Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 23.09.2025.

Die September-Sitzung 2025 des Gemeinderates wurde von 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner geleitet.

Bevor die 2. Bürgermeisterin in die Tagesordnung einstieg, hat sie zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich sowie einem Gemeinderats-mitglied der am heutigen Tag seinen Geburtstag feiert, recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Planfeststellungsverfahren: TenneT TSO GmbH „380/110-kV-Leitung von Tann nach Pirach (B163) und Bayernwerk Netz GmbH-Vorhaben „Netzausbau Chemiedreieck - Maßnahmenpaket 1 (110 kV)“ (Top 2)
  • Straßenverkehr: Freibadstraße (O-146) / Anordnung von Verkehrsbeschränkungen (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

2. Bürgermeisterin Hausner begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Planfeststellungsverfahren: TenneT TSO GmbH „380/110-kV-Leitung von Tann nach Pirach (B163) und Bayernwerk Netz GmbH-Vorhaben „Netzausbau Chemiedreieck - Maßnahmenpaket 1 (110 kV)“ 

Beschluss: 

Kein Beschluss erforderlich - dieser TOP diente zur Information/Kenntnisnahme!

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen wurde per Mail am 13.06.2025 über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Planfeststellungsverfahren der beiden o. g. antragsgegenständlichen Vorhaben der TenneT TSO GmbH und der Bayernwerk Netz GmbH informiert. 

Im Bereich zwischen den Umspannwerken (UW) Pirach, UW Bruck sowie UW Burghausen und UW Holzfeld treffen die zwei jeweils für sich genommen planfeststellungsbedürftigen Vorhaben in engem zeitlichen sowie räumlich-funktionalem Zusammenhang aufeinander.

In den Planunterlagen wird dargestellt, wie die beiden Vorhaben zusammentreffen und sich teilweise in Form der Leitungsmitnahme verbinden. Darüber hinaus ergeben sich einzelne Anpassungsmaßnahmen. 

Die Bayernwerk Netz GmbH plant im Bayerischen Chemiedreieck zwischen Burghausen, Bruck, Holzfeld und Pirach die Umsetzung mehrerer Netzausbaumaßnahmen, die zusammen Bestandteil eines Vorhabens sind. Zur besseren Übersicht werden die Maßnahmen gebündelt als Maßnahmenpaket 1 beschrieben. 

Es wird in naher Zukunft ein weiteres Umspannwerk bei Burghausen geben. Verbunden mit weiteren Anpassungen an den Leitungen wird dies ein weiteres Maßnahmenpaket (Maßnahmenpaket 2) darstellen. Dieses zusätzliche Maßnahmenpaket ist jedoch hier nicht antragsgegenständlich. 

Der Auslegungszeitraum der Unterlagen und Pläne war zwischen dem 24.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025 anberaumt. Einwendungen konnten bis einschließlich 06.08.2025 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

Mit Schreiben vom 06. August 2025 wurde eine Gesamtstellungnahme an die Regierung von Oberbayern abgegeben. Parallel wurde ein zweites Schreiben aufgesetzt, indem ein fehlender Punkt ergänzt wurde, welches ebenfalls am 06. August 2025 an die Regierung von Oberbayern versandt wurde. Dieses zweite Schreiben wird nun im Nachgang dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. 

Wortlaut der Stellungnahme/Einwendung: Es ist laut Planungsunterlagen kein Schutzgerüst beim Rückbau von Mast 7 der Trasse B69 geplant. Dieser Mast kreuzt weiterführend zu Mast 8 die Pfaffinger Straße (Flur-Nr. 109/0, Gemarkung Burgkirchen) sowie die neu errichtete Erschließungsstraße Grasbergring für das Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 60 „Kindergarten St. Martin". 

Auflage: Errichtung eines entsprechenden Schutzgerüstes nordwestlich der Pfaffinger Straße. 

TOP 3 

Straßenverkehr: Freibadstraße (O-146) / Anordnung von Verkehrsbeschränkungen  

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, in der Freibadstraße (O-146) ab der Einfahrt vor dem Parkplatz ein Verbot für Kraftwagen (Verkehrszeichen 251) anzuordnen. Anliegerverkehr wird zugelassen.

Der vordere Bereich des bisherigen Fahrradparkplatzes wird als Parkplatz für Motorräder ausgewiesen.

Sachverhalt: 

Die Freibadstraße ist nach der Einfahrt zum Parkplatz mit Ausnahme des Anliegerverkehrs für Fahrzeuge aller Art gesperrt (VZ 250). Um die Zufahrtsberechtigungen über Burghauser Straße und über die Freibadstraße zu vereinheitlichen, hatte die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei vorgeschlagen, wie vor der Unterführung der Staatsstraße von der Burghauser Straße her ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder anzuordnen.

