Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.07.2026.
Die Juli-Sitzung 2026 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.
Bevor Bürgermeister Prestel in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, bzw. aktuell am heutigen Tage feiern, recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.
Öffentlicher Teil
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
- Breitbandausbau: Beteiligung am Förderaufruf 2026 (Top 2)
- Jahresrechnung 2025: Bekanntgabe (Top 3)
- Gemeindegrenzen: Verschiebung zwischen Burgkirchen und Kastl (Top 4)
- Bauleitplanverfahren: 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ (Top 5)
- Antrag von SPD/UBB: Einführung eines Livestreams, Videoarchivs und digitalen Sitzungskalenders für Sitzungen des Gemeinderates (Top 6)
- Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 ( Top 7)
- Antrag zur Weiterentwicklung der Referatsstruktur (TOP 8)
- Bekanntgaben (Top 9)
- Anfragen (Top 10)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.
TOP 2
Breitbandausbau: Beteiligung am Förderaufruf 2026 - Gigabit-RL 2.0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Weiterführung des Förderverfahrens zum flächendeckenden Ausbau der Gigabitinfrastruktur im Gemeindegebiet.
Die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) bis spätestens 15.09.2026.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für den kommunalen Eigenanteil sind bereitzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche zur Antragstellung sowie zur Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Schritte einzuleiten.
Sachverhalt:
Herr Zeltner von der Breitbandberatung Bayern stellte detailliert die Strategieberatung und Umsetzung der Förderprogramme Glasfasertechnik, Mobilfunk und Digitalisierung vor. Er erklärte den Gigabit-Ausbau sowie den Förderfortschritt. Er ging auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau sowie den geförderten Ausbau durch EGTF und der Telekom ein. Er zeigte die Voraussetzungen für den geförderten Glasfaserausbau in der Kommune auf. Herr Zeltner gab detaillierte Informationen zum Bundesverfahren Lückenschlussprogramm. Der Vortrag schloss mit einem Rückblick zum bisherigen Stand und einer Vorschau, sollten weitere Bescheide positiv bewilligt werden.
Die Gemeinde Burgkirchen beabsichtigt, den weiteren Ausbau einer zukunftsfähigen Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet voranzutreiben. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0)“.
Im Rahmen der durchgeführten Markterkundung wurden die bestehenden Versorgungsstrukturen und potenziell unterversorgten Adressen im Gemeindegebiet ermittelt. Die Ergebnisse wurden in der beigefügten Karte dargestellt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.
Die Gemeinde hat bereits in der Vergangenheit an den Förderaufrufen teilgenommen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der bisherigen Förderverfahren erfolgte jedoch nicht, da die Anträge im Rahmen des Auswahlverfahrens (Punktesystem) keine ausreichende Priorisierung erfahren haben.
Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Ausbaubedarfe sowie der fortlaufenden Förderaufrufe beabsichtigt die Gemeinde, einen erneuten Förderantrag zu stellen, um eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen.
Die Gemeinde Burgkirchen beabsichtigt daher, auf Basis des Förderaufrufs 2026 erneut einen Förderantrag für den geförderten Glasfaserausbau einzureichen. Die Antragstellung muss fristgerecht bis spätestens 15.09.2026 erfolgen.
Zeitplan / Meilensteine:
- Beschluss des Gemeinderats über die Durchführung des Förderverfahrens
- Einreichung des Förderantrags bis spätestens 15.09.2026
- Voraussichtliche Förderentscheidung: Ende 2026
Finanzierung: Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Bundesförderung. Die Gemeinde Burgkirchen hat einen Eigenanteil zu leisten, der im Haushaltsplan entsprechend berücksichtigt ist. Die detaillierte Kosten- und Förderstruktur wird im Rahmen der Antragstellung konkretisiert.
