Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 21.04.2026.

Die April-Sitzung 2026 des Gemeinderates - die letzte GR-Sitzung der Wahlperiode 2020 bis 2026 - wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Vereidigung des neu gewählten 1. Bürgermeisters Michael Prestel (Top 2) 
  • Regionalplan 18: 16. Teilfortschreibung (Top 3) 
  • Kindertagesstätten: Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestbeiträgen ab September 2026 (Top 4) 
  • Schülerhort St. Christophorus: Neufassung der Gebührensatzung (Top 5) 
  • Bekanntgaben (Top 6) 
  • Anfragen (Top 7) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der geänderten Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Vereidigung des neu gewählten 1. Bürgermeisters Michael Prestel 

Vereidigung: 

Der neu gewählte 1. Bürgermeister Michael Prestel spricht unter Hebung der rechten Hand die nach Artikel 27 Absatz 1 Satz 2 KWBG vorgeschriebene Eides- /Gelöbnisformel nach. 

Sachverhalt: 

In der Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 wurde Michael Prestel rechtskräftig zum 1. Bürgermeister der Gemeinde Burgkirchen gewählt. Die Amtszeit des neu gewählten 1. Bürgermeisters Michael Prestel hat wegen des Todes des bisherigen 1. Bürgermeisters Johann Krichenbauer am 1. April 2026 bereits am 02.04.2026 begonnen. 

Nach Artikel 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist der Diensteid / das Gelöbnis nach § 28 Absatz 1 BeamtStG spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Beginn der Amtszeit des Beamten oder der Beamtin abhält, zu leisten. Er hat folgenden Wortlaut 1:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ 

2 Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

2 „Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“

Den Diensteid des 1. Bürgermeisters (§ 38 BeamtStG) nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied - hier Gemeinderätin Gertraud Munt - ab (Artikel 27 Absatz 3 KWBG). 

Gemeinderätin Gertraud Munt spricht folgende Eidesformel vor, die von 1. Bürgermeister Michael Prestel nachgesprochen wird: 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe." 

Unter dem Beifall der Gemeinderatsmitglieder beglückwünscht GR Gertraud Munt den neuen 1. Bürgermeister Michael Prestel und hofft auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat und wünscht ihm viel Erfolg.

Anschließend hat Bürgermeister Michael Prestel das Wort ergriffen und eine kurze Stellungnahme zu seinem Amtsantritt abgegeben (es gilt das gesprochene Wort):

„Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, 

sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, 

werte Zuschauerinnen und Zuschauer, 

der letzte formelle Schritt zur Amtseinführung wurde mit der heutigen Vereidigung getan und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken:

  • Bedanken bei meinen Unterstützern für die viele Arbeit und den Aufwand,
  • Bedanken bei den Unterstützern meines Gegenkandidaten für den fairen Umgang,
  • Bedanken bei den Wählern für das große Vertrauen,
  • Bedanken bei der Verwaltung im Rathaus, die mich in den ersten Tagen schon tatkräftig unterstützt hat,
  • Bedanken vor allem bei meiner Familie, die viel auf mich verzichten musste in letzter Zeit und sicherlich auch noch das ein oder andere Mal wird verzichten müssen.

Ein Mann, dem ich gerne noch ganz offiziell Danke gesagt hätte ist heute leider nicht mehr unter uns. Ich würde darum bitten, dass wir uns zu einer stillen Schweigeminute für Hans Krichenbauer erheben.

… vielen Dank!

Ich glaube es ist wichtig, dass wir trotz der Umstände jetzt strukturiert weitermachen, immer mit dem Ziel vor Augen, die Zukunft für Burgkirchen zu sichern. Der nächste Schritt wird die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai sein, deren Vorbereitungen im Hintergrund schon seit Wochen laufen. Dann sind wir mit dem neuen Gremium wieder beschlussfähig und können die großen Aufgaben angehen, welche vor uns liegen.

Zum Abschluss möchte ich betonen, dass mir bewusst ist, welch hohe Erwartungen an mich gestellt werden. Ich werde mit ihnen allen zusammen versuchen, diesem Anspruch gerecht zu werden. Durch gute, faire Kommunikation und echtes Miteinander werde ich versuchen, das Beste für unsere Gemeinde zu erreichen.

Vielen Dank.“ 

Mehr zur Vereidigung von Michael Prestel unter  › 1. Bürgermeister Burgkirchen a.d. Alz - FREIE WÄHLER Burgkirchen

TOP 3 

Regionalplan 18: 

16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 - Energieversorgung–Windenergie“ 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die von der Bauverwaltung ausgearbeitete Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren bezüglich der Änderungen für die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans nachträglich zu genehmigen.

