Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 21.01.2025.
Die Januar-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.
Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Haushalt 2025 (Top 2)
2.1. Investitionsplan
2.2. Stellenplan
2.3. Finanzplan
2.4. Haushaltsplan
2.5. Haushaltssatzung
- Straßenverkehr/Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset (Top 3)
- Bekanntgaben (Top 4)
- Anfragen (Top 5)
TOP 2
Haushalt 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Investitionsplan 2025.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den vorgetragenen Stellenplan 2025.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Finanzplan 2026 bis 2028.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Haushaltsplan 2025.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, die vorgetragene Haushaltssatzung 2025.
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat wird der Investitionsplan, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Haushalts 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen.
Bürgermeister Krichenbauer erläuterte detailliert und anschaulich wesentliche Punkte des von der Kämmerei erstellten Haushaltsplans (einschließlich Investitionsprogramm für die Baumaßnahmen, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025), wobei nach seinen Worten bei der Aufstellung des Haushalts 2025 erneut auf äußerste Sparsamkeit geachtet wurde und deshalb Einnahmen nur in sicher erwarteter Höhe bzw. Ausgaben meist im erwarteten Umfang veranschlagt wurden.
Ausgaben werden und wurden stets auf ihre Notwendigkeit und Höhe geprüft. Auch Pflichtleistungen werden weiter überprüft, ob der notwendige Rahmen der Ausgaben auf freiwilliger Art und Weise überschritten werden.
Durch die Aufstellung des Haushalts 2025 im Januar 2025 kann der erwartete SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2024 nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt werden. Bei der möglichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2025 wird man sehen können, ob der in die Rücklage zu nehmende SOLL-Überschuss einen Ausgleich des Haushalts 2025 erleichtert.
Der Haushalt 2025 ist geprägt von den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, wie den Baumaßnahmen zur Erweiterung der Grundschule in Gendorf, als auch der Fertigstellung des Kindergartens St. Martin auf der „Oberen Terrasse in Pfaffing. Hohe Beträge werden für den Wasserleitungsbau und den Kanalbau, als auch den Straßenbau benötigen. Nach der Genehmigung der Förderung ist auch im Breitbandausbau wieder ein 7-stelliger Betrag im Investitionsprogramm.
Die laufenden Kosten - das ist der Verwaltungshaushalt (VW-HH) - steigen in nahezu ungebremster Geschwindigkeit. Der Hebesatz der Kreisumlage wird wohl weiterhin bei 54,0 % (54,0 v. H.) liegen. Dadurch muss die Gemeinde Burgkirchen heuer ein neues Allzeithoch an Kreisumlage in Höhe von 12,76 Mio. € an den Landkreis Altötting abführen (2024: 11,26 Mio. € / 2023: 9,52 Mio. € / 2022: 8,93 Mio. € / 2021: 8,13 Mio. € / 2020: 9,88 Mio. €). Die Personalausgaben steigen 2025 um rund eine dreiviertel Million Euro im Vergleich zu 2024. Positiv ist, dass der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (einschließlich Energiekosten) bei einem Wert von 10 bis 11 Mio. € stagniert. Allein die Kosten für die Kindergärten und die Horte betragen an Zuschüssen in Höhe von 4,1 Mio. €. Dem stehen staatliche Zuschüsse in Höhe von nur 2,7 Mio. € gegenüber.
Die Gemeinde Burgkirchen versucht mit folgenden Maßnahmen eine Kostendämpfung bzw. Einnahmenmehrung herbeizuführen:
- Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren (ab 01.01.2025 in Kraft).
- Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhung 2025 um 12 % beim Freibad.
- Reduzierung der Medienerwerbe in der Bibliothek auf das Mindestmaß in Höhe von 1,50 € pro Einwohner, was einem Betrag von rund 16.500 € entspricht (dazu kommt noch ein Staatszuschuss in Höhe von 1.200 € und Spenden für den Medienerwerb in Höhe von 600 €).
- Deckelung des Defizits beim Kulturbetrieb auf 19.500 € (2024: 22.500 €).
- Mietkostenerhöhung im Bürgerzentrum.
- Friedhofsentwicklungskonzept in Höhe von 30.000 € bleibt ohne HH-Ansatz (nur optional).
Im Vermögenshaushalt wurden folgende Maßnahmen nicht monetär eingeplant:
- Umbau der Umkleidehalle im Freibad zur Gewinnung von Büros/Personalräumen (39,5 T€) und Möbel (10,5 T€).