Der Ferienausschuss hat dies abgelehnt, weil durch diese Regelung der Motoradparkplatz in der Freibadstraße im Bereich des Kassenhäuschens nicht angefahren werden kann.

Abhilfe soll nun durch eine Verlegung des Motorradparkplatzes auf den neuen Fahrradparkplatz in der Freibadstraße geschaffen werden. Hierbei wird ein Teil des Fahrradparkplatzes für das Abstellen von Motorrädern vorgesehen. Mit den in diesem Zuge vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen soll der Zuwegung zum Freibad Fußgängern und Radfahrern vorbehalten werden. Lediglich Fahrzeuge mit Parkberechtigung (Schwerbehinderte und Personal) sollen zugelassen werden.

Hierzu sollen für die Freibadstraße folgende Anordnungen erfolgen:

  • Anordnung des Verkehrszeichens 251 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ und Feuerwehrzufahrt am Beginn der Freibadstraße.
  • Anordnung des Verkehrszeichens 314 „Parkplatz“ mit dem Zusatzzeichen 1046-12 „Motorräder“ auf einem Teilbereich des bisherigen Fahrradparkplatzes. 

Diese beiden Anordnungen entsprechen auch den von der Polizei-Inspektion Burghausen in ihrer Stellungnahme vom 30.07.2025 vorgebrachten Ausführungen zur Verkehrssicherheit.

Die Polizei-Inspektion Burghausen wurde zur beabsichtigten Verkehrsregelung informiert und vom zuständigen Sachbearbeiter folgende Stellungnahme abgegeben:

Bei dem aktuell bestehenden VZ 250 (Verbot für Fahrzeug aller Art) müssen Fahrradfahrer absteigen und schieben. Krafträder müssen analog dazu ebenfalls geschoben werden, deren Geschwindigkeit ist damit „automatisch“ an die Fußgänger angepasst. Diese Regelung bietet nach meiner Ansicht aus rein verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten den Fußgängern größtmöglichen Schutz. 

Mit der Anordnung des VZ 251 (Verbot für Kraftfahrzeuge) dürfte der Bereich auch von Fahrradfahrern befahren werden, die ebenfalls in Konflikt mit dem Fußgängerverkehr geraten können. Insgesamt wäre die Beschränkung des fließenden Verkehrs und der damit verbundenen Rechtseingriff geringer als bei VZ 250. 

In der Praxis werden die Kraftradfahrer regelmäßig bis zu dem ihnen zugewiesenen Parkplatz fahren. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite, geringen Länge und teilweise gepflasterten Fahrbahnbeschaffenheit gehe ich nicht davon aus, dass dies mit sehr hohen Geschwindigkeiten geschieht. Mögliche Konfliktsituationen mit den dort zu Fuß gehenden Schwimmbadbesuchern sind dabei aber zumindest denkbar und naheliegend. 

Beschränkungen des fließenden Verkehrs müssen immer mit den Voraussetzungen des §45/IX StVO begründet werden. Die Gefahrenlage der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse muss das allgemeine (Unfall-)Risiko erheblich übersteigen. Ich habe eine Unfallauswertung im Bereich der Freibadstraße für den Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.05.2025 durchgeführt. Dabei war lediglich ein „Parkrempler“ mit Unfallflucht auf Höhe der Einfahrt zur St 2356 verzeichnet. Durch mögliche Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist es in diesem Bereich bislang zu keinem Verkehrsunfall gekommen. Da es sich um eine Nebenstraße ohne Verbindungsfunktion handelt wird das Verkehrsverbot durch VZ 251 aus polizeilicher Sicht als angemessen bewertet, der Rechtseingriff ist eher gering. Das unauffällige Unfallgeschehen allein wäre aus polizeilicher Sicht eher keine ausreichende Begründungsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung (die faktisch nur für Motorrad- und Fahrradfahrer gilt). Eine abschließende polizeiliche Bewertung der Gefährdungslage ist ohne Daten der Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten nicht möglich.

TOP 4 

Bekanntgaben 

4.1.    Straßenverkehr: Verkehrsunfallstatistiken 2024 für den Landkreis Altötting und für die Gemeinde Burgkirchen 

Hr. Huber Klaus aus der Gemeindeverwaltung informierte detailliert die Verkehrsunfallstatistik.

