Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 18.03.2025.

Die März-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carportanlage in der Ludwigshafener Straße (Top 2)
  • Kindertagesstätten in Burgkirchen: Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestbeiträgen ab September 2025 (Top 3)
  • Freibad Burgkirchen: Änderung der Entgeltordnung zur Badesaison 2025 (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carportanlage in der Ludwigshafener Straße 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, folgende Punkte zu beschließen: 

  • Der Entwurf Bebauungsplans Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“ samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.08.2024 wird gebilligt.

  • Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt: 

Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Gemeinderat entschieden, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Westlich der Ludwigshafener Straße“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Kostenträgerin sowohl den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der damit verbundenen Kosten abzuschließen und den Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu erarbeiten. 

Der Aufstellungsbeschluss wurde durch öffentliche Auslegung bekanntgemacht. Die Auslegung wurde am 20.03.2023 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht.

Eine externe Architektin wurde daraufhin mit der Planung und Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) beauftragt, der Entwurf wird zusammen mit der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie dem Immissionsschutzgutachten im Anschluss an die Billigung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

Weiteres Vorgehen: Nach Billigung und Auslegung durch den Gemeinderat wird im nächsten Schritt die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgen.  In dem 1-monatigen Zeitraum der Auslegung wird der Öffentlichkeit und den Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen, Anregungen und Einwände abzugeben und vorzutragen.

TOP 3 

Kindertagesstätten in Burgkirchen: Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestbeiträgen ab September 2025 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig zum Kindergartenjahr 2025/2026 Mindestgebührensätze für die Kindertagesstätten in Burgkirchen gemäß vorliegender Tabelle. 

Sachverhalt: 

Eine Harmonisierung der Elternbeiträge der Kindertagesstätten in Burgkirchen ist sinnvoll. Dies wurde bereits in den Betriebsträgervereinbarungen entsprechend berücksichtigt, um ein möglichst gleichhohes Preisangebot in den Einrichtungen für die Eltern darstellen zu können. In einer Abstimmung mit den Vertretern der Träger wurde es als sinnvoll erachtet, wenn für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 der Gemeinderat Mindestgebührensätze inklusiv Spielgeld festlegt wird, an denen sich die Träger orientieren können. Von diesen Sätzen können sie dann bis zu 10 %, aber nur nach oben abweichen. Zum Kindergartenjahr 2025/2026 ist eine inflationsbereinigte Anhebung notwendig. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg im vergangenen Jahr um 2,3%. 

Basissatz: 

Bei einer Kindertagesstätte mit pädagogisch verantwortetem erhöhtem Betreuungsaufwand ist im Einzelfall anteilig ein höherer Mindestbeitrag zu erheben bzw. zu vereinbaren.

TOP 4 

Freibad Burgkirchen: Änderung der Entgeltordnung zur Badesaison 2025 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Entgeltordnung des Freibades zur Saison 2025 wie vorgetragen zu ändern. 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen hat im Jahr 2021 das Freizeitbecken umfassend erneuert, einschließlich der technischen Anlagen. Dadurch hat sich das Freibad zu einer der beliebtesten und meistbesuchten Einrichtungen des Landkreises entwickelt. Mit dem Anstieg der Besucherzahlen war es notwendig, das Personal aufzustocken, was zu höheren Personalkosten führte. Zudem wurden signifikante Steigerungen bei den Betriebskosten festgestellt, insbesondere in den Bereichen Energie, Gebäudeunterhalt und Wartung der technischen Anlagen. Diese Faktoren haben die Ausgaben im Vergleich zu den Vorjahren erheblich erhöht. Um diesen finanziellen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein detaillierter Preis-Leistungs-Vergleich mit benachbarten Bädern durchgeführt. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise durchaus gerechtfertigt ist. Nach der vorgeschlagenen Anpassung würde sich die Gemeinde Burgkirchen im oberen Drittel der regionalen Preisstruktur befinden, was angesichts des erweiterten Angebots und der gesteigerten Attraktivität des Bades als fair und angemessen angesehen werden kann.

Bei der Kalkulation wurde besonderer Wert auf soziale Ausgewogenheit gelegt. Die prozentualen Erhöhungen für Familien, Kinder und Rentner fallen moderat aus. Durch die vorgeschlagene Preisanpassung wird eine Steigerung der Einnahmen um circa 12 % prognostiziert, die Teil des Haushaltsplans 2025 ist.

In Ansehung der genannten Gründe empfiehlt die Verwaltung, die Entgeltordnung des Freibades für die Badesaison 2025 anzupassen.

Bürgermeister Krichenbauer erklärt auf Nachfrage, dass bei sozial schwachen Familien auch der Bürgersozialfond greift, wenn sich eine Familie die Eintrittsgelder nicht leisten kann. Ein Gemeinderatskollege bedankt sich für die Ermäßigungen bei behinderten Menschen.

TOP 5 

Bekanntgaben 

Persönliche Erklärung von Bürgermeister Johann Krichenbauer

Zum Ende des öffentlichen Teils der März-Sitzung 2025 des Burgkirchner Gemeinderates hat Bürgermeister Johann Krichenbauer noch eine persönliche Erklärung in Zusammenhang mit den nicht zu akzeptierenden Äußerungen von Landrat Schneider im Rahmen der Haushaltsdebatte 2025 am 10.03.2025 im Kreistag gegenüber dem Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen und seiner Person abgegeben: 

„Anders als in der Presse verharmlosend dargestellt, handelte es sich seitens des Landrates nicht nur um heftige Kritik, sondern um eine verbale Entgleisung verbunden mit der Absicht, dem Burgkirchner Gemeinderat und insbesondere mich zu diskreditieren. 

Solche verbale Entgleisungen des Landrats sind ja nicht neu. Erinnern Sie sich z. B. an die Eröffnung der A 94 bzw. an die vorletzte Sitzung des regionalen Planungsverbandes, in der er eine Kreistagskollegin aus Rosenheim massiv beleidigt hat. Auf Grund dieser emotionalen Überreaktion muss man sich schon fragen, ob Landrat Schneider nicht überlastet ist? 

Zu den heutigen Aussagen im Alt-Neuöttinger Anzeiger möchte ich nur sagen, dass ich stolz auf unser Haushaltsgebaren bin. Wir arbeiten nach dem Worst-Case-Szenario, so wie es Herr Landrat auch erkennt. Mit dieser Vorgehensweise haben wir die Burgkirchnerinnen und Burgkirchner vor Schaden bewahrt und es geschafft Rücklagen anzulegen. Damit schaffen wir zumindest befristet eine finanzielle Sicherheit zum Schutz unserer Bürgerschaft. Und darauf bin ich wirklich stolz. 

Es ist unsere Pflicht vorausschauend zu handeln, um Burgkirchen vor Schaden zu bewahren. Und das haben wir getan.“ 

TOP 6 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Eine Gemeinderatskollegin wollte wissen, wann die Warnbaken bei der Tiefgarage entfernt werden. Bürgermeister Krichenbauer erklärte, erst wenn es die Temperaturen zulassen (frostfrei) besteht die Möglichkeit zu untersuchen, wo das Wasser eintritt. Anschließend werden weitere Schritte eingeleitet.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.