Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 16.06.2026.

Die Juni-Sitzung 2026 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Michael Prestel geleitet.

Bevor Bürgermeister Prestel in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Haushalt 2026 (Top 2) 
  • Kindertagesstätte St. Hedwig: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 (Top 3) 
  • Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 (Top 4) 
  • Kindertagesstätte in der Weberau: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 (Top 5) 
  • Friedhöfe: Pflegefreie Gräber (Top 6) 
  • Friedhöfe: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Top 7) 
  • Bekanntgaben (Top 8) 
  • Anfragen (Top 9) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Prestel begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Haushalt 2026 

Sachverhalt: 

Dem Gemeinderat wird der Investitionsplan, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Haushalts 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen.

Bürgermeister Prestel erläuterte detailliert und anschaulich wesentliche Punkte des von der Kämmerei erstellten Haushaltsplans (einschließlich Investitionsprogramm für die Baumaßnahmen, Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026), wobei nach seinen Worten bei der Aufstellung des Haushalts 2026 erneut auf äußerste Sparsamkeit geachtet wurde und deshalb Einnahmen nur in sicher erwarteter Höhe bzw. Ausgaben meist im erwarteten Umfang veranschlagt wurden. 

Ausgaben werden und wurden stets auf ihre Notwendigkeit und Höhe geprüft. Auch Pflichtleistungen werden weiter überprüft, ob der notwendige Rahmen der Ausgaben auf freiwilliger Art und Weise überschritten werden. 

Der Haushalt 2026 konnte erst relativ spät im Jahr von der Verwaltung erstellt werden. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Planungsphase durch die Kommunalwahlen im März 2026 überlagert wurde, vor allem aber durch die Sorge um den Gesundheitszustand des 1. Bürgermeisters Johann Krichenbauer, der dann leider einen Monat vor Ende seiner Amtszeit gestorben ist. 

In der Aufstellung des Haushalts 2026 konnte der erwartete SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2025 noch nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt werden. Bei der möglichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2026 wird man sehen können, ob ggf. der dann in die Rücklage zu nehmende SOLL-Überschuss einen Ausgleich des Haushalts 2026 erleichtert.

Der Haushalt 2026 ist in erster Linie ein Sparhaushalt, der die Erweiterung der Grundschule in Gendorf fertig finanziert und den Halsbachsteg sowie die Mühlbachstraße saniert bzw. erstmalig fertigstellt. 

Die laufenden Kosten - das ist der Verwaltungshaushalt (VW-HH) - steigen weiterhin  in nahezu ungebremster Geschwindigkeit (Personalausgaben, Energiekosten, Sachkosten). Der Hebesatz der Kreisumlage liegt weiterhin bei 55,2 % (55,2 v. H.). Dadurch muss die Gemeinde Burgkirchen erneut eine neue Rekordkreisumlage  in Höhe von nun 13,390 Mio. € an den Landkreis Altötting abführen (2025: 13,047 Mio. € / 2024: 11,262 / 2023: 9,521 Mio. € / 2022: 8,927 Mio. € / 2021: 8,134 Mio. € / 2020: 9,883 Mio. €). 

Investitionsprogramm 2026 (für Baumaßnahmen)

Gekennzeichnet von einer angespannten Haushaltslage hat die Verwaltung abteilungsübergreifend einen Investitionsplan für 2026 - nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, soviel wie nötig“ - mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 5,04 Mio. € erstellt (2025: 10,8 Mio. € / 2024: 10,6 Mio. € / 2023: 5,433 Mio. € / 2022: 12,1 Mio. €). 

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde für die Juni-Sitzung 2026 der umfangreiche Investitionsplan 2026 im Vorfeld der Sitzung zugestellt. In der Juni-Sitzung 2026 des Bau- und Umweltausschusses wurde der Investitionsplan 2026 ausführlich besprochen und anschließend für den Gemeinderat ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2026 schließt wie folgt ab:

Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 70.991.800 €.

