Sehr geehrte Damen und Herren, 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 04.08.2026.

Die August-Sitzung 2026 des Gemeinderates ist die so genannte Feriensitzung mit der kombinierten Sitzung des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses und wird vom „Ferienausschuss“ bestritten. Geleitet wurde die Sitzung des Ferienausschusses von 1. Bürgermeister Michael Prestel.

Bevor Bürgermeister Prestel in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Spenden und Zuwendungen 2024 und 2025 (Top 2) 
  • Geothermie Halsbach-Kirchweidach: Antrag auf bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme (Top 3) 
  • Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden (Top 4) 
  • Baugesuche (Top 5) 
    • 5.1.    Nutzungsänderung und Aufstockung eines bestehenden Rohrlagers zur Büronutzung 
    • 5.2.    Teilabbruch des Wohnhauses und Erweiterung des Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung 
    • 5.3.    Isolierten Befreiung: Errichtung eines Carports 
    • 5.4.    Vereinfachtes Verfahren: Errichtung eines Carports mit Dachterrasse 
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 6.1. und 6.2.) 
  • Bekanntgaben (Top 7) 
  • Anfragen (Top 8) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Ferienausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Spenden und Zuwendungen 2024 und 2025 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss stimmt einstimmig der Annahme eingegangener Geldspenden 

  • im Jahr 2024 in Höhe von 32.079,85 € 

und

  • im Jahr 2025 in Höhe von 21.642,81 € 

durch den 1. Bürgermeister zu.

Sachverhalt: 

Unentgeltliche Zuwendungen von privater Seite für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des sozialen bürgerschaftlichen Engagements und oft ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung sozialer Projekte. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehörten zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Bei diesem Thema hat die Gemeinde jedoch auch die weite Fassung des Straftatbestands der Vorteilsnahme (§ 331 Absatz 1 des Strafgesetzbuches / StGB) zu beachten. Die gesetzliche Regelung um den Straftatbestand der Vorteilsnahme soll das Vertrauen der Allgemeinheit in das faire und ehrliche Verhalten des öffentlichen Dienstes schützen.

Der 1.  Bürgermeister kann gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GO unentgeltliche Spenden und Zuwendungen Dritter zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben einwerben und entgegennehmen.

Eine detaillierte Zuwenderliste hätte auf Nachfrage eingesehen werden können. 

TOP 3 

Geothermie Halsbach-Kirchweidach: Antrag auf bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu zuleiten. 

Sachverhalt: 

Mit Datum vom 02.07.2026 unterrichtete das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Verwaltung der Gemeinde Burgkirchen über das Antragsverfahren der Gemeinde Kirchweidach auf Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme für den Zeitraum von 5 Jahren.

Die Gemeinde Kirchweidach hat bereits in der Vergangenheit in Kooperation mit der Betreiberin der Geothermie-Anlage - namentlich der Naturwärme Kirchweidach-Halsbach GmbH & Co. KG - im Rahmen des Erlaubnisfeldes „Waldweihnacht“ vom Sammelbohrplatz (unweit des Vierseithofes Spielhof) zwei Bohrungen in den Malm niedergebracht. Die Bohrung GT1-ST2 wird als Förderbohrung und GT2 als Injektionsbohrung eingesetzt.

Bei einer maximalen Fördertemperatur von 109 °C und einer maximalen Förderrate von 110 l/s ergibt sich eine geothermische Leistung von bis etwa 33 MWth.

Genutzt wird die erschlossene Erdwärme zum Großteil in den Gewächshäusern des Gemüsebau Steiner. Weiters soll die Erdwärme auch in die Fernwärmenetze der Stadt Burghausen und der Gemeinde Halsbach eingespeist werden. Zur Deckung des Wärmebedarfs ist innerhalb des Bewilligungsfeldes noch eine weitere Produktionsbohrung geplant, deren Standort und Verlauf sind derzeit aber noch nicht bekannt.

Mit Erteilung der begehrten Bewilligung „Halsbachfeld“ erlischt die bergrechtliche Erlaubnis „Waldweihnacht“ und der von der Bewilligung überdeckte betreffende Feldteil der Erlaubnis „Chemiepark Gendorf“. Die Gemeinde Burgkirchen wurde aufgefordert eine Stellungnahme zum genannten Antrag abzugeben. Seitens der Verwaltung wurden insbesondere die Vektoren Trinkwasser, Städtebaurecht und Denkmalschutz sorgsam evaluiert. Die Ergebnisse mündeten in die nachfolgende Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Burgkirchen hat sich mit dem Antrag und dem dazugehörigen Konvolut eingehend befasst. Einwendungen gegen die begehrte Bewilligung bestehen nicht, soweit und sofern die nachstehenden Hinweise Beachtung finden und durch Auflagen besichert werden:

I. Trinkwasserschutz 

Die Förderbohrung GT1-ST1 reicht geografisch in das Wasserschutzgebiet der Brunnen 1 bis 3 Raitenhaslach. Diese Brunnen dienen der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Burgkirchen. Weiter wird der Strang GT1 voraussichtlich stellenweise in der künftigen Zone III des neuen Wasserschutzgebietes Raitenhaslach liegen. Das Verfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes wird bereits vorbereitet. GT1-ST1 und GT1-ST2 verlaufen im Einzugsgebiet der Wasserversorgung.

Grundsätzlich gilt gleichermaßen ultimativ: Der Betrieb und jede Erweiterung dürfen keinen Einfluss auf das Grundwasser oder dessen Gewinnung nehmen. Das versteht sich qualitativ wie quantitativ.

