Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2026. 

Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates für die Amtszeit von 2026 bis 2032 wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Bevor Bürgermeister Prestel in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder (Top 2) 
  • Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Top 3) 
  • Erlass der Geschäftsordnung (Top 4) 
  • Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters (Top 5) 
  • Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters (Top 6) 
  • Vereidigung der 2. Bürgermeisterin/des 2. Bürgermeisters und der 3. Bürgermeisterin/des 3. Bürgermeisters  (Top 7) 
  • Bekanntgabe der Fraktionssprecher*innen (Top 8) 
  • Besetzung der Ausschüsse (Top 9) 
  • Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (Top 10) 
  • Bildung von Referaten (Top 11) 
  • Bestellung der Referentinnen und Referenten (Top 12) 
  • Vertretung der Gemeinde (Top 13) 
    • im Straßen- und Wasserzweckverband  (Top 13.1.) 
    • im Musikschulverein  (Top 13.2.) 
    • in der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen e.V. (Top 13.3.) 
  • Bestellung weiterer Bürgermeister zu Standesbeamten (Top 14) 
  • Bekanntgaben (Top 15) 
  • Wünsche und Anfragen (Top 16) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

1. Bürgermeister Michael Prestel begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, insbesondere dessen neu gewählten Mitglieder (8 Personen). 

TOP 2 

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder 

Sachverhalt: 

Bei Wahl des Gemeinderates am 8. März 2026 wurden 3 Frauen und 5 Männer neu in das Gemeinderatsgremium gewählt. Der neue Gemeinderat setzt sich somit aus 7 Frauen und 17 Männern bzw. aus 8 „neuen“ und 16 „alten“ Gemeinderäten*innen zusammen (Namen jeweils in der Reihenfolge der Wählerstimmen): 

FW: 

Windsperger Michael, Wüst Dieter, Berreiter Klaus, Harlander Sandra, Kreilinger Markus, Ströber Georg, Czernin Josef, Schwaninger Peter und Wieslhuber Bernhard (neu) / nun 9 Sitze (minus 1 Sitz)

CSU: 

Hausner Claudia, Gerstorfer Michael, Huber Maria, Obermaier Georg (neu), Huber Johann (neu), Knöbl Martin, Rasch Stefan, Grzesch Harald und Fahringer Carina (neu) / nun 9 Sitze (plus 1 Sitz).

SPD/UBB: 

Bonauer Stefan (neu), Kölbl Klaus, Westenthanner Andrea und Winter Maximilian (neu) / nun 3 Sitze (plus 1 Sitz)

Grüne: 

Hutterer Nicole (neu) und Pfeiffer Christine (neu) / nun 2 Sitze (minus 1 Sitz)

Nach Artikel 31 Absatz 4 der Gemeindeordnung sind alle neuen Gemeinderatsmitglieder in der ersten öffentlichen Sitzung nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen. 

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 

Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. 

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

1. Bürgermeister Michael Prestel legte die Amtskette an und bittet alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sich von den Sitzen zu erheben. Anschließend spricht er die Eidesformel vor und nimmt den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten den Eid ab. 

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge) 

  • Bonauer Stefan   (SPD)
  • Fahringer Carina (CSU)
  • Huber Johann  (CSU)
  • Hutterer Nicole (Grüne)
  • Obermaier Georg (CSU)
  • Pfeiffer Christine  (Grüne
  • Wieslhuber Bernhard (FW)
  • Winter Maximilian (SPD)

sprachen unter Hebung der jeweils rechten Hand die nach Artikel 31 Absatz 4 GO vorgeschriebene Eidesformel (Beteuerungsformel) nach. 

Von den 8 neuen Mitgliedern des GR-Gremiums haben 6 Personen die Eidesformel mit den Worten „so wahr mir Gott helfe“ geleistet. 2 Personen haben die Eidesformel ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet. 

Die Eidesleistung entfällt für diejenigen Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre bisherige Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Anschließend hat Bürgermeister Michael Prestel ein paar Worte an das GR-Gremium gerichtet (es gilt das gesprochene Wort): 

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, 

sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, 

vielen Dank, dass Sie sich der Herausforderung „Gemeinderätin/Gemeinderat gestellt und sich für dieses Ehrenamt beworben haben. Sie stellen sich damit in den Dienst des Allgemeinwohles, in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatgemeinde. 

Der Gemeinderat, dem Sie nun angehören, ist das oberste Verwaltungsorgan einer Gemeinde. In diesem Gremium werden Entscheidungen getroffen, die direkt bei den Menschen vor Ort ankommen. Die Gemeinderatsarbeit kann durchaus fordernd sein und es kann auch das ein- oder andere Mal vorkommen, dass es unangenehm wird, weil man beispielsweise Kritik einstecken oder eine unangenehme Entscheidung treffen muss. 

Auch diejenigen GR-Mitglieder, die aus diesem Gremium zum 30. April ausschieden sind, haben diese Erfahrung vermutlich auch das eine oder andere Mal erleben müssen. Daher gilt auch Ihnen mein ganz besonderer Dank. Dies sind: 

  • Paul Apfelböck (CSU)
  • Johann Schwanner (CSU)
  • Johann Huber (ÖdP)
  • Stefan Feilkas (ÖdP)
  • Gertraut Munt (Grüne)
  • Andrea Hamberger (FW)
  • Lisa Sage (FW)
  • Josef Auberger (SPD)

Um dies zu würdigen wird demnächst eine offizielle Verabschiedungsfeier in einem würdigen Rahmen stattfinden. 

Ich wünsche allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten - und ganz besonders den NEUEN - viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit im Gremium mit guten Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinde. 

Vielen Dank 

TOP 3 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts  

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen erlässt aufgrund der Artikel 20a Absatz 1 Satz 2 und Absätze 2, 23, 32, 33, 34 Absätze 2 und 4, 35 Absätze 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2025 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Gemeinde Burgkirchen. 

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Sitzungseinladung auch der mit den Fraktionen vor besprochene Satzungsentwurf für die Wahlperiode 2026 - 2032 übersandt.

§ 1  Zusammensetzung des Gemeinderats 

§ 2  Ausschüsse

§ 3  Tätigkeit der ehren amtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung 

§ 4  Erster Bürgermeister 

§ 5  Weitere Bürgermeister 

§ 6  In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2020 außer Kraft.

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgelegten Entwurf als Satzung. 

Die beschlossene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Niederschrift.

TOP 4 

Erlass der Geschäftsordnung  

Sachverhalt: 

Nach § 45 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gibt sich der Gemeinderat zu Beginn einer jeden Wahlperiode eine Geschäftsordnung. 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgelegten Entwurf als Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2026 bis 2032 beginnend ab 01.05.2026.

Die beschlossene Geschäftsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Niederschrift.

TOP 5 

Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters 

Sachverhalt: 

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt. 1. Bürgermeister Prestel erläutert das Wahlverfahren und geht kurz auf die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. auf die Gemeindeordnung Artikel 35 und 51) ein. 

Auf Vorschlag von Bürgermeister Prestel stimmt der Gemeinderat der Bildung eines Wahlausschuss zu. Den Wahlausschuss bilden die Herren Alexander Olbort, Ilja Schäfer, Thomas Mitterer und Sebastian Münzer. Bürgermeister Michael Prestel bittet dann um Vorschläge für das Amt der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters. 

Gemeinderat Martin Knöbl schlägt Gemeinderätin Claudia Hausner (CSU) im Namen der CSU-Fraktion als 2. Bürgermeisterin vor.

Gemeinderat Dieter Wüst erklärt für die FW-Gemeinderatsfraktion, dass diese den Vorschlag der CSU unterstützt.

Nachdem kein weiterer Vorschlag gemacht wurde, stellt Bürgermeister Michael Prestel fest, dass ein Vorschlag vorliegt. Die Wahlberechtigung der 24 anwesenden Gemeinderatsmitglieder und von Bürgermeister Michael Prestel wird festgestellt. Für die Ausübung der geheimen Wahl sind in einem Nebenraum entsprechende Wahlzettel, 2 Sichtblenden und 1 Wahlurne bereitgestellt. Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben, hat der Wahlausschuss folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Von den 25 abgegebenen Stimmzetteln sind 25 Stimmzettel gültig. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf 

  • Hausner Claudia 25 Stimmen. 

Wahlergebnis: 

1. Bürgermeister Prestel gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Claudia Hausner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zur 2. Bürgermeisterin gewählt ist. 

TOP 6 

Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters 

Sachverhalt: 

Bürgermeister Prestel stellt fest, dass für die Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters, dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters gelten und bittet um Vorschläge für das Amt der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters. 

Gemeinderat Dieter Wüst schlägt Gemeinderat Michael Windsperger (FW) im Namen der FW-Gemeinderatsfraktion als 3. Bürgermeister vor.

Gemeinderat Martin Knöbl erklärt für die CSU-Gemeinderatsfraktion, dass diese den Vorschlag der FW unterstützt.

Gemeinderat Klaus Kölbl schlägt Gemeinderat Maximilian Winter (SPD/UBB) im Namen der SPD/UBB-Fraktion als 3. Bürgermeister vor. 

Gemeinderätin Nicole Hutterer erklärt für die Grünen-Gemeinderatsfraktion, dass diese den Vorschlag der SPD/UBB unterstützt.

Anschließend nimmt der gleiche Wahlausschuss wie bei der Wahl unter TOP 5 die Arbeit auf. Auch das Procedere ist das gleiche wie unter TOP 5.

Von den 25 abgegebenen Stimmzetteln sind 25 gültig. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf 

  • Windsperger Michael  19 Stimmen 
  • auf Maximilian Winter  6 Stimmen 

Wahlergebnis: 

1. Bürgermeister Prestel gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Michael Windsperger mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum 3. Bürgermeister gewählt ist. 

TOP 7 

Vereidigung der 2. Bürgermeisterin und  des 3. Bürgermeisters 

Sachverhalt: 

Nach Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) haben die vom Gemeinderat gewählte 2. Bürgermeisterin bzw. der 3. Bürgermeister zu Beginn der Amtszeit folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ 

1. Bürgermeister Prestel legt nun erneut die Amtskette an und bittet zuerst die 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner und anschließend den 3. Bürgermeister Michael Windsperger den vorgeschriebenen Eid zu leisten, indem beide den von ihm vorgesprochene Eidesformel unter Hebung der rechten Hand nachsprechen. 

Vereidigung: 

1. Bürgermeister Michael Prestel nimmt 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner und 3. Bürgermeister Michael Windsperger nacheinander den vorgeschriebenen Eid ab. 

TOP 8  

Bekanntgabe der Fraktionssprecher*innen 

Von den Fraktionen werden für die Wahlperiode 2026 bis 2032 folgende Fraktionssprecher*innen bzw. Stellvertreter*innen benannt:

Der Gemeinderat nimmt die Benennung ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

TOP 9 

Besetzung der Ausschüsse  

Sachverhalt: 

Entsprechend der aktuellen Gemeinde- und Geschäftsordnung werden in der Wahlperiode 2026 bis 2032 Ausschüsse gebildet. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach der Geschäftsordnung nach dem Verfahren „D’Hondt“.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet und von den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurde folgende Besetzung der Ausschüsse vorgeschlagen: 

Folgende Ausschüsse und Ausschussbesetzungen werden gebildet und vom Gemeinderat vorgeschlagen.

9.1. Haushaltsplanungsausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler - 4 CSU - 2 SPD/UBB) 

9.2. Bau- und Umweltausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler - 4 CSU - 2 SPD/UBB) 

9.3. Ferienausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler - 4 CSU - 2 SPD/UBB) 

9.4. Rechnungsprüfungsausschuss / 7-er Ausschuss: 

(3 Freie Wähler - 3 CSU - 1 SPD/UBB) 

1. Bürgermeister Prestel fragt an, ob eine Abstimmung im Block oder Einzelabstimmungen über jedes einzelne Mitglied und stellvertretende Mitglied erfolgen soll. 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, über die Ausschussbesetzungen im Block abzustimmen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter*innen in den jeweiligen Ausschüssen wie vorgetragen. 

TOP 10 

Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss

Sachverhalt: 

Nach Artikel 103 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) bildet der Gemeinderat in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.

In den Wahlperioden 2008 bis 2014, 2014 bis 2020 und auch 2020 bis 2026 war zuletzt das Mitglied des Gemeinderates Paul Apfelböck zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Bürgermeister Michael Prestel schlägt den Gemeinderat Bernhard Wieslhuber (FW) als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Außerdem schlägt Bürgermeister Michael Prestel den Gemeinderat Stefan Rasch (CSU) als stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor.

Beschluss: 

Der Gemeinderat bestellt einstimmig den Gemeinderat Bernhard Wieslhuber (FW) zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und den Gemeinderat Stefan Rasch (CSU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. 

TOP 11 

Bildung von Referaten  

Sachverhalt: 

In der Wahlperiode 2020 bis 2026 waren folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) gebildet worden: 

  • Familien und Senioren 
  • Feuerwehren 
  • Partnerschaft, Kultur und Brauchtum 
  • Schulen und Kindergärten 
  • Umweltschutz und Landwirtschaft 

Nach Vorbesprechungen in den Fraktionen sollen in der Wahlperiode 2026 - 2032 folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) gebildet werden:

  • Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung 
  • Feuerwehren 
  • Partnerschaft, Kultur und Heimat 
  • Schulen und Kindergärten 
  • Umweltschutz, Wasser und Energie 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Wahlperiode 2026 bis 2032 folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) zu bilden:

  • Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung (SPD/UBB) 
  • Feuerwehren (CSU) 
  • Partnerschaft, Kultur und Heimat (FW) 
  • Schulen und Kindergärten (CSU) 
  • Umweltschutz, Wasser und Energie (SPD/UBB) 

TOP 12 

Bestellung der Referentinnen und Referenten 

Von den Fraktionen werden folgende Referenten/-innen vorgeschlagen:

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Bestellung der vorgeschlagenen Referentinnen bzw. Referenten zu zustimmen. 

TOP 13 

Vertretung der Gemeinde

13.1. im Straßen- und Wasserzweckverband 

Sachverhalt: (Auszug aus der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting vom 07.12.1967, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 04.09.2018) 

§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

Jedes Verbandsmitglied entsendet so viele Verbandsräte in die Verbandsversammlung als ihm Stimmen in dieser zustehen. Jedem Verbandsmitglied stehen in der Verbandsversammlung zwei Stimmen zu.

Jeder Verbandsrat hat einen Stellvertreter für den Fall seiner Verhinderung; Verbandsräte können nicht Stellvertreter sein. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter sind von den Verbandsmitgliedern dem Verbandsvorsitzenden schriftlich zu benennen. Angestellte des Zweckverbandes können nicht Mitglieder der Verbandsversammlung sein.

Für Verbandsräte, die Kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, endet das Amt als Verbandsrat mit dem Ende ihres kommunalen Wahlamtes; entsprechendes gilt für ihre Stellvertreter. Die anderen Verbandsräte und ihre Stellvertreter werden durch Beschluss der Vertretungsorgane der Verbandsmitglieder bestellt, und zwar für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungsorgane, wenn Mitglieder dieser Organe bestellt werden, andernfalls für sechs Jahre. Die Bestellung nach Satz 2 kann durch Beschluss der Vertretungsorgane aus wichtigem Grund widerrufen werden. Sie ist zu widerrufen, wenn ein Verbandsrat, der dem Vertretungsorgan eines Verbandsmitglieds angehört, vorzeitig aus dem Wahlamt oder der Vertretungskörperschaft ausscheidet. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte weiter aus.

Beschluss: 

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 6 Absatz 2 der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting die beiden Mitglieder des Gemeinderates 

  • Michael Prestel (1. Bürgermeister) 

und 

  • Claudia Hausner (2. Bürgermeisterin) 

für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu Verbandsräten.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 6 Absatz 3 der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting die Mitglieder des Gemeinderates 

  • Klaus Kölbl 

und

  • Johann Huber 

für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu Stellvertretern der Verbandsräte. 

13.2. im Musikschulverein 

Sachverhalt: (Auszug aus der Satzung des Vereins „Musikschule Burgkirchen e.V.“) 

§ 7  Vorstand 

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, einem Beisitzer und zwei Gemeinderatsmitgliedern. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nicht gewählt werden die Gemeinderäte. Diese werden vom Gemeinderat bestellt.

§ 8  Sonderrecht der Gemeinde Burgkirchen 

Ein Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen besteht bei:

  • der Genehmigung des Haushaltsplanes  
  • einer Darlehensaufnahme 
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung die den Vereinszweck und die Gemeinnützigkeit berühren.

Beschluss: 

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 der Satzung des Musikschulvereins die Mitglieder des Gemeinderates 

  • Sandra Harlander 

und 

  • Harald Grzesch 

für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu Beisitzern in den Vorstand des Musikschulvereins.

13.3.  in der Volkshochschule (VHS) Burghausen-Burgkirchen e.V. 

Sachverhalt: (Auszug aus der Satzung der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen e.V. vom 14. Juli 2014) 

§ 7  Der Beirat 

Der Beirat besteht aus folgenden Personen: 

  1. 1. Bürgermeister*in der Stadt Burghausen 
  2. 1. Bürgermeister*in der Gemeinde Burgkirchen 
  3. ein(e) Vertreter*in, der/die von der Stadt Burghausen benannt wird 
  4. ein(e) Vertreter*in, der/die von der Gemeinde Burgkirchen benannt wird 
  5. bis zu zwei Vertreter*innen weiterer Gemeinden des Wirkungskreises, insbesondere der Gemeinde mit einer Außenstelle der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen 
  6. zwei Vertreter*innen der Kursleiter  
  7. zwei Vertreter*innen der Mitgliederversammlung 

Beschluss: 

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 / Punkt b der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen 

  • 1. Bürgermeister Michael Prestel (als „geborenen“ Beirat) 

für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zum Beiratsmitglied der VHS Burghausen-Burgkirchen. 

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 / Punkt d der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen 

  • Gemeinderätin Maria Huber 

für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zum Beiratsmitglied der VHS Burghausen-Burgkirchen. 

TOP 14 

Bestellung weiterer Bürgermeister zu Standesbeamten 

Sachverhalt: 

Nach § 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden mehrere ihrer Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. 

Die Befugnis im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung von Lebenspartnerschaften  umfasst sowohl die erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namensänderungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Die bestellten weiteren Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen. Der Fachverband der Bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamte wird entsprechende Einführungsschulungen anbieten. Die genauen Termine stehen derzeit noch nicht fest.

Eine Verlängerung der Bestellung eines weiteren Bürgermeisters ist nicht möglich, da die weiteren Bürgermeister erst vom neuen Gemeinderat gewählt werden müssen (Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 GO). Die Amtszeit eines weiteren Bürgermeisters kann daher nicht „nahtlos“ in eine weitere Amtszeit übergehen womit auch die Bestellung zur/zum Eheschließungsstandesbeamtin/en gemäß § 3 Absatz 2 AVPStG automatisch endet.

Hinweis: Als Standesbeamter ist in der Gemeinde Burgkirchen weiterhin der Standesamtsleiter Sebastian Münzer bestellt. 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den 1. Bürgermeister Michael Prestel zum Eheschließungsstandesbeamten mit Wirkung zum 05.05.2026 zu bestellen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner zur Eheschließungsstandesbeamtin mit Wirkung zum 05.05.2026 zu bestellen. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den 3. Bürgermeister Michael Windsperger zum Eheschließungsstandesbeamten mit Wirkung zum 05.05.2026 zu bestellen. 

Das Aufgabengebiet ist gemäß § 2 Absatz 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften zu beschränken. Die Standesamtsleiterin wird beauftragt, die förmliche Bestellung gemäß § 1 AVPStG durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde durchzuführen und der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 

TOP 15 

Bekanntgaben 

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)! 

TOP 16 

Wünsche und Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen: 

Dieter Wüst schlug in Zusammenhang mit der Thematik „PFOA“ vor, nachdem die Umweltabteilung des Landratsamtes ein Konzept zum zukünftigen Umgang mit PFOA-belastetem Erdreich im Landkreis Altötting erarbeitet hat, dass die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates eine kompetente Vertreterin der bei diesem Thema federführenden Umweltabteilung des Landratsamtes Altötting einlädt, um detailliert das Konzept vorzustellen. 

Erfreulich war, dass an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates neben zwei Pressevertreterinnen auch rund 15 kommunalpolitisch interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.