Sachverhalt: 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Einleitung des 2. Beteiligungsverfahrens zu den Änderungen für die 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung - Windenergie“ beschlossen. Seit dem 09.04.2025 sind die Verfahrensunterlagen im Internet eingestellt. Das Beteiligungsverfahren dauerte vom 02.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 an. Inhaltlich hatte sich die Stellungnahme ausschließlich auf die Änderungen zu beschränken.

Hintergrund der hiesigen Teilfortschreibung ist die aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) herrührende landesplanerische Zielvorgabe (LEP 6.2.2 Z), 1,1 % der Regionsfläche bis zum Ende 2027 respektive 1,8 % bis zum Ende 2032 für Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Erfüllt ein Bundesland die im WindBG statuierten Flächenbeitragswerte nicht, werden Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert.

Gegenüber dem ersten Entwurf haben sich als Reaktion auf die Einwendungen der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz und der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG drei Modifikationen ergeben: 

  • Aus dem Vorranggebiet wurden die Schutzzonen 1 und 2 (Fassungsbereich und engere Zone) des geltenden Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl entnommen. 
  • Gleiches traf auf die intendierten Erweiterungsflächen des Industriegebietes über den Heuweg hinaus zu. 
  • Zur Entschärfung der potenziellen Einflussnahme von hypothetischen Windkraftanlagen über das Vorranggebiet hinaus wurde die betreffende Festsetzung (Ziff. 7.2.4) von einer Zielvorgabe auf einen Grundsatz abgemildert. 

Eingehend und skrupulös die Tekturunterlagen auf die Vereinbarkeit mit den Rechts- und Schutzgütern der Gemeinde Burgkirchen evaluiert sowie mit der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG abgestimmt, verfasste die Bauverwaltung nachfolgende Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Betreffsache haben wir die veröffentlichten Planunterlagen eingehend ausgewertet und auf die Vereinbarkeit mit den bekundeten Interessen der Gemeinde Burgkirchen abgeglichen. Obschon der Auswertungsbericht und die Modifizierung der Unterlagen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den kollidierenden Interessenslagen erkennen lassen, gereichen die Korrektive aus diesseitiger Sicht nicht zur Auflösung der perspektivischen Konflikte.

Vorweg sei aber eine Anmerkung zum Umfang der Vorranggebiete erlaubt: Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat erklärt, den landesweiten Flächenbeitragswert für Windenergie von 1,8 % zu regionalisieren. Auf die Region 18 sollen dabei bis 2032 insgesamt 1,3 % der Fläche entfallen, während die übrigen Regionen je nach ihrem Potenzial höhere Teilflächenziele erbringen müssen.

Ausweislich des in Rede stehenden Verordnungsentwurfs beläuft sich der Flächenanteil auf 1,81 %. Zugestanden: Das Ministerium hat die Distribution im Landesentwicklungsprogramm (LEP) noch nicht manifestiert. Gleichwohl drängt sich die Frage auf, weshalb der Planungsverband im Wissen über die Absichten der LEP-Novelle und ohne zeitliche Not, zumal bis 31.12.2027 zunächst nur 1,1 % der Fläche auszuweisen sind, sich durch übereilte Festlegung einerseits selbst der Enge aussetzt, andererseits einer möglichen Reduktion der Vorranggebiete in kritischen Bereichen durch Übererfüllung des hiesigen Teilflächenziels beraubt.

Alsdann ist auf die prognostischen Divergenzen zwischen der gegenständlichen Tektur und den Belangen der Gemeinde Burgkirchen einzugehen:

1. Wasserschutzgebiet und Trinkwasserversorgung

Die Herauslösung der Schutzzonen 1 und 2 des geltenden Wasserschutzgebietes der Gemeinden Burgkirchen a.d.Alz und Kastl vermag aktuell ausreichend und opportun zu sein. Spätere notwendige Ausweitungen derselben werden indes unweigerlich zu Konflikten mit dem Vorranggebiet führen.

Wasserrechtliche Bewilligungen haben eine Befristung von in der Regel nicht mehr als 30 Jahren. Die Bewilligung der Gemeinden Burgkirchen und Kastl datiert auf den 23.06.2022 und hat eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2051. Nach Ablauf der Frist ist die Bewilligung neu zu beantragen.

Anträge auf Neubewilligungen gehen zugleich mit der erneuten Evaluierung des Wasserschutzgebietes einher, die erfahrungsgemäß in Extensionen mündet. Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt, jedenfalls zum 31.12.2051, infolge technischer oder hydrogeologischer Vorgaben respektive Änderungen, aber auch schlicht aus Gründen des Wachstums der angeschlossenen Gemeinden oder der Erweiterung des Versorgungsgebietes eine Ausdehnung der besagten Schutzzonen vonnöten werden, führt es im Falle der Beibehaltung des Vorranggebietes in seiner jetzt skizzierten Größe zu Antagonismen.