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 ergeben sich im Haushalt 2026 folgende Veränderungen:

Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2026 / Einnahmen 

Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2026 / Ausgaben 

Vermögenshaushalt (VM-HH) 2026 / Einnahmen 

Vermögenshaushalt (VM-HH) 2026 / Ausgaben 

Entwicklung der Rücklagen: Zum Jahresende 2025 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamt-Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.176.076 €. Außerdem wurden zum Jahresende 2025 Sonderrücklagen für die Wasserversorgung in Höhe von 5.217.095 € bzw. für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 2.067.278 € geführt. Zusätzlich wurde eine Sonderrücklage für die Kleingartenanlage in Höhe von 15.000 € gebildet. 

Durch die im Haushalt 2026 vorgesehene Rücklagenentnahme würde sich die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2026 auf 11.050.577 € sowie die Sonderrücklagen für die Wasserversorgung auf 5.129.595 € bzw. für die Abwasserbeseitigung auf 2.236.978 €  und für die Kleingartenanlage auf 19.850 € verändern. 

SOLL-Überschuss: Es besteht die begründete Hoffnung, dass ein stabiles Fortschreiben der Einnahmesituation bzw. der Ausgabensituation des Jahres 2025 zu einem kleinen SOLL-Überschuss als Rücklagenzuführung bzw. geringerer notwendiger Rücklagenentnahme führt. 

Entwicklung der Schulden: Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2025 auf 20.377.572 €. Der Haushalt 2026 sieht eine ordentliche Tilgung in Höhe von 2.149.963 € sowie eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 3.000.000 € vor. Damit würde sich im äußersten Fall der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2026 auf 36.729.714 € erhöhen (wenn alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft werden, was in zurückliegenden Jahren nie der Fall war). 

Der gewichtete Durchschnittszins der Darlehen liegt auf Grund des gestiegenen Zinsniveaus derzeit bei 1,97 % (Vergleich zu 2025: 1,91 %). 

Entwicklung des Stellenplans: Der Stellenplan 2026 weist gegenüber dem Stellenplan 2025 nur kleine Veränderungen auf. 

Bürgermeister Michael Prestel - Allgemeine Anmerkungen zum Haushalt 2026 (Zusammenfassung): 

Der Haushalt 2026 ist nicht mehr wie seine Vorgängerhaushalte in dem Maße durch Investitionen geprägt, sondern ist z. B. im Bereich der freiwilligen Leistungen auf Sparflamme gekürzt worden, damit die Erfüllung der Pflichtaufgaben ermöglicht werden kann. 

Wohnraum ist nach wie vor sehr nachgefragt. Auch wenn man sich zurzeit das gewünschte Eigenheim nicht mehr mit äußerst billigen (zinsgünstigen) Fremdmitteln (Kredite) finanzieren kann, ist dennoch stets eine - wenn auch geringere - Nachfrage nach Wohneigentum vorhanden. Die Nachfrage nach Mietwohnobjekten ist dagegen weiterhin hoch. Die Bauherren waren durch Bauzinserhöhungen, inflationsbedingte Mehrkosten bei den Baustoffkosten und regulatorisch erhöhten Vorgaben an das Bauen verunsichert, da die potentiellen Mieter nicht jeden Mietpreis zu zahlen fähig waren. 

Mit negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft hat sich mittlerweile vor allem die bayerische PFOA-Richtlinie - eine Verschärfung der Bundesrichtlinie - als der größte Bremsklotz der Bauwirtschaft entwickelt. Die Bayerische Landesregierung muss dringend die versprochene Rücknahme des bayerischen Sonderwegs rechtlich umsetzen bzw. das Landratsamt die dringend notwendigen Regelungen schaffen, um noch halbwegs „Bauen“ zu ermöglichen. Das Baugebiet „Pfaffing“ und auch andere Bauprojekte warten auf eine zeitnahe Lösung. An der Gemeindepolitik scheiterte es letztendlich bislang nie, Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete im nötigen Umfang auszuweisen bzw. Bauprojekte anzustoßen. 

Die Finanzierung des Verwaltungshaushalts ist eine große Herausforderung des Haushalts 2026 und der folgenden Finanzplanungsjahre (2027 bis 2029). Durch eine restriktive Ausgabepolitik der Verwaltung und konsequente Ausschöpfung von Einnahmepotentialen ist der Verwaltungshaushalt weiterhin dauerhaft ins Lot zu bringen. Ob dies aber vor dem Hintergrund der immensen Kreisumlage - die die Gemeindefinanzen sprichwörtlich stranguliert - gelingt, bleibt zu hoffen. 

