresende kündbar. Um eine Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden ist eine enge Abstimmung der beiden Kommunen in Details der Zweckvereinbarung noch durchzuführen.
Ein Entwurf einer möglichen Vereinbarung lag den jeweiligen GR-Mitgliedern vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen) eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Tüßling zur Übernahme der Organisation und der finanziellen Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs in deren Gemeindegebiet abzuschließen.
TOP 12
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!
TOP 13
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Ein Gemeinderatsmitglied bedankt sich beim Bauamt für die schnelle Reparatur des Holzgeländers entlang des am Kustererberges, das in der Nacht zum 13. Mai demoliert wurde.
Ein Gemeinderatsmitglied moniert, dass die Straßenbankette aus seiner Sicht aus zu früh gemäht werden. Aus Artenschutzgründen bittet er die Mäharbeiten etwas nach hinten schieben.
Antwort der Verwaltung: Das Mähen der Bankette ist vertraglich geregelt und zudem bestehe eine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Burgkirchen. Der Hinweis wird aber geprüft.
Ein Gemeinderatsmitglied wünscht sich wieder einen jährlichen Bericht des Jugendpflegers.
Antwort von Herrn Olbort: Der Wunsch wird als Verbesserungsvorschlag aufgenommen.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.