Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 18.11.2025.

Die November-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.

Bevor 2. Bürgermeisterin Hausner in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst einem Gemeinderat der seit der letzten GR-Sitzung seinen Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • 1. Nachtragshaushalt 2025 (Top 2)
  • Bekanntgaben (Top 3)
  • Anfragen (Top 4) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

1. Nachtragshaushalt 2025 

Sachverhalt: 

Dem Gemeinderat wird der Haushaltsplan, der Finanzplan, der Stellenplan und die Haushaltssatzung des 1. Nachtragshaushalts 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen. 

Der 1. Nachtragshaushalt 2025 schließt mit folgenden Eckdaten ab (die Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann) und tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft:

Der Gesamthaushalt 2025 beläuft sich gemäß 1. Nachtragshaushalt 2025 somit auf 72.799.350 €.

Erläuterung: Eine Haushaltssatzung kann nur jeweils bis zum Ablauf des aktuellen Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Haushaltssatzung selbst. Zwingend vorgeschrieben ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Gemeindeordnung u. a. dann, 

  • wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist und nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erreicht werden kann,
  • wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben in erheblichem Umfang geleistet werden müssen,
  • wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und/oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder
  • wenn Beamte und/oder Beschäftigte eingestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht vorsieht. 

Die Nachtragshaushaltssatzung dient somit der Vermeidung größerer Abweichungen von der Haushaltssatzung.

Im 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 mussten vielfältige Verschiebungen auf der Einnahmenseite, wie auch auf der Ausgabenseite zum Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. 

Im Verwaltungshaushalt (VW-HH) waren insgesamt 155 Einnahme-Haushaltsstellen sowie 633 Ausgaben-Haushaltsstellen anzupassen:

  • Die höchste einnahmeseitige Erhöhung ist die Verzinsung von Steuernachforderungen (+1,47 Mio. €), bei den Ausgaben schlagen ein Mehr an Kreisumlage in Höhe von 283.650 € zu Buche!
  • Letztendlich muss die Negativ-Zuführung an den Verwaltungshaushalt um weitere 44.100 € erhöht werden.
  • Außerdem mussten die Ansätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B nach unten korrigiert werden (- 43.250 €).
  • Weiters ist zu berücksichtigen, dass die vom Finanzamt übermittelten Bescheide noch lange nicht vollständig oder richtig sind. Aus diesem Grund sind belastbare Zahlen zum realistischen Grundsteueraufkommen noch nicht vorhanden!
  • Das durchwachsene Wetter während der Freibadsaison 2025 belastete die Einnahmen beim Freibadkiosk (-43.250 €). Interessanterweise konnten die Eintritte allerdings nahezu eine Punktlandung erreichen. 

Im Vermögenshaushalt (VM-HH) waren insgesamt 85 Haushaltsstellen anzupassen:

  • Beim Hauptleitungsbau der Wasserversorgung konnte der Ansatz um 180 T€ reduziert werden.
  • Dagegen konnten Mehreinnahmen in beträchtlicher Höhe erzielt werden für:
  • 534,4 T€  an Kostenerstattungen für Kanalhausanschlüsse und Zisternen,
  • 900 T€    für das Lückenschlussprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung,
  • 170 T€    Schadensersatz für das Bürgerzentrum,
  • 349,55 T€ aus den Digitalpakt Bayern für die Schulausstattung.
  • Schlussendlich kann die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 1,794 Mio. € reduziert werden!

Rücklagenänderung:

Im Haushalt 2025 war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 8.743.750 € geplant. Durch den 1. Nachtragshaushalt 2025 kann die Entnahme um 1.794.000 € auf 6.949.750 € gesenkt werden.

Verschuldung:

Die dem Haushalt 2025 beiliegende Übersicht der Verschuldung war im 1. Nachtragshaushalt 2025 nicht zu ändern. 

Entwicklung der Rücklagen:

Nach der Jahresrechnung 2024 ergibt sich ein Gesamt-Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage von 20.642.856 €.

Mindestrücklage: Die Verwaltungshaushalte (VW-HH) der Jahre 2022,2023 und 2024 schlossen wie folgt ab (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet): 

  • 44.456.095 € im Jahr 2022
  • 48.557.063 € im Jahr 2023
  • 51.332.278 € im Jahr 2024. 