Auszug aus der Verkehrsunfallstatistik 2024 für den Landkreis Altötting 

(Quelle: Polizei-Inspektion Altötting) 

  • Die Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) im Landkreis Altötting nahm 2024 gegenüber 2023 um 81 Unfälle von 3.485 auf nun 3.404 Unfälle etwas ab.
  • Leider waren 2024 dabei 9 Verkehrstote bei 9 Unfällen zu beklagen.
  • Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden und die Anzahl der verletzten Personen nahmen zu (VUPS) - 2023: 421 Unfälle / 2024: 477 Unfälle.
  • Die Anzahl der Schwerverletzten blieb nahezu unverändert.
  • Die Unfälle mit Alkohol am Steuer nahmen bedauerlicherweise zu - 2023: 823 Unfälle / 2024: 866 Unfälle.
  • Bei den Unfällen mit Drogen im Straßenverkehr war eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.
  • Auch bei den Verkehrsunfallfluchten wurde eine auffällige Zunahme verzeichnet.
  • Die Schulwegunfälle verblieben auf einem niedrigen Niveau. 

Auszug aus der Verkehrsunfallstatistik 2024 für die Gemeinde Burgkirchen 

(Quelle: Polizei-Inspektion Altötting) 

Zahl der Verkehrsunfälle (VU) - innerorts: 2023: 111 / 2024: 117 

Zahl der Verkehrsunfälle (VU) - außerorts: 2023: 199 / 2024: 150 

Zahl der VU mit Personenschaden - innerorts: 2023: 18 / 2024: 25 

Zahl der VU mit Personenschaden - außerorts: 2023: 20 / 2024: 27 

Anzahl der Verletzten - innerorts: 2023: 21 / 2024: 34 

Anzahl der Verletzten - außerorts: 2023: 34 / 2024: 34 

Anzahl der Toten - innerorts: 2023: 0 / 2024: 0 

Anzahl der Toten- außerorts: 2023: 1 / 2024: 1 

Zahl der VU mit Unfallflucht / davon aufgeklärt - innerorts: 2023: 8 von 35 / 2024: 10 von 25 

Zahl der VU mit Unfallflucht / davon aufgeklärt - außerorts: 2023: 5 von 15 / 2024:  6 von 14 

Der Anstieg bei den Verkehrsunfällen mit Personenschäden war hauptsächlich auf ein erhöhtes Unfallaufkommen auf Landstraßen in Bereichen außerhalb geschlossener Ortschaften zurückzuführen. Bei erkannten Häufungsstellen werden von der Unfallkommission, die sich aus dem staatlichen Bauamt Traunstein, dem Landratsamt Altötting sowie der Polizei zusammensetzt, entsprechende Gegenmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. 

Der tödliche Verkehrsunfall im Gebiet der Gemeinde Burgkirchen ereignete sich an der Einmündung der Lagerhausstraße in die St2107. Hier hatte ein aus der Lagerhausstraße ausfahrender Autofahrer beim Linksabbiegen den von rechts kommenden PKW übersehen.

Die komplette Unfallstatistik liegt im Ordnungsamt auf und kann zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. auf Anforderung auch übermittelt werden.

4.2.    Besetzung der Stelle des Quartiersmanagers 

In seiner September-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat die Schaffung eines nachhaltig auf Dauer ausgerichteten seniorengerechten Quartierskonzeptes befürwortet und die Verwaltung beauftragt, die Bausteine eines solchen Konzeptes zu erarbeiten und eine Förderung dieses Konzeptes beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Das Konzept wurde von der Verwaltung in Koordination mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH (kurz: AfA) erstellt. Der Förderantrag wurde am 23.01.2025 gestellt.

Mit der Eingangsbestätigung vom 19.02.2025 wurde mitgeteilt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf Antrag möglich ist. Aufgrund der Mitteilung des ZBFS, dass eine Stellenausschreibung dem Bewilligungszeitraum vorgeschaltet werden kann, wurde die Stelle eines Quartiersmanagers im Juni 2025 ausgeschrieben und es konnte eine qualifizierte Kraft (Dipl. Sozialpäd. FH) gefunden werden.

Mit Schreiben vom 11.08.2025 hat das ZBFS mitgeteilt, dass keine Einwände gegen den gewünschten Beginn des Projektes zum 01.12.2025 bestehen und dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird.

Daraufhin konnte der entsprechende Arbeitsvertrag (über 19,5 Wochenstunden) abgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis wird zum 01.12.2025 beginnen. 

4.3.   Digitale Fotos zur Personalausweis- und Passausstellung im Rathaus

Alexander Olbort berichtet dass seit 20.08.2025 zwei Selbsterfassungsgeräte der Bundesdruckerei für digitale Fotos zur Personalausweis- bzw. Passausstellung im Rathaus installiert und in Betrieb genommen worden sind. Neben der Foto Cloud des Fotodienstleisters (Uhren-Schmuck Steckbauer) besteht nun auch die Möglichkeit der Passfoto-erstellung im Rathaus. 

TOP 5 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.