Bedacht werden muss in diesem Zusammenhang, dass außer den Gemeinden Burgkirchen und Kastl die Gemeinden Emmerting, Tüßling und Mehring mit dem Ortsteil Mehring-Öd mit nahezu 20.000 Bürgern durch die hiesigen Wassergewinnungsanlagen mit Trinkwasser versorgt werden. Einschränkungen der Versorgungsmöglichkeiten entfalten kommunalübergreifende Folgen mit erheblicher Tragweite.

Ausgehend davon sowie mit Blick und Verständnis für die gesetzlich statuierte Notwendigkeit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie auf der einen, zugleich aber den fundamentalen Interessen der Gemeinden an einer gesicherten Trinkwasserversorgung und das avisierte Teilflächenziel für die Region 18 auf der anderen Seite, raten wir an, die Vorranggebiete W29 und W30 aufzugeben und es bei den aus der 17. Teilfortschreibung hervorgegangenen zwei Vorbehaltsgebieten zu belassen.

2. Erweiterung des Industriegebietes und Interferenzen mit den Vorranggebieten W29 & W30

Einstweilen wird die Berücksichtigung der Erweiterungsabsichten des Industriegebietes über den Heuweg hinaus ausdrücklich begrüßt. Gleiches gilt für die Relativierung der Wirkreichweite des Vorranggebietes außerhalb seines Bereichs von der ursprünglichen Zielvorgabe auf einen Grundsatz im Sinne des Artikels 2 Nr. 3 BayLplG. 

Spannungen können sich vornehmlich aus dem zeitlichen Wettbewerb zwischen der städtebaulichen und industriellen Entwicklung einerseits und den potenziellen Windenergieanlagenvorhaben mit Wirkreichweite in den Erweiterungsraum der Industrie andererseits ergeben. Dabei hätte die Gemeinde im Verhältnis zu Windkraftvorhaben bis zur verbindlichen Überplanung des gesamten Erweiterungsraumes des Industriegebietes ein Missverhältnis in der Waffengleichheit hinzunehmen, zumal dem Ausbau der Windkraftanlagen nach dem EEG ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen wird. A fortiori gilt es für Vorhaben innerhalb von Vorranggebieten. 

Somit könnte die Gemeinde im nachgelagerten Genehmigungsverfahren einem Windkraftanlagenvorhaben selbst eingedenk der aus dem Grundsatz im Sinne des Artikels 2 Nr. 3 BayLplG abgeleiteten Abwägungsmöglichkeit kaum etwas entgegensetzen. Dieser potenzielle Konflikt kann unseres Erachtens daher nicht auf das Genehmigungsverfahren „vertragt“ werden.

Zur Vermeidung dieser Spannungsverhältnisse könnte abermals der Verzicht auf die Vorranggebiete W29 und W30 sowie die Beibehaltung der Vorbehaltsgebiete aus der 17. Teilfortschreibung beitragen.

Im Epilog: Artikel 17 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BayLplG oktroyiert den Planungsträgern bei Festlegungen in Raumordnungsplänen, öffentliche und private Belange abzuwägen, soweit die Belange auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen.

In Ansehung der vorgetragenen Monita vertreten wir die Ansicht, die inmitten stehende Tektur kommt diesem Postulat (noch) nicht nach. Wir plädieren daher, von der Ausweisung der Vorranggebiete W29 und W30 Abstand zu nehmen und das Ergebnis aus der 17. Teilfortschreibung zu belassen.

Mit verbindlichen Grüßen

Claudia Hausner

Zweite Bürgermeisterin

Bedingt durch den Beteiligungszeitraum (02.02.2026 bis 04.03.2026), den Prüfungsumfang und die Dauer des Abstimmungsprozesses mit der InfraServ war ein Zuwarten auf den Beschluss durch das Gremium ohne Inkaufnahme von Nachteilen nicht möglich. Zur Februarsitzung 2026 war der Prüfvorgang noch nicht abgeschlossen und zur Märzsitzung wäre die Abgabefrist versäumt gewesen.

Unterfertigt von der Zweiten Bürgermeisterin Claudia Hausner hat die Bauverwaltung die Einlassung am 27.02.2026 dem Regionalen Planungsverband zugeleitet.

TOP 4 

Kindertagesstätten: Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestbeiträgen ab September 2026 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, zum Kindergartenjahr 2026/2027 Mindestgebührensätze für die Kindertagesstätten in Burgkirchen gemäß vorliegender Tabelle. 