Die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 KommHV erforderliche Mindestrücklage von 1 % des Durchschnitts der Verwaltungshaushalte o. g. drei Verwaltungshaushalte in Höhe von 481.151 € ist vorhanden.

Sonderrücklagen: 

Mit der Jahresrechnung 2024 mussten Sonderrücklagenveränderungen wegen Kostenüberdeckung bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserentsorgung vorgenommen werden. Die Sonderrücklage beläuft sich nach Legung der Jahresrechnung 2024 bei Wasser in Höhe von 0,00 € bzw. bei der Abwasserentsorgung in Höhe von 1.368.728 €. Der Sonderrücklage „Wasserreinigung“ (Trinkwasseraufbereitung) wurden 475.535 € entnommen (neuer Stand: 5.952.995 €). 

Durch den Haushalt 2025 konnten der Sonderrücklage Abwasserentsorgung insgesamt 433.350 € zugeführt werden. Eine Sonderrücklage Wasserversorgung wird im 1. Nachtrag 2025 neu in Höhe von 75.950 € gebildet. Die Sonderrücklage „Aufbereitungsanlage“ wurde in der Haushaltsplanung 2025 mit einer Entnahme in Höhe von 892.200 € belastet. Durch den 1. Nachtragshaushalt 2025 konnte die Entnahme um 80.350 € reduziert werden. 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2025 ändert sich durch den 1. Nachtragshaushalt wie folgt (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann.

Wertung durch die Verwaltung: 

Im 1. Nachtragshaushalt 2025 zeigt sich im Verwaltungshaushalt (VW-HH) eine sich fast deckende, aber in Summe den Haushalt 2025 enorm steigernde Mehrung. 

Dagegen sinkt das Volumen des Vermögenshaushaltes (VM-HH), ermöglicht aber eine Reduzierung der Rücklagenentnahme um fast 1,8 Mio. €!

Das ist bei den sich eintrübenden Wirtschaftsdaten und dem damit verbundenen Einnahmerisiko bei der Gewerbesteuer 2026. Außerdem steht das nicht unerhebliche Risiko einer Erhöhung bei der Kreisumlage im Raum, das die Gemeinde Burgkirchen in ihrer eigenen Leistungsfähigkeit einschnüren, wenn nicht sogar langsam (er-)drosseln würde. 

Kämmerer Daniel Donner stellt die Änderungen des Haushaltsplans vor und spricht von einem nicht spektakulären Nachtragshaushalt. Allerdings geht auch auf die Höhe der Kreisumlage ein. Sollte der Hebesatz auf Dauer so hoch bleiben, sieht er für Kommunen keine Chance ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Geschäftsstellenleiter Alexander Olbort stellt den Nachtrags-Stellenplan.

Beschluss: 

  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Nachtrags-Stellenplan 2025.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Finanzplan 2025 bis 2028 zum 1. Nachtrags-Haushaltsplan 2025.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen 1. Nachtrags-Haushaltsplan 2025.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, die vorgetragene 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2025. 

TOP 3 

Bekanntgaben 

2. Bürgermeisterin Hausner gibt bekannt, dass der Erlass der Tempo 30 Zone in Rehdorf rechtswidrig sei. Dazu liest sie die Stellungnahme der entsprechenden Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Altötting vor.

GR Wüst stellt den Antrag auf einen Bericht, mit Stellungsnahmen, aller 30er Zonen im Gemeindebereich Burgkirchen.

TOP 4 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, was der Hintergrund für die Umfrageformulare bezüglich Fernwärme in Hirten ist.

Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hierbei nur um eine Bedarfsermittlung, ob dieses Thema in Hirten weiterverfolgt werden soll.

Ein Gemeinderatsmitglied spricht noch einmal die allgemeine Parksituation an der Grundschule in Gendorf an. Sie sieht hier eine Gefährdung für die Kinder und bittet um mehr Kontrolle durch die Polizei.

Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung ist die Situation bekannt und hofft, dass sich das wilde Parken wieder legt, wenn die Arbeiten an der Baustelle Grundschule erledigt sind.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.