TOP 3
Jahresrechnung 2025: Bekanntgabe
Beschluss:
Kein Beschluss - Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2025 in Form der vorgelegten Abschlusszahlen zur Kenntnis und überweist diese zur Prüfung gemäß Artikel 103 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2025 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):
* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt
Die Jahresrechnung 2025 schließt mit folgenden Rücklagenveränderungen:
- Allgemeine Rücklage:
- Entnahme von 4.000.000 € (Ansatz: 6.877.750 €)
- Zuführung von 3.622.843 € (Ansatz: 0 €)
- Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abwasserentsorgung in Höhe von 345.3832 €
- Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Wasserversorgung: Zuführung bzw. Entnahme in Höhe von 0 €
- Entnahme aus Sonderrücklage 2 Wasserversorgung in Höhe von 430.798 € (WAK)
TOP 4
Gemeindegrenzen: Verschiebung zwischen Burgkirchen und Kastl
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen),
- den Änderungen der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Kastl und der Gemeinde Burgkirchen entlang der künftigen Werkstraße und beim Kreuzbergweg zu zustimmen und
- das Landratsamt Altötting um Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung zu ersuchen.
Sachverhalt:
Im Zuge der Neuausrichtung respektive Transformation des Chemieparks von der klassischen Chemieproduktion zur umweltorientierten, nachhaltigen Chemieindustrie auf Kreislaufwirtschaftsbasis (Recycling, Wiederverwertung von Rohstoffen) sowie des selbsterklärten Ziels, prioritärer Standort für Start-ups und Scale-ups zu sein, beabsichtigt die InfraServ, das nordwestliche Baufeld für ansiedlungswillige Unternehmen anzubieten. Faktisch kann derzeit das Areal nur über das Haupttor und durch das werkeigene Logistikzentrum angefahren werden.
Bedingt durch die hohen Standards der KAS-51 (Leitfaden gegen Eingriffe Unbefugter) aus der Störfallverordnung, des Luftsicherheitsgesetzes und des AEO-Audits (Sicherheits- und Zollstandards der EU) dürfen Unbefugte das Logistikzentrum nicht betreten/befahren. Das schränkt die Zufahrtsmöglichkeiten des dortigen Baufeldes enorm ein. Angedacht ist deshalb, eine gesonderte Zufahrt von der Werkstraße (Gemeinde Kastl) zu errichten. Gleichzeitig ist erforderlich, die Werkstraße der Gemeinde Kastl selbst auszubauen, um einen LKW-Verkehr zu ermöglichen. Da die Werkstraße unmittelbar an die Gemeindegrenze Burgkirchen heranreicht, würde ein Teil des Ausbaus auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Burgkirchen zum Erliegen kommen. Das birgt in Sachen Straßenbaulast, Hoheitsgewalt und Antragsverfahren erhebliche Verkomplizierungen.
In der Konsequenz wäre eine Gemeindegrenzverschiebung, angepasst an den neuen Verlauf der künftigen Werkstraße, zielführender.
Parallel dazu soll der im Eigentum und in der Straßenbaulast befindliche Kreuzbergweg in Gendorf künftig zum Hoheitsgebiet der Gemeinde Burgkirchen werden, zumal entsprechend einem schuldrechtlichem Vertrag zwischen den Gemeinden Burgkirchen und Kastl der Unterhalt des Kreuzbergweges bereits jetzt von der Gemeinde Burgkirchen getragen wird.
Die Gemeinde Kastl hat spiegelbildlich den Beschluss am 7. Juli 2026 gefasst.
Gebietsänderungen werden vermittels Rechtsverordnung vorgenommen. Zuständig ist das Landratsamt Altötting.
TOP 5
Bauleitplanverfahren: 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig folgendes zu beschließen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit-, unter- und gegeneinander werden die im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros berücksichtigt.
- Die Neufassung des Entwurfs der 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 29. Mai 2026 wird gebilligt.
- Die Bauverwaltung wird mit der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Sachverhalt:
Planungsanlass: Schon 2013 beschloss der Gemeinderat die 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung war respektive ist die Erweiterung des Industriegebietes zur Ansiedlung weiterer Betriebe. Verfolgt werden mit der aktuellen Stadtplanung die Stärkung und der Ausbau des kommunalen Wirtschaftsstandortes sowie seine Wettbewerbsfähigkeit.
Ursprünglich auf 9,34 ha bemessen, hat sich das Plangebiet ab 2020 auf 10,5 ha ausgedehnt. Verteilt auf drei Verfahren, namentlich 8. (2,98 ha), 10. (4,9 ha) und 11. (2,62 ha) Änderungen, verschob sich der räumliche Geltungsbereich weg von den Gleisanlagen in Richtung Osten.