- Planung/Bau eines Waldfriedhofs (100 T€).
- Wege im A-Teil des Friedhofs auf der Oberen Terrasse erneuern (35 T€).
- Waschmaschine mit Trockenschrank (ohne Anschlüsse und Baumaßnahmen) im Feuerwehrhaus Burgkirchen (40 T€).
- Schlauchwaschanlage (ohne Anschlüsse und Baumaßnahmen) im Feuerwehrhaus Burgkirchen (80 T€).
- Ersatzbeschaffung RW2 für die FFW Burgkirchen (ohne Vergabebüro 750 T€).
Investitionsprogramm 2025 (für Baumaßnahmen)
Gekennzeichnet von einer angespannten Haushaltslage, indes getrieben von bereits angestoßenen und notwendigen Investitionen hat die Verwaltung abteilungsübergreifend einen Investitionsplan für 2025 nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, soviel wie nötig“ aufgestellt. Trotz des vorsichtigen Planansatzes beläuft sich das Investitionsvolumen auf 10,799 Mio. €.
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde für die Januar-Sitzung 2025 der umfangreiche Investitionsplan 2025 im Vorfeld der Sitzung zugestellt. In der Januar-Sitzung 2025 des Bau- und Umweltausschusses wurde der Investitionsplan 2025 ausführlich besprochen und anschließend für den Gemeinderat ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anbei erweiterte Eckdaten zum Investitionsplan 2025 ohne HAR (HAR = Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr/den Vorjahren) und auch ohne beantragte bzw. bereits bewilligte Förderungen.
Investitionsplan 2025 (Ansätze in 1 T€ / 1 T€ = 1.000 €):
Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2025 schließt wie folgt ab:
Vermögenshaushalt (VM-HH) 2025
Entwicklung der Rücklagen: Zum Jahresende 2024 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamt-Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage in Höhe von 20.642.856 €. Außerdem wurden zum Jahresende 2024 Sonderrücklagen für die Wasserversorgung in Höhe von 5.952.995 € bzw. für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 930.140 € geführt.
Durch die im Haushalt 2025 vorgesehene Rücklagenentnahme würde sich die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2025 auf 11.902.277 € sowie die Sonderrücklagen für die Wasserversorgung auf 5.060.795 € bzw. für die Abwasserbeseitigung auf 1.363.490 € verändern.
SOLL-Überschuss: Es besteht die begründete Hoffnung, dass ein stabiles Fortschreiben der Einnahmesituation bzw. der Ausgabensituation des Jahres 2024 zu einem kleinen SOLL-Überschuss als Rücklagenzuführung bzw. geringerer notwendiger Rücklagenentnahme führt.
Entwicklung der Schulden: Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2024 auf 21.966.411 €. Der Haushalt 2025 sieht eine ordentliche Tilgung in Höhe von 2.159.850 € sowie eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 8.000.000 € vor. Damit würde sich im äußersten Fall der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2025 auf 39.269.025 € erhöhen (wenn alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft werden, was in zurückliegenden Jahren nie der Fall war).
Der gewichtete Durchschnittszins der Darlehen liegt auf Grund des gestiegenen Zinsniveaus derzeit bei 1,91 % (Vergleich zu 2024: 1,97 %).
Entwicklung des Stellenplans: Der Stellenplan 2025 weist gegenüber dem Stellenplan 2024 nur kleine Veränderungen auf. Bei dem Stellenplan für die Beamten gibt es keine Veränderungen. Bei dem Stellenplan für die Beschäftigten nach TVöD-V kommen rechnerisch 7 Stellen dazu. Bei dem Stellenplan für die Beschäftigten nach TVöD-SuE kommen rechnerisch 2,5 Stellen dazu. Bei dem Stellenplan für die Beschäftigten des Gastronomiebetrieb „Habedere“ im BÜZ kommen rechnerisch 1,5 Stellen dazu.
Bürgermeister Johann Krichenbauer - Allgemeine Anmerkungen zum Haushalt 2025 (Zusammenfassung):
Der Haushalt 2025 ist wie seine Vorgänger-Haushalte 2022, 2023 und 2024 weiter geprägt durch Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in die Infrastruktur der Daseinsvorsorge: Straßen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und insbesondere zugunsten der jüngsten Gemeindebürger: Kindergärten, Grundschule und Schülerhort.
Der Haushalt 2025 ist erneut ein Investitionshaushalt in die Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Burgkirchen.
