Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 13.10.2026.

Die Oktober-Sitzung 2026 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Bevor Bürgermeister Prestel in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Der Gemeinderat hatte in seiner September-Sitzung 2026 einstimmig beschlossen, dass die Oktober-Gemeinderatssitzung 2026 abweichend vom regelmäßigen Sitzungsort gemäß § 22 Absatz 2 der Geschäftsordnung in den Geschäftsräumen der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS) Feuerwehrschule GmbH, in der Keltenhalle (Burghauser Straße 15) stattfinden soll und im Anschluss an diese GR-Sitzung für alle Gemeinderäte*innen eine Führung durch die Geschäfts- und Betriebsräume der Feuerwehrschule durchgeführt werden soll. 

Allgemeines zum Feuerwehr Ausbildungs- und Kompetenzzentrum in der Keltenhalle: Seit seiner Gründung im Jahr 2016 war die Feuerwehrschule unter der Federführung der InfraServ Gendorf (ISG) für seine hochqualitative Ausbildung von Feuerwehrkräften bekannt. Im Jahr 2024 hatte dann die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS) die Leitung und das Management der NWS-Feuerwehrschule (das Feuerwehr Ausbildungs- und Kompetenzzentrum in Burgkirchen) übernommen. Das Kompetenzzentrum bietet ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten für Feuerwehrkräfte an, wie z. B. geprüfte Brandschutzfachkraft (IHK), Ausbildungen für Gruppenführer*innen sowie modulare Trainingseinheiten für Einsatz- und Hilfskräfte. Diese Vielfalt stellt sicher, dass sowohl die hauptberufliche ISG-Werkfeuerwehr als auch externe Freiwillige Feuerwehren optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Gemeinde Burgkirchen: Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 1 bis 3 Raitenhaslach (Top 2) 
  • Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren (Top 3) 
  • Antrag der FW-Gemeinderatsfraktion: Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (Top 4) 
  • Bekanntgaben (Top 5) 
  • Anfragen (Top 6) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Gemeinde Burgkirchen: Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 1 bis 3 Raitenhaslach 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Einleitung des Verfahrens auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 1 bis 3 Raitenhaslach. 

Sachverhalt: 

Die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) der Gemeinde Burgkirchen erfolgt aktuell aus den beiden Gewinnungsgebieten Öttinger Forst (Brunnen Kastl 1 und 2 neu) und Raitenhaslach mit den Brunnen 1 bis 3. Der ehemalige Brunnen Forst Kastl wird nicht mehr betrieben. 

Nachdem die wasserrechtliche Bewilligung für die Brunnen bei Raitenhaslach zum 31.12.2028 endet, beabsichtigt die Gemeinde Burgkirchen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Gemeinde Burgkirchen und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Wasserlieferungsverträgen eine erneute wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Gewinnungsgebiet Raitenhaslach über die bestehenden Fassungsanlagen der Brunnen 1 bis 3. Es soll eine Erlaubnisdauer von 30 Jahren beantragt werden.

Die notwendigen Unterlagen wurden bereits nach WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren) zur Erlangung einer erneuten wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §8 und §10 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit §14 WHG vorgelegt. Die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trink- und Brauchwasserversorgung aus diesen Brunnen steht zur Beantragung an. Parallel zum Entnahmeverfahren wird ein Schutzgebietsvorschlag vorgelegt, der auf Basis einer durchgeführten Einzugsgebietsermittlung den aktuellen Schutzanforderungen entspricht.

Seites der betroffenen Landwirte (im neuen Schutzgebiet) konnten eine Übereinkunft erzielen werden. Sie bleiben im Wasserschonprogramm, ungeachtet der ohnehin obligatorisch werdenden Auflagen aus der WasserSchGVO (Wasserschutzgebietsverordnung) und verlieren nicht die jährlichen Einkünfte. So ist auch bei den betroffenen Landwirten die Akzeptanz für das bald neue/größere Wasserschutzgebiet gesichert.

Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurden die Unterlagen ebenfalls vorgeprüft und für ausreichend befunden. Die Antragsunterlagen sind so weit vollständig und liegen zur Unterschrift bereit. 

Die Bauverwaltung empfiehlt daher, die Einleitung des Verfahrens zur wasserrechtlichen Bewilligung zu beschließen. 

TOP 3 

Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass im Rahmen der Rechtslage (Artikel 28 BayFwG) sämtliche gebührenpflichtigen Einsätze verrechnet werden. Ausnahmen werden nur im Rahmen der Prüfung von Billigkeitstatbeständen zugelassen und im Einzelfall von der Verwaltung festgestellt. 

Sachverhalt: 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seiner Prüfung im Jahr 2025 gebeten, der Gemeinderat möge beschließen, wann möglicherweise ein Verzicht auf Kostenersatz für den Einsatz gemeindlicher Feuerwehren in Frage käme (TZ 16).

Zur Klarstellung: Die Rechtslage aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) besagt Gebührenfreiheit bei Einsätzen zur Rettung von Leib und Leben. 

„Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben“ (§ 1 Absatz 1 Satz 2 der Feuerwehrkostensatzung). 

TOP 4 

Antrag der FW-Gemeinderatsfraktion: Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes 

Beschluss: 

Kein Beschuss - die Mitteilungsvorlage dient zur Information des Gemeinderates. 

Sachverhalt: 

Am 28.09.2026 ging ein Antrag von GR Bernhard Wieslhuber im Namen der FW-Fraktion mit Fragen zum Themenbereich „Reform des BayKiBiG“ ein. 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Prestel, lieber Michael, sehr geehrte Damen und Herren, 

zum 01.01.2027 tritt die Reform des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) in Kraft (Landtagsbeschluss vom 22.07.2026). Dabei werden insbesondere die bisherigen Beitragszuschüsse in Höhe von 100,00 € pro Kind abgeschafft und in eine Erhöhung der Betriebskostenförderung (z. B. Qualitätsbonus) der Einrichtungen überführt. 

Es stellt sich daher die Frage, welche konkreten Auswirkungen sich hieraus für die Familien, die Kindertageseinrichtungen sowie die Gemeinde Burgkirchen ergeben.

Ich bitte deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Frage 1: Wie viele förderberechtigte Kinder besuchen voraussichtlich ab dem 01.01.2027 die einzelnen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet (aufgeschlüsselt nach Einrichtung) und wie hoch ist der dann jeweils entfallende direkte Beitragszuschuss des Freistaat Bayerns? 

  • Antwort zu Frage 1        Voraussichtliche Belegung der Kindertageseinrichtungen 

Zum Stand September 2026 stellt sich die Belegung der einzelnen Kindertageseinrichtungen wie folgt dar:

Wie sich die tatsächliche Belegung zum 1. Januar 2027 entwickeln wird, kann insbesondere aufgrund möglicher Zu- und Wegzüge derzeit nicht abschließend festgestellt werden. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegungszahlen zum 01.01.2027 näherungsweise den in der Tabelle dargestellten Werten entsprechen werden.

Frage 2: Der staatliche Anteil der Betriebskostenförderung wird nach der Reform des BayKiBiG bis zum Jahr 2029 um insgesamt 25 % erhöht, bereits im Jahr 2026 um 10 % (Ausgangsjahr 2025). Wie hoch ist die zusätzliche staatliche Förderung zum 01.01.2027, die den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet aufgrund der BayKiBiG-Reform voraussichtlich zufließen wird (in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach Einrichtung bzw. Träger)? 

  • Antwort zu Frage 2        Zusätzliche staatliche Förderung 

Nach Berechnungstabelle des Sozialministeriums ergibt sich eine Erhöhung der Förderbeträge an die Auf Grundlage der Berechnungstabelle des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ergibt sich für das Jahr 2027 gegenüber dem Jahr 2026 voraussichtlich eine Erhöhung der Förderbeträge an die Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet von insgesamt knapp 17.000 €.

Darin ist der Anteil von 100,00 € je Kind/Monat, der bisher als Elternbeitragszuschuss für Regelkinder bezahlt wurde und nun an den Träger als „Erhöhung“ der Betriebskostenförderung direkt zugewiesen wird, bereits enthalten.

Frage 3: Hat die Verwaltung Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen geführt oder sind solche geplant? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich einer (ggf. einheitlichen) Anpassung der Elternbeiträge bereits vor? 

  • Antwort zu Frage 3        Gespräche mit den Einrichtungsträgern 

Die Verwaltung wird zeitnah Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen führen. Gegenstand dieser Gespräche werden insbesondere die finanziellen Auswirkungen der BayKiBiG-Reform sowie die weitere Entwicklung und eine mögliche Anpassung der Elternbeiträge sein. 

Info: die Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen finden kommenden Montag statt.

Frage 4: Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Verwaltung für die Gemeinde Burgkirchen selbst, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Mitfinanzierung der Kindertageseinrichtungen? 