Alle drei Verfahren wurden 2020 und 2021 de facto zeitgleich betrieben, wobei die 8. Änderung zeitlich vorgelagert war, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse prospektiv in die beiden anderen einfließen zu lassen. Ungewissheiten über die Verkäuflichkeit der Grundstücke sowie die Bedingungen dafür torpedierten seinerzeit die drei Verfahren. Bemühungen der Gemeinde Burgkirchen und der InfraServ bei den Verhandlungen mit dem Eigentümer der Grundstücke mündeten schließlich in einem Kompromiss, der ein Wiederaufgreifen der Verfahren erlaubt. Entschieden wurde zudem, die drei Verfahren erneut zu konsolidieren und um die Fläche zur Gleisanlage wieder zu erweitern.
Bisheriges Verfahren: Ein Aufstellungsbeschluss für den gesamten Planungsraum liegt, wenngleich in Gestalt mehrerer Beschlüsse, vor. Während die 8. Änderung seinerzeit zweimal das förmliche Beteiligungsverfahren durchlaufen hat, gingen die 10. und 11. Änderungen nicht über das frühzeitige Beteiligungsverfahren hinaus. Nach fachlicher Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann das konsolidierte Verfahren mit der (erneuten) förmlichen Beteiligung fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Anlage zur Beschlussvorlage sämtliche in den drei Verfahren zuletzt eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange tabellarisiert und untergliedert nach vormaligen Verfahren zusammengetragen.
Aktueller Stand: Der auf Grundlage dieser Erkenntnisse sowie der Ergebnisse aus der erneuten Veröffentlichung beruhende Entwurf der 8. Änderung samt Begründung, Umweltbericht und den relevanten Gutachten in der Fassung vom 24.11.2025 wurde vom Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung am 09.12.2025 einstimmig gebilligt. Dieser Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 11.12.2025 durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet sowie durch Auslegung in den Amtsräumen des Rathauses in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026. Nach Zugang wurden die in der Anlage erfassten Stellungnahmen zusammen mit dem Planungsbüro und den Vertretern der InfraServ Gendorf gesichtet, bewertet und mündeten - sofern sie korrektiven Anlass gaben - in die Entwurfsplanung ein. Andernfalls fanden sie aufgrund anderer gewichteter respektive widerstreitender Interessen keine Berücksichtigung. Der infolge der erfahrenen Änderungen modifizierte Entwurf der 8. Änderung „Bardensulz“ des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf in der Fassung vom 29.05.2026 bedarf zur erneuten Veröffentlichung der Billigung durch den Gemeinderat.
TOP 6
Antrag von SPD/UBB: Einführung eines Livestreams, Videoarchivs und digitalen Sitzungskalenders für Sitzungen des Gemeinderates
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), den Antrag auf Einführung eines Livestreams für öffentliche Gemeinderatssitzungen sowie auf Einrichtung eines Videoarchivs abzulehnen.
Hinsichtlich des beantragten digitalen Sitzungskalenders wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit der derzeit geprüften Einführung eines Ratsinformationssystems zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Sitzungstermine und öffentliche Sitzungsinformationen künftig digital bereitgestellt werden können.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.05.2026 wurde von der SPD/UBB-Fraktion beantragt, öffentliche Gemeinderatssitzungen künftig live im Internet zu übertragen, die Aufzeichnungen dauerhaft über ein Videoarchiv bereitzustellen und ergänzend einen digitalen Sitzungskalender einzuführen. Ziel des Antrags ist es, die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse zu erhöhen und die Zugänglichkeit der Gemeinderatsarbeit für die Bürgerschaft zu verbessern. Der entsprechende schriftliche Antrag lag der Einladung bei.
Die Verwaltung erkennt das Anliegen einer verbesserten Bürgerinformation an. Bereits heute sind Gemeinderatssitzungen öffentlich zugänglich: Tagesordnungen werden veröffentlicht und öffentliche Niederschriften können eingesehen werden. Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist in § 20 Absatz 1 der Geschäftsordnung ausdrücklich geregelt. Zudem werden die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen ortsüblich bekannt gemacht und die Niederschriften öffentlicher Sitzungen können von Gemeindebürgern eingesehen werden.
Die Einführung von Livestreams und insbesondere eines Videoarchivs begegnet jedoch erheblichen rechtlichen, datenschutzrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Bedenken.
Gemäß § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung bedürfen Ton- und Bildaufnahmen jeder Art der Zustimmung des Vorsitzenden und des Gemeinderats. Zudem sind Aufnahmen auf Verlangen eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen. Ton- und Bildaufnahmen von Gemeindebediensteten und sonstigen Sitzungsteilnehmern sind nur mit deren Einwilligung zulässig.
Bereits diese Regelung zeigt, dass Aufzeichnungen kommunaler Sitzungen nicht als Regelfall vorgesehen sind und einer besonderen rechtlichen Prüfung bedürfen. Bei einer dauerhaften Bereitstellung der Aufzeichnungen im Internet wären die Persönlichkeitsrechte der Mandatsträger, von Verwaltungsmitarbeitern, Sachverständigen und weiteren Beteiligten besonders zu berücksichtigen.
Zudem können während Sitzungen personenbezogene Daten oder sonstige schutzwürdige Inhalte bekannt werden, wodurch zusätzliche datenschutzrechtliche Risiken entstehen.
Hinzu kommen organisatorische Anforderungen hinsichtlich der technischen Betreuung, der Steuerung und Unterbrechung der Übertragung, der Archivierung von Aufzeichnungen, der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Anfragen sowie der laufenden Betreuung der Systeme.
Für die technische Umsetzung wären nach Erfahrungswerten vergleichbarer Kommunen Investitionen erforderlich für:
- Kamera- und Aufnahmetechnik,
- Audio- und Mikrofontechnik,
- Streaming- und Steuerungstechnik,
- Installation und Verkabelung,
- Speicher- und Archivlösungen.
Die zu erwartenden Investitionskosten liegen dabei in einer Größenordnung von etwa 10.000 € bis 30.000 € je nach Qualität und Leistungsumfang.
Zusätzlich entstehen laufende jährliche Kosten für:
- Hosting und Streaming-Dienste,
- Wartung,
- Softwarelizenzen,
- technischen und administrativen Personalaufwand.
Diese Folgekosten können sich auf mehrere Tausend Euro pro Jahr belaufen.
Angesichts der bereits bestehenden Transparenzmöglichkeiten erscheint der zusätzliche Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten und Verwaltungsaufwendungen nicht angemessen.
Die Gemeinde erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Sitzungen bereits durch die bestehende Praxis:
- öffentliche Sitzungen sind allgemein zugänglich,
- die Tagesordnung wird veröffentlicht,
- öffentliche Niederschriften können eingesehen werden.
Die Einführung eines Livestreams und insbesondere eines dauerhaften Videoarchivs würde zusätzliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Fragestellungen aufwerfen und wäre nur unter Beachtung der Regelungen des Datenschutzrechts sowie der Vorgaben des § 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung zulässig.
Die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen ist bereits durch die bestehenden Regelungen gewährleistet. Die beantragte Maßnahme verursacht erhebliche Investitions- und Folgekosten und ist mit rechtlichen, datenschutzrechtlichen sowie organisatorischen Risiken verbunden. Es erscheint zumindest fraglich, ob der mit der Maßnahme erzielbare Zusatznutzen diesen Aufwand rechtfertigt.
Hinsichtlich des beantragten digitalen Sitzungskalenders wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat im weiteren Verlauf dieser Sitzung im nichtöffentlichen Teil über die Beschaffung eines Ratsinformationssystems beraten wird.
Moderne Ratsinformationssysteme bieten regelmäßig die Möglichkeit, Sitzungstermine, Tagesordnungen und weitere öffentliche Sitzungsinformationen digital bereitzustellen. Sollte der Gemeinderat die Einführung eines entsprechenden Systems beschließen, wird die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung prüfen, inwieweit die Veröffentlichung eines digitalen Sitzungskalenders ohne zusätzlichen Beschaffungsaufwand realisiert werden kann.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine gesonderte Beschlussfassung über die Einführung eines digitalen Sitzungskalenders derzeit nicht erforderlich. Dem Anliegen soll vielmehr im Zusammenhang mit der möglichen Einführung eines Ratsinformationssystems Rechnung getragen werden.
Die Fraktion der CSU stellte nach einer regen Diskussion im Gremium einen Gegenantrag, das zur Einführung geplante Ratsinformationssystem maximal auszunützen. Das würde bedeuten, es gäbe keine Stellenmehrung sowie deutlich geringere Kosten.
TOP 7
Kindergartenbedarfsplan 2026/2027
Beschluss:
Kein Beschluss - das Thema dieses TOP diente der Information des GR-Gremiums!
Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung erstellt jährlich im Herbst - letztmals im November 2025 - einen aktualisierten Kindergartenbedarfsplan zum folgenden Kindergartenjahr. Aufgrund dieser Planung und der entsprechenden Schaffung von Plätzen (z. B. durch provisorische Kindergartengruppen in Containern oder Holzhütten) könnte in der Vergangenheit immer ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden, was jedes Jahr eine Herausforderung für Verwaltung und Träger darstellte. Der Gemeinderat bat um Vorstellung des aktuellen Bedarfsplans.
Für die Kindertagesstätten St. Hedwig, St. Martin, Paul Gerhardt, St. Margarethe, Weberau und Gartenzauber wurden jeweils die ausführlichen Ermittlungen
- zur Betreuungsquote von Regelkindern bzw.
- zur Betreuungsquote von U-3-Kindern
in Form von umfangreichen Tabellen präsentiert.
Hinweis: Kinder aus der Gemeinde Burgkirchen gehen aus persönlichen Gründen auch in über 25 Einrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets. Der Stand November 2025 bedingt eine Schätzung noch nicht geborener Kinder für den Bedarf ab September 2026 im Krippenbereich. Zuzüge und Wegzüge - vorwiegend in den Sommerferien - ergeben weitere Verschiebungen. Daher ist eine passgenaue Analyse immer nur ansatzweise möglich.
TOP 8
Antrag von SPD/UBB: Antrag zur Weiterentwicklung der Referatsstruktur
Sachverhalt:
Der Antrag von SPD/UBB beinhaltet die bestehende Referentenstruktur der Gemeinde Burgkirchen im Hinblick auf ihre gegenwärtige organisatorische Ausgestaltung, ihre inhaltliche Aufgabenwahrnehmung sowie ihre zukünftige Leistungs- und Handlungsfähigkeit umfassend zu überprüfen und bedarfsgerecht fortzuentwickeln.
Nach einer regen Diskussion war man sich - bei 1 Gegenstimme - einig, von einer Beschlussfassung über mögliche strukturelle Veränderungen abzusehen. Bürgermeister Prestel und die einzelnen Fraktionssprecher*innen werden zu diesem Thema ein gesondertes Abstimmungs- und Koordinationsgespräch führen. Das Ergebnis dieses Gespräches wird im GR-Gremium vorgestellt.
TOP 9
Bekanntgaben
Lalique-Glasmuseum in Wingen sur Moder
Bürgermeister Prestel berichtet von einem bedauerlichen Vorfall in der Partnergemeinde Wingen sur Moder. Im dortigen Lalique-Glasmuseum gab es einen Einbruch.
Die Diebe erbeuteten - innerhalb von 17 Minuten - Wertgegenstände in Höhe von 4 Mio. €. Massiv beschädigt wurde außerdem die speziell angefertigte Eingangstür. Das Museum rechnet mit einem mehrmonatigen Ausfall.
Bürgermeister Prestel nahm telefonisch Kontakt mit dem dortigen Bürgermeisterkollegen - Herrn Christian Dorschner - auf, um ihm das Bedauern der Gemeinde Burgkirchen mitzuteilen.
Ferienprogramm der Gemeinde Burgkirchen
Die Anmeldung und Zuteilung der Plätze beim diesjährigen Ferienprogramm der Gemeinde Burgkirchen wird erstmals in digitaler Form stattfinden. Bürgermeister Prestel gab Informationen zum derzeitigen Stand sowie zur Auslosung der verfügbaren Plätze.
Haushalt 2026
Bürgermeister Prestel gab bekannt, dass der Haushalt 2026 von der Kommunalaufsicht - dem Landratsamt Altötting - genehmigt wurde.
TOP 10
Anfragen
Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.