Wohnraum ist nach wie vor sehr nachgefragt. Auch wenn man sich zurzeit das gewünschte Eigenheim nicht mehr mit äußerst billigen (zinsgünstigen) Fremdmitteln (Kredite) finanzieren kann, ist dennoch stets eine - wenn auch geringere - Nachfrage nach Wohneigentum vorhanden. Die Nachfrage nach Mietwohnobjekten ist dagegen weiterhin hoch. Die Bauherren waren durch Bauzinserhöhungen, inflationsbedingte Mehrkosten bei den Baustoffkosten und regulatorisch erhöhten Vorgaben an das Bauen verunsichert, da die potentiellen Mieter nicht jeden Mietpreis zu zahlen fähig waren.
Mit negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft hatte sich auch die bayerische PFOA-Richtlinie - eine Verschärfung der Bundesrichtlinie - als größter Bremsklotz der Bauwirtschaft im zweiten Halbjahr 2024 entpuppt. Die Bayerische Landesregierung muss dringend die versprochene Rücknahme des bayerischen Sonderwegs rechtlich umsetzen, um noch halbwegs „Bauen“ zu ermöglichen. An der Gemeindepolitik scheiterte es schließlich bislang nie, Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete im nötigen Umfang auszuweisen.
Die Finanzierung des Verwaltungshaushalts ist eine große Herausforderung des Haushalts 2025 und der folgenden Finanzplanungsjahre (2026 bis 2028). Durch eine restriktive Ausgabepolitik der Verwaltung und konsequente Ausschöpfung von Einnahmepotentialen ist der Verwaltungshaushalt weiterhin dauerhaft ins Lot (siehe dazu auch Maßnahmen zur Kostendämpfung bzw. Einnahmenmehrung zu Beginn des Berichts). Ob dies aber vor dem Hintergrund der immensen Kreisumlage - die die Gemeindefinanzen sprichwörtlich stranguliert - gelingt, bleibt zu hoffen.
Von 1 € Gewerbesteuer verbleiben nur knapp 43 Cent bei der Gemeinde Burgkirchen.
Der Haushalt 2025 wurde mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten sicher geplant. Die beschriebenen Unsicherheiten bei der Erstellung dieses Haushalts werden möglichweise einen Nachtragshaushalt oder mehrere Nachtragshaushalte oder Ausgabekürzungen bzw. gegebenenfalls sogar Haushaltssperren zur Folge haben können.
Die anwesenden Fraktionssprecher der Freien Wähler, CSU, Grüne, SPD und UBB (von seitens ÖdP/Grüne gab es kein Statement) äußern sich in ihren Statements voll des Lobes über den Haushalt 2025 und bedankten sich bei Bürgermeister Krichenbauer und Kämmerer Mitterer für die hervorragende Vorbereitung und die verständliche Darstellung des Haushaltsplans.
TOP 3
Straßenverkehr/verkehrsrechtliche Anordnung: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Mozartstraße im Baugebiet Grasset
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig in der Mozartstraße im Bereich zwischen Apfelbaumweg/Birnbaumweg und Ortsende (beim Anwesen Mozartstraße 126) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen.
Sachverhalt:
Die Mozartstraße wurde im Baugebiet Grasset ohne Gehweg mit einem einseitigen Mehrzweckstreifen angelegt, der sowohl dem Parken als auch den Fußgängern dient. Wenn Autos auf dem Mehrzweckstreifen parken, müssen Fußgänger auf der Straße gehen. Zudem ist die Straßenführung selbst infolge der Verschwenkungen und Kurven unübersichtlich.
Um den dadurch vorliegenden Gefahren zu entgegenzuwirken, regt die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an. Die Polizei wurde zur beabsichtigten Anordnung angehört. Der Verkehrssachbearbeiter hat die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung zugestimmt. Das Unfallgeschehen (Begegnungsunfälle mit Spiegelschaden), die in der Vergangenheit vorgekommenen Ausweichmanöver auf Wohnbaugrundstücke sowie die Bushaltestelle (Schulweg) rechtfertigen die Verkehrsbeschränkung.
TOP 4
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt.
TOP 5
Anfragen
Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:
Der Sachstand zum geplanten Ausbau der Staatsstraße St2356 wurde erfragt. Bürgermeister Krichenbauer berichtet von einem Termin, der kommende Woche beim Straßenbauamt Traunstein stattfindet.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.