II. Bauplanungsrecht / Infrastruktur 

Bestehende Baugebiete / Siedlungsstrukturen werden durch die bestehenden Bohrungen nicht tangiert. 

III. Denkmalschutz 

Bau- und Bodendenkmäler sind auf dem Territorium der Gemeinde Burgkirchen durch die Bestandsbohrungen nicht berührt. 

IV. 3. Bohrung 

Der Standort der dritten Bohrung und ihr Verlauf sind frühzeitig der Gemeinde Burgkirchen anzuzeigen. Ihr ist ein Vetorecht einzuräumen, sofern ihre Belange beeinträchtigt werden.

Sollten Wege, Straßen oder Flächen der Gemeinde Burgkirchen für den Baustellenverkehr oder die Bohrplatzanlage genutzt werden, ist dies zwei Wochen vorher der Gemeinde durch Kartenmaterial und Planunterlagen zur Zustimmung vorzulegen. Vor der Benutzung ist in jedem Fall eine Zustandserfassung vorzunehmen und der Gemeinde vorzulegen.

V. Interferenzen mit dem Erlaubnisfeld „Chemiepark Gendorf“

In Ansehung der einvernehmlichen Klärung der Feldabgrenzung zwischen der Antragstellerin und der Erlaubnisinhaberin InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG bestehen auch dahingehend keine Bedenken.

TOP 4 

Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden 

4.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen  

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ / Frühzeitige Beteiligung 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ der Gemeinde Unterneukirchen keine Einwände zu erheben, da Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden.

Sachverhalt: 

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterneukirchen hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Erweiterung Kindergarten“ in der Fassung vom 18.06.2026 gebilligt. Die Gemeinde Unterneukirchen plant die Erweiterung des kommunalen Kindergartens an der Humboldtstraße, um den ansteigenden Betreuungsbedarf, auch unter Berücksichtigung der geplanten Ausweisung neuer Wohngebiete, decken zu können.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes entfaltet keine negativen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Burgkirchen. Seitens der Bauverwaltung bestehen keine Einwände.

TOP 5 

Baugesuche 

5.1.      Nutzungsänderung und Aufstockung eines bestehenden Rohrlagers zur Büronutzung im Barbermühlweg 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung und Aufstockung eines bestehenden Rohrlagers zur Büronutzung im Barbermühlweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

5.2.      Teilabbruch des Wohnhauses und Erweiterung des Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Greinstraße 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Teilabbruch des Wohnhauses und Erweiterung des Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung unter Befreiung von der Baugrenze und der Dachneigung in der Greinstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

5.3.      Isolierten Befreiung: Errichtung eines Carports in der Wallbergstraße 

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zur Errichtung eines Carports in der Wallbergstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

5.4.      Vereinfachtes Verfahren: Errichtung eines Carports mit Dachterrasse in der Kiefernstraße

Beschluss: 

Der Ferienausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Carports mit Dachterrasse in der Kiefernstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 6 

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt. 

  • Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes sowie Errichtung von Solarcarports in der Fuhrmannstraße / Bebauungsplan Nr. 50 „Hecketstall IV“ 
  • Stahlbaukonstruktion zur Absturzsicherung bei einer Schwefelsäure-Anlieferung im Chemiepark Gendorf / Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ 

Der Sachverhalt dieser beiden Genehmigungsfreistellungen wurde jeweils ohne Beschluss zur Kenntnis genommen. 

TOP 7 

Bekanntgaben 

  • Ferienprogramm: Spielstadt Mini-Burgkirchen 

    Im Rahmen des gemeindlichen Ferienprogramms läuft seit Montag des Event Spielstadt Mini Burgkirchen mit 130 jugendlichen Teilnehmern*innen. Das komplett ausgebuchte Angebot verläuft bisher nach Plan und auch ein 1. Bürgermeister wurde bereits gewählt. Die Veranstaltung kann von allen Gemeinderatsmitgliedern am Donnerstag besucht werden. 

  • Abfallentsorgung: „Gelbe Tonne“ - „Gelber Sack“ 

    Das Landratsamt Altötting hat die Gemeinde Burgkirchen darüber informiert, dass bei der Abfallentsorgung ein Wechsel von der aktuell „Gelben Tonnen“ auf den „Gelben Sack“ möglich wäre. Die Gemeindeverwaltung hat beschlossen, dass es beim aktuellen System („Gelbe Tonne) bleiben wird. 

  • Termine für die beiden Bürgerversammlungen 

    Heuer finden wieder zwei Bürgerversammlungen statt:

  • Am 29.09.2026 in Burgkirchen im Bürgerzentrum (BÜZ)
  • Am 20.10.2026 in Hirten im Gasthaus Bartsch  
  • Baumfällungen in Margarethenberg 

    Aktuell sind am Margarethenberg wegen akuter Gefährdung einige Baumfällungen notwendig. Im Herbst sollen dann zwei weitere Bäume gefällt werden. 

  • Antrag von SPD/UBB zur Weiterentwicklung der Referatsstruktur

    Zu dem Thema fand wie im Rahmen der Juli-Sitzung 2026 des Gemeinderats mehrheitlich beschlossen ein gesondertes Abstimmungs- und Koordinationsgespräch zwischen 1. Bürgermeister Prestel und den einzelnen Fraktionssprecher*innen statt. Ergebnis: Der Antrag wurde geprüft und derzeit zurückgestellt. Zur Halbzeit der Legislaturperiode 2026/2032 wird der Inhalt des Antrages erneut geprüft. 

TOP 8 

Anfragen 

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Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.