Sachverhalt: 

Eine Harmonisierung der Elternbeiträge der Kindertagesstätten in Burgkirchen ist sinnvoll. Das wurde bereits in den einzelnen Betriebsträgervereinbarungen entsprechend berücksichtigt, um ein möglichst gleichhohes Preis-Angebot in den Einrichtungen für die Eltern darstellen zu können. Es sollen Mindestgebührensätze inklusive Spielgeld für das kommende Kindergartenjahr angepasst werden, an denen sich die Träger orientieren können. Von diesen Sätzen können Sie dann bis zu 10 % abweichen (aber nur nach oben). Zum Kindergartenjahr 2026/2027 ist eine inflationsbereinigte Anhebung notwendig. 

Bei einer Kindertagesstätte mit pädagogisch verantwortetem erhöhtem Betreuungsaufwand ist im Einzelfall anteilig ein höherer Mindestbeitrag zu erheben zu vereinbaren.

TOP 5 

Schülerhort St. Christophorus: Neufassung der Gebührensatzung 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gebührensatzung für den Schülerhort St. Christophorus der Gemeinde Burgkirchen als Satzung.

Sachverhalt: 

Die Grundlage für die Betreuung im Schülerhort St. Christophorus liegt in der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung. Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom März 2025 über die Harmonisierung der Elternbeiträge / Festlegung von Mindestgebühren der Kindertagestätten in Burgkirchen ist ab September 2026 die Gebührensatzung des Schülerhorts St. Christophorus neu zu fassen.

Aufgrund der Tariferhöhung und der inflationsbedingten Kostensteigerung müssen auch die Gebührensätze entsprechend angepasst werden.

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat und jedes Kind dann laut § 4 Gebührensätze / Absatz 1) wie folgt:  

TOP 6 

Bekanntgaben 

Bürgermeister Michael Prestel stellte zum Nachruf von Hans Krichenbauer klar, dass Geld für die Grabpflege in der Gemeinde abgegeben werden kann.

Zum Tod von Hans Krichenbauer kamen folgende Beileidsschreiben:

  • Stadt Kazincbarcika 
  • Stadt Groß-Sankt-Nikolaus
  • SV Gendorf Burgkirchen 
  • Bayerischer Städtetag 

TOP 7 

Anfragen 

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt! 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“. 

Mein Rückblick auf sechs Jahre im Gemeinderat

Meine Zeit im Gemeinderat war in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich und prägend. Gestartet bin ich mitten in der Corona‑Pandemie - eine Phase, die die kommunalpolitische Arbeit stark beeinflusst und uns allen viel abverlangt hat. Entscheidungen mussten unter schwierigen Bedingungen getroffen werden, oft ohne bewährte Erfahrungswerte und mit ganz viel Abstand unter den Gemeinderäten.

Gegen Ende dieser Amtszeit kam mit der Erkrankung und dem Tod unseres Bürgermeisters ein weiterer schwerer Einschnitt hinzu. Er war eine prägende Persönlichkeit, die auf nahezu jede Frage eine Antwort wusste und mit großem Wissen sowie Erfahrung überzeugte. Sein Tod hat mich persönlich und den gesamten Gemeinderat sehr betroffen gemacht.

Gerne hätte ich mein Mandat noch länger ausgeübt. Letztlich war es jedoch eine Frage der zeitlichen Möglichkeiten: Die Unterstützung meiner Mutter sowie neue berufliche Aufgaben erfordern künftig mehr Raum und Aufmerksamkeit. Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen, war aber notwendig.

Was ich besonders positiv aus dieser Zeit mitnehme, ist die eigene Entwicklung. Je länger man im Gemeinderat arbeitet, desto besser versteht man die Zusammenhänge und desto mehr traut man sich auch, die eigene Meinung einzubringen. Die Zusammenarbeit im Gemeinderat war insgesamt gut und konstruktiv.

Meinen größten Respekt verdienen unsere 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner und der 3. Bürgermeister Michael Windsberger für Ihren außergewöhnlichen Einsatz für unsere Gemeinde in den Zeiten, als sie gebraucht wurden. Das ist keine Selbstverständlichkeit! Wir können froh sein, zwei so engagierte Vertreter unseres Bürgermeisters zu haben.

Ein großer Dank gilt der Gemeindeverwaltung. Die Sitzungen waren stets sehr gut vorbereitet, was eine fundierte und effiziente Arbeit überhaupt erst möglich gemacht hat. Die Einblicke in die Gemeindearbeit waren für mich sehr spannend und haben meinen Respekt vor dieser verantwortungsvollen Aufgabe weiter vertieft.

Ich danke den Freien Wählern für das Vertrauen und die Unterstützung in den vergangenen sechs Jahren. Den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wünsche ich viel Erfolg, Mut zur eigenen Meinung und ein gutes Miteinander. Unserem neuen Bürgermeister wünsche ich ein glückliches Händchen für die kommenden Aufgaben.

Eure Andrea