Von 1 € Gewerbesteuer verbleiben nur knapp 42 Cent bei der Gemeinde Burgkirchen.

Der Haushalt 2026 wurde mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten sicher geplant. Die beschriebenen Unsicherheiten bei der Erstellung dieses Haushalts werden möglichweise einen Nachtragshaushalt oder mehrere Nachtragshaushalte oder Ausgabekürzungen bzw. gegebenenfalls sogar Haushaltssperren zur Folge haben können. 

Die einzelnen Fraktionssprecher der Freien Wähler, CSU, SPD/UBB  äußern sich in ihren Statements voll des Lobes über den Haushalt 2026 und bedankten sich bei Bürgermeister Prestel und Kämmerer Mitterer für die hervorragende Vorbereitung und die verständliche Darstellung des Haushaltsplans.

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorgetragenen Investitionsplan 2026. 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Stellenplan 2026.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Finanzplan 2027 bis 2029. 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, den vorgetragenen Haushaltsplan 2026. 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haushaltsplanungsausschusses einstimmig, die vorgetragene Haushaltssatzung 2026. 

TOP 3 

Kindertagesstätte St. Hedwig: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 

Sachverhalt: 

Aufgrund § 4 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte St. Hedwig - der BRK-Kreisverband Altötting - den Haushaltsplan 2026 vor (heuer leider verspätet). Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushalt zu erklären.

Der Haushalt 2026 schließt mit Einnahmen von 1.297.256 € und den Ausgaben von 1.287.200 € und sieht damit einen Überschuss von 10.056 € vor. 

Beschluss: 

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2026 der Kindertagesstätte St. Hedwig, der mit Einnahmen von 1.297.256 € und Ausgaben in Höhe von 1.287.200 € abschließt. 

TOP 4 

Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 

Sachverhalt: 

Aufgrund § 6 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße („Gartenzauber“) - der BRK-Kreisverband Altötting - den Haushaltsplan 2026 vor (heuer leider verspätet). Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushalt zu erklären.

Der Haushalt 2026 schließt mit Einnahmen von 652.000 € und den Ausgaben von 667.500 € und sieht damit einen Verlust von 15.500 € vor.

Beschluss: 

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Haushaltsplan 2026 der Kindertagesstätte an der Thalhauser Straße, der mit Einnahmen von 652.000 € und Ausgaben in Höhe von 667.500 € abschließt. 

TOP 5 

Kindertagesstätte in der Weberau: Genehmigung des Haushaltsplans 2026 

Sachverhalt: 

Aufgrund § 6 der Trägervereinbarung legte der Träger der Kindertagesstätte in der Weberau - der BRK-Kreisverband Altötting - den Haushaltsplan 2026 vor (heuer leider verspätet). Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit dem Haushalt zu erklären.

Der Haushalt 2026 schließt mit Einnahmen von 367.000 € und den Ausgaben von 424.000 € und sieht damit einen Verlust von 57.000 € vor.

Frage aus der FW-Fraktion: Warum schließt die kleinste Kindertagesstätte mit einem so hohen Defizit ab? 

Bürgermeister Prestel gibt dazu bekannt, dass der Träger der Kindertagesstätte in der Weberau mittlerweile angeschrieben wurde, um eine detaillierte Stellungnahme zum Defizit abzugeben.

Beschluss: 

Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich, mit 4 Gegenstimmen, den Haushaltsplan 2026 der Kindertagesstätte in der Weberau, der mit Einnahmen von 367.000 € und Ausgaben in Höhe von 424.000 € abschließt. 

TOP 6 

Friedhöfe: Pflegefreie Gräber 

Sachverhalt: 

Vielfach tritt bei der Wahl eines Grabes und bei Entscheidungen, ob ein Grab verlängert werden soll, die Frage nach der Grabpflege in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob, wie bei vielen anderen Friedhöfen schon vorhanden, auch auf den Friedhöfen der Gemeinde Burgkirchen pflegefreie Gräber angeboten werden sollen. Pflegefreie Grä­ber werden durch die Gemeinde mit Rasen versehen (keine Einfassung). Das Anbringen eines Grabsteins ist entsprechend der Gestaltungsvorschriften des jeweili­gen Friedhofsbereichs möglich. Bei einem Wechsel auf „pflegefrei“ hat der Grabbesitzer das Grab abzuräumen und etwaig vorhandene Grabeinfassungen zu entfernen. 

Mit dem Angebot pflegefreier Gräber, auf das jederzeit auch umgestellt werden kann, ist zu erwarten, dass Gräber länger erhalten und nicht aufgegeben werden. Der Preis für die pflegefreien Gräber soll in die neue Friedhofsgebührenkalkulation einfließen und entsprechend festgesetzt werden.

Die neue Grabart ist in die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf den Friedhöfen der Oberen Terrasse und Margarethenberg pflegefreie Erdgräber (Sarg und Urne) anzubieten. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Grabart in die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

TOP 7 

Friedhöfe: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Burgkirchen ist seit 26.09.2019 Fair-Trade-Gemeinde. Dieser Titel wurde letztmals im Jahr 2026 wieder erneuert.

Um dem Fair-Trade-Gedanken Rechnung zu tragen, soll nun das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. 

Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages gibt hierzu eine Möglichkeit und folgenden Formulierungsvorschlag:

Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Artikel 9a Absatz 2 Bestattungsgesetz (BestG) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofssatzung aufzunehmen.

TOP 8 

Bekanntgaben 

Der Termin des Sommerfestes der AWO wurde bekanntgegeben. 

Nahwärme Hirten: Die Rücklaufquote der Anfragen war sehr gut. Es ergab sich eine enorme Verteilung über den ganzen Ort. Aus diesem Gesichtspunkt plädiert das beauftragte Ingenieurbüro, da das Projekt nicht wirtschaftlich zu realisieren wäre, von einer Umsetzung ab. Die Verwaltung wird die Thematik der Nahwärme Hirten weiter verfolgen.  

Die Sanierung vom Kustererberg beginnt noch diese Woche. Es wurde eine Lösung gefunden, die die zeitnahe Instandsetzung ermöglicht. Der Asphalt wird abgefräst, und anschließend einen neue Asphaltdecke aufgebracht. Der Zustand vom Kustererberg (Senkung) wird weiterhin kritisch beobachtet. 

Die Fraktion SPD-UBB stellten 2 schriftliche Anträge: 

  • Die Gemeinderatssitzungen sollen in Zukunft in einem Live-Stream übertragen werden. Ebenso soll ein Sitzungsarchiv erstellt werden.
  • Die Referatsstruktur sollte neu überdacht und überarbeitet werden.

Bürgermeister Prestel gibt dazu bekannt, dass die eingereichten Anträge evtl. in der nächsten GR-Sitzung behandelt werden.

Im Anschluss an die GR-Sitzung wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Gelegenheit gegeben, sich in das Goldene Buch, anlässlich der Ernennung der Ehrenbezeichnung “Altbürgermeister” für Johann Krichenbauer Altbürgermeister Johann Krichenbauer - FREIE WÄHLER Burgkirchen einzutragen. Die dazugehörige Urkunde war im Sitzungssaal ausgestellt. 

TOP 9 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen: 

Die Staatsregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, um die Kita-Finanzierung zu stabilisieren. Die Summe des Beitragszuschusses bleibt weiterhin im System der Kinderbetreuung, um den Einrichtungen zugute zu kommen, auch wenn die organisatorischen Abläufe zwischen Kommunen und Kitas angepasst werden. Für Kinder in Kindertageseinrichtungen ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt leistet der Freistaat Bayern nach dem BayKiBiG einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Gemeinden und Kita-Träger; ein Antrag muss von den Eltern für diesen Regelzuschuss nicht gestellt werden.
Es wird befürchtet, dass die Träger den Beitragszuschuss nicht weitergeben, und damit die Elternbeiträge in vielen Einrichtungen steigen werden.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.

Ende des öffentlichen Teils.