  • Antwort zu Frage 4        Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde 

Sofern die Elternbeiträge gemeindeseitig um 100 € je Kind und Monat reduziert beziehungsweise in entsprechender Höhe ausgeglichen würden, geht die Gemeindeverwaltung von einer zusätzlichen finanziellen Belastung durch Defizitausgleiche in Höhe von rund 365.000 € jährlich aus. 

Diesem Betrag stehen die 17.000 € an Mehreinnahmen (siehe Ziffer 2) gegenüber, wobei sich nicht einrichtungsbezogen sagen lässt, welche Einrichtung wie hoch profitieren könnte.

Diese Mehrbelastung wäre entweder unmittelbar im Rahmen des Defizitausgleichs zu finanzieren oder würde zu einer entsprechenden Verringerung eines etwaigen Überschusses der Einrichtungsträger führen. Ein solcher Überschuss könnte dann nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang zur Deckung von Defiziten in den Folgejahren herangezogen werden.

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Gemeinde, die Auswirkungen der Reform auf die Elternbeiträge zu begrenzen oder abzufedern? 

  • Antwort zu Frage 5        Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der Eltern 

Die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde Burgkirchen lässt angesichts der zu erwartenden erheblichen Mehrbelastung keine zusätzlichen finanziellen Spielräume erkennen, um die Auswirkungen der Reform auf die Elternbeiträge aus Mitteln des Gemeindehaushalts abzufedern.

Frage 6: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Eltern rechtzeitig und transparent über die Auswirkungen der Reform sowie mögliche Änderungen der Elternbeiträge zu informieren? 

  • Antwort zu Frage 6        Information der Eltern 

Im Rahmen der anstehenden Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen soll auch ein möglichst abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich der Information der Eltern besprochen werden. Ziel ist eine rechtzeitige und transparente Kommunikation über die Auswirkungen der BayKiBiG-Reform und etwaige Änderungen der Elternbeiträge. 

Frage 7: Wie viele Familien in Burgkirchen sind derzeit für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII berechtigt? 

  • Antwort zu Frage 7        Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII 

Der Gemeinde liegen keine Angaben dazu vor, wie viele Familien derzeit eine vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SGB VIII erhalten. Entsprechende personenbezogene Daten können von der Gemeinde insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben beziehungsweise ausgewertet werden.

Frage 8: Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob durch höhere Elternbeiträge künftig mehr Familien in Burgkirchen auf eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Jugendhilfe angewiesen sein könnten? 

  • Antwort zu Frage 8        Künftige Inanspruchnahme der Jugendhilfe 

Der Gemeinde liegen keine belastbaren Erkenntnisse dazu vor, ob und in welchem Umfang künftig zusätzliche Familien auf eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Jugendhilfe angewiesen sein werden. Eine entsprechende Erhebung beziehungsweise Prognose ist der Gemeinde insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Frage 9: Liegen Erkenntnisse darüber vor, welche Auswirkungen die höheren Kosten für die Übernahme der Elternbeiträge konkret auf den Landkreishaushalt haben? 

  • Antwort zu Frage 9        Auswirkungen auf den Kreishaushalt 

Die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Altötting fällt nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Burgkirchen. Der Gemeinde Burgkirchen liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Info: Nach den Gesprächen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen wird der Gemeinderat in der kommenden Gemeinderatssitzung über den Ausgang der Gespräche informiert.

FW-Gemeinderat Bernhard Wieslhuber bringt wichtige Informationen zur Reform des Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) wie zum Geltungsbereich, Inkrafttreten und Finanzierung ein. Es entsteht eine rege Diskussion im Gremium zum Thema BayKiBiG.

Weitere umfassende Informationen gibt es unter nachfolgenden Links 

BayKiBiG: Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) Vom 8. Juli 2005 (GVBl. S. 236) BayRS 2231-1-A (Art. 1–34) - Bürgerservice

BayKiBiG einfach erklärt: Förderung und Reform 2027

TOP 5 

Bekanntgaben 

1. Bürgermeister Michael Prestel gibt bekannt, das die frei gewordene Stelle Jugendpfleger neu besetzt wurde. 

TOP 6 

Anfragen 

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt. 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Die vorstehende subjektive Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates bzw. des Bau- und Umweltausschusses erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt keine abschließende Aufzählung dar und wurde nicht zum Zwecke einer Wertung erstellt, sondern dient lediglich zur Information von an der